INFORMATIONSMASSNAHME IM UNTERNEHMER- UND BRANCHENMODELL

Achtung! Gefährlich

aus report

Gefahrstoff-Einsatz in der Fleischwirtschaft / Kanister, Flaschen, Spraydosen und Kartons, auf denen Gefahrensymbole auf­gedruckt sind, enthalten Gefahrstoffe. Gefahrstoffe können bei Kontakt und falschem Umgang zu Verätzungen oder Erkrankungen der Haut, Augen oder Atemwege führen.

Reiniger für Räucherkammer und Grill, Säuren, Laugen, Reinigungs- und Desinfektionsmittel, Bleichmittel, Entkalker, Klarspüler: All diese Produkte enthalten Gefahrstoffe. Sie sind gefährlich.

Viele Reinigungsmittel z. B. sind gefährlich, weil sie ätzend wirken und Spritzer davon Haut- oder Augenverletzungen verursachen können. Einige gefahrstoffhaltige Produkte können Beschwerden und Erkrankungen der Haut oder Atemwege auslösen. Oft wird die schädliche Wirkung eines Gefahrstoffs erst nach längerem und häufigerem Kontakt spürbar.

Fehler, die zu Unfällen führen
Immer wieder führen Unwissenheit oder mangelndes Risikobewusstsein zu einem falschen Umgang mit Gefahrstoffen und zu Unfällen. Häufige Fehler sind:

Am Anfang steht die Gefährdungsbeurteilung
Es ist Ihre Aufgabe als Unternehmer, für eine sichere Gefahrstoff-Verwendung im Betrieb zu sorgen. Diese beginnt mit einer Gefährdungsbeurteilung. Ermitteln Sie die Gefahrstoffe und erfassen Sie sie in einem Verzeichnis. Beurteilen Sie die Gefährdungen vor dem Einsatz, gegebenenfalls zusammen mit der Sicherheitsfachkraft oder dem Betriebsarzt. Prüfen Sie, ob Sie ihre Anzahl verringern können oder sie durch weniger gefährliche Produkte ersetzen können. Wo das nicht möglich ist, müssen Sie Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit Ihrer Beschäftigten ergreifen (siehe auch Kasten).

Hinweise zu den Schutzmaßnahmen sowie Gefahrenhinweise und Anwendungsvorschriften finden Sie in der Gefahrstoff-Kennzeichnung auf dem Behältnis und insbesondere im Sicherheitsdatenblatt. Das Sicherheitsdatenblatt kann beim Hersteller oder Lieferanten angefordert werden, wenn er es nicht schon mitgeliefert hat.

Sprechen Sie mit den Beschäftigten über die möglicherweise bestehenden Gefahren. Trainieren Sie mit ihnen zu Beginn den richtigen Umgang mit den Gefahrstoffen und die Anwendung der Schutzmaßnahmen. Halten Sie schriftliche Betriebsanweisungen am Arbeitsplatz bereit. Anhand dieser Betriebsanweisungen unterweisen Sie die Beschäftigten im sicheren und fachgerechten Umgang mit Gefahrstoffen.

CHECK GEFAHRSTOFFE

Nutzen Sie diesen Check bei Ihrer Gefährdungsbeurteilung

Es werden die Reinigungs- ­und Desinfektionsmittel eingekauft, die die Gesundheit der Beschäftigten am wenigsten gefährden (möglichst ungefährliche Stoffe ohne Gefahrensymbol).
Bei ätzenden, reizenden oder gesundheitsschädlichen Reini­gungs- ­und Desinfektionsmitteln hat der Hersteller das Sicher­heitsdatenblatt zu den Stoffen mitgeliefert. Falls nicht: Das Sicher­heitsdatenblatt wird angefordert.

→ Musterbrief zur Anforderung des Sicherheitsdatenblatts:
www.bgn.de, Shortlink = 1049

Gefahrstoffhaltige Produkte werden getrennt von Lebensmitteln gelagert.
Kanister mit säure- ­und laugenhaltigen Produkten werden in ge­trennten Auffangwannen gelagert.
Gefahrstoffbehälter werden in Regalen nur bis zu einer solchen Höhe gelagert, aus der sie sicher — d. h. ohne Kippen und Ver­schütten — entnommen werden können.
Für die Verwendung gefahrstoffhaltiger Pro­dukte (darunter Reinigungs­- und Desinfektionsmittel) sind Betriebs­anweisungen erstellt und ausgehängt.
Die in den Sicherheitshinweisen geforderte Schutzausrüstung steht zur Verfügung: Schutzhandschuhe (säure-­/laugenfest, robust und ausreichend lang), an den Seiten dichtschließende Schutzbrille, Schutzschürze, säure-­/laugenfeste Gummistiefel.
Zum Verdünnen von konzentrierter Lauge sowie Reinigungs- ­und Desinfektionsmittel stehen Dosierhilfen wie z. B. Messbecher bereit und werden benutzt. Besser: Gebrauchsfertige Reinigungs­- und Desinfektionsmittel ver­wenden.
Die Beschäftigten, die mit Gefahrstoffen umgehen, sind mit Hilfe der Betriebsanweisungen zu den Stoffen speziell unterwiesen.

alte Gefahrensymbole

neue Piktogramme nach GHS-­Kennzeichnung

BGN-PRAXISHILFEN

Betriebsanweisungen

  • BGN­-Service Betriebsanweisungen-­Suche (nach Handelsname) und Erstellung von Betriebsanweisungen
    www.bgn.de, Shortlink = 1149
  • Fertige Betriebsanweisungen zu gängigen Reinigungsmitteln hier auf dieser BGN-DVD

Unterweisungskurzgespräch „Reinigungsmittel“
Comiczeichnungen bieten Anlässe, mit den Beschäftigten über fal­sches und richtiges Verhalten zu sprechen.
www.bgn.de, Shortlink = 1380

Infoblatt „Reinigungsmittel“ für Beschäftigte
Zur Unterweisung einsetzen und zum Nachlesen aushändigen.
→ Herunterladen: www.bgn.de, Shortlink = 1072

Autor: Report