aus report
Spiralkneter haben häufig eine gefährliche Einzugsstelle zwischen Bottich und Maschinengehäuse. In diesen engen Spalt geraten bei laufender Maschine immer wieder Beschäftigte mit ihrer Hand. Drei sehr ähnliche Unfälle:
Unfall 1: Arm eingezogen
Eine Dreiviertelstunde lang saß der Arm
einer Bäckerin fest – eingeklemmt zwischen
Bottich und Maschinengehäuse
eines Spiralkneters. Die Feuerwehr musste
kommen, um sie zu befreien. Die
Bäckerin war in diese missliche Lage
hineingeraten, als sie ein über den Bottichrand
gefallenes Butterstück an der
Einzugsstelle entfernen wollte. Dazu
hatte sie die Maschine nicht vorher ausgeschaltet.
Prompt wurde ihr Arm eingezogen,
und sie erlitt eine große Fleischwunde
am Ellenbogen.
Unfall 2: Arm bis zur Schulter
eingezogen
Noch ein Feuerwehreinsatz, um eine Bäckereimitarbeiterin
mit Hilfe eines Rettungsspreizers aus einem Spiralkneter zu
befreien: Bis zur Schulter steckte ihr Arm
in der Einzugsstelle fest.
Sie wollte die Außenwand des Spiralkneters mit einem Lappen reinigen und hatte dazu die Maschine eingeschaltet. So sollte es schneller gehen, weil der Bottich an dem hingehaltenen Putzlappen entlangfuhr. Als der Lappen dann in die Einzugsstelle geriet und ihr aus der Hand gezogen wurde, hatte sie intuitiv nachgegriffen. Der sich drehende Bottich hatte Hand und Arm in den engen, unnachgiebigen Spalt hineingezogen.
Unfall 3: Hand eingezogen
Eine Bäckerin bediente einen Spiralkneter,
als sie Mehl- und Teigreste zwischen
Knetbottich und Gehäuse entdeckte und
mit der Hand entfernen wollte. Dabei
wurde die Hand eingezogen und stark
gequetscht. Normalerweise hat dieser
Spiralkneter eine Schutzverkleidung, die
den Zugriff zur Einzugsstelle verhindert
(Bild unten). Die Verkleidung war jedoch
zu Reinigungszwecken entfernt und
nicht wieder angebracht worden.
Keine Reinigung bei laufender
Maschine
Bei diesen Spiralknetern beträgt der Abstand
zwischen Bottich und Maschinengehäuse
ca. 30 Millimeter. Dieses Maß
entspricht der Produktnorm, die zum
Zeitpunkt des Inverkehrbringens dieser
Maschinen gültig war. Aufgrund der erheblichen
Einzugsgefahr bei laufender Maschine fordert die aktualisierte Produktnorm
jetzt einen Mindestabstand
von 50 Millimetern. Ob das ausreicht, die
Einzugsgefahr vollständig auszuschalten,
ist fraglich.
Einer der Spiralkneter hatte eine seitliche Schutzverkleidung. Aber auch dort können Finger eingezogen werden, wenn der Spalt zwischen Schutzverkleidung und Bottich zu groß ist.
Aus diesem Grund müssen alle Beschäftigten, die an Spiralknetern arbeiten, zwingend unterwiesen sein. Konkret: Sie müssen über die Einzugsgefahren informiert sein und wissen, wie sie die Maschine sicher bedienen und reinigen. Ein dabei wichtiger Hinweis: Die Maschine darf auf keinen Fall bei laufendem Bottich gereinigt werden.