Anhang 1

Auszüge aus den zitierten Vorschriften

Unfallverhütungsvorschrift „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“
(DGUV Vorschrift 2)

§ 2 Bestellung

Unfallverhütungsvorschrift „Krane“ (DGUV Vorschrift 52 und 53)

§ 30 Pflichten des Kranführers

Siebtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII)

§ 2 Versicherung kraft Gesetzes

§ 15 Unfallverhütungsvorschriften

§ 16 Geltung bei Zuständigkeit anderer Unfallversicherungsträger und für ausländische Unternehmen

§ 19 Befugnisse der Aufsichtspersonen

§ 22 Sicherheitsbeauftragte

§ 136 Bescheid über die Zuständigkeit, Begriff des Unternehmers

§ 209 Bußgeldvorschriften

Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)

§ 3 Grundpflichten des Arbeitgebers

§ 4 Allgemeine Grundsätze

§ 5 Beurteilung der Arbeitsbedingungen

§ 6 Dokumentation

§ 8 Zusammenarbeit mehrerer Arbeitgeber

§ 9 Besondere Gefahren

§ 12 Unterweisung

§ 13 Verantwortliche Personen

§ 25 Bußgeldvorschriften

§ 26 Strafvorschriften

Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)

§ 3 Gefährdungsbeurteilung

Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)

§ 29 Unterweisung über Gefahren

Arbeitsstättenverordnung Anhang zu § 3a Abs. 1

2.3 Fluchtwege und Notausgänge

5.2 Zusätzliche Anforderungen an Baustellen

Fahrerlaubnisverordnung

§ 19 Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen, Ausbildung in Erster Hilfe

(1) Bewerber um eine Fahrerlaubnis der Klassen A, A1, B, BE, M, S, L oder T müssen an einer Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen teilnehmen. Die Unterweisung soll dem Antragsteller durch theoretischen Unterricht und durch praktische Übungen die Grundzüge der Erstversorgung von Unfallverletzten im Straßenverkehr vermitteln, ihn insbesondere mit der Rettung und Lagerung von Unfallverletzten sowie mit anderen lebensrettenden Sofortmaßnahmen vertraut machen.

PSA-Benutzungsverordnung

§ 2 Bereitstellung und Benutzung