aus report
Gefahrstoff-Einsatz in der Fleischwirtschaft / Kanister, Flaschen, Spraydosen und Kartons, auf denen Gefahrensymbole aufgedruckt sind, enthalten Gefahrstoffe. Gefahrstoffe können bei Kontakt und falschem Umgang zu Verätzungen oder Erkrankungen der Haut, Augen oder Atemwege führen.
Reiniger für Räucherkammer und Grill, Säuren, Laugen, Reinigungs- und Desinfektionsmittel, Bleichmittel, Entkalker, Klarspüler: All diese Produkte enthalten Gefahrstoffe. Sie sind gefährlich.
Viele Reinigungsmittel z. B. sind gefährlich, weil sie ätzend wirken und Spritzer davon Haut- oder Augenverletzungen verursachen können. Einige gefahrstoffhaltige Produkte können Beschwerden und Erkrankungen der Haut oder Atemwege auslösen. Oft wird die schädliche Wirkung eines Gefahrstoffs erst nach längerem und häufigerem Kontakt spürbar.
Fehler, die zu Unfällen führen
Immer wieder führen Unwissenheit oder mangelndes Risikobewusstsein zu einem falschen Umgang
mit Gefahrstoffen und zu Unfällen. Häufige Fehler
sind:
Am Anfang steht die Gefährdungsbeurteilung
Es ist Ihre Aufgabe als Unternehmer, für eine sichere Gefahrstoff-Verwendung im Betrieb zu sorgen.
Diese beginnt mit einer Gefährdungsbeurteilung.
Ermitteln Sie die Gefahrstoffe und erfassen Sie sie
in einem Verzeichnis. Beurteilen Sie die Gefährdungen vor dem Einsatz, gegebenenfalls zusammen mit der Sicherheitsfachkraft oder dem Betriebsarzt. Prüfen Sie, ob Sie ihre Anzahl verringern können oder sie durch weniger gefährliche
Produkte ersetzen können. Wo das nicht möglich
ist, müssen Sie Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit Ihrer Beschäftigten ergreifen (siehe auch
Kasten).
Hinweise zu den Schutzmaßnahmen sowie Gefahrenhinweise und Anwendungsvorschriften finden Sie in der Gefahrstoff-Kennzeichnung auf dem Behältnis und insbesondere im Sicherheitsdatenblatt. Das Sicherheitsdatenblatt kann beim Hersteller oder Lieferanten angefordert werden, wenn er es nicht schon mitgeliefert hat.
Sprechen Sie mit den Beschäftigten über die möglicherweise bestehenden Gefahren. Trainieren Sie mit ihnen zu Beginn den richtigen Umgang mit den Gefahrstoffen und die Anwendung der Schutzmaßnahmen. Halten Sie schriftliche Betriebsanweisungen am Arbeitsplatz bereit. Anhand dieser Betriebsanweisungen unterweisen Sie die Beschäftigten im sicheren und fachgerechten Umgang mit Gefahrstoffen.
CHECK GEFAHRSTOFFE |
Nutzen Sie diesen Check bei Ihrer Gefährdungsbeurteilung Es werden die Reinigungs- und Desinfektionsmittel eingekauft,
die die Gesundheit der Beschäftigten am wenigsten gefährden
(möglichst ungefährliche Stoffe ohne Gefahrensymbol). |
Bei ätzenden, reizenden oder gesundheitsschädlichen Reinigungs- und Desinfektionsmitteln hat der Hersteller das
Sicherheitsdatenblatt zu den Stoffen mitgeliefert. Falls nicht: Das Sicherheitsdatenblatt wird angefordert.
→ Musterbrief zur Anforderung des Sicherheitsdatenblatts: |
Gefahrstoffhaltige Produkte werden getrennt von Lebensmitteln gelagert. |
Kanister mit säure- und laugenhaltigen Produkten werden in getrennten Auffangwannen gelagert. |
Gefahrstoffbehälter werden in Regalen nur bis zu einer solchen
Höhe gelagert, aus der sie sicher — d. h. ohne Kippen und Verschütten — entnommen werden können. |
Für die Verwendung gefahrstoffhaltiger Produkte (darunter Reinigungs- und Desinfektionsmittel) sind Betriebsanweisungen erstellt und ausgehängt. |
Die in den Sicherheitshinweisen geforderte Schutzausrüstung
steht zur Verfügung: Schutzhandschuhe (säure-/laugenfest,
robust und ausreichend lang), an den Seiten dichtschließende
Schutzbrille, Schutzschürze, säure-/laugenfeste Gummistiefel. |
Zum Verdünnen von konzentrierter Lauge sowie Reinigungs- und
Desinfektionsmittel stehen Dosierhilfen wie z. B. Messbecher
bereit und werden benutzt. Besser: Gebrauchsfertige Reinigungs- und Desinfektionsmittel verwenden. |
Die Beschäftigten, die mit Gefahrstoffen umgehen, sind mit Hilfe
der Betriebsanweisungen zu den Stoffen speziell unterwiesen. |
alte Gefahrensymbole
neue Piktogramme nach GHS-Kennzeichnung
BGN-PRAXISHILFEN |
Betriebsanweisungen
Unterweisungskurzgespräch „Reinigungsmittel“ Infoblatt „Reinigungsmittel“ für Beschäftigte |