Auf den Trichter gekommen

BGN entwickelt universelle, nachrüstbare Sicherung für Teigteilmaschinen

Wie muss eine Sicherheitseinrichtung für Teigteilmaschinen beschaffen sein und funktionieren, damit sie weder abgebaut noch ausgetrickst wird? Mit dieser Frage beschäftigte sich die Abteilung Sicherheit der BGN und fand die Lösung: ein gekoppeltes Lichtgitter mit einem verzögerten Schaltvorgang. Die einfache Konstruktion kann bei jeder in Betrieb befindlichen Teigteilmaschine problemlos nachgerüstet werden.

Die Sicherheitseinrichtung, die den BGN-Maschinenschützern vorschwebte, durfte vor allem eines nicht: den Betrieb der Teigteilmaschine stören. Sie durfte also keinesfalls als unpraktisch oder hinderlich empfunden werden. Denn sonst würde mit ihr das Gleiche passieren wie mit den anderen Schutzeinrichtungen für Teigteilmaschinen: Sie würde abgebaut oder ausgetrickst.

Aber noch andere Kriterien sollte die neue Sicherheitseinrichtung erfüllen:

Den Unterschied zwischen Teig und Hand erkennen können

Das Ergebnis vieler Diskussionen ist eine berührungslos wirkende elektro-optische Schutzeinrichtung in Form eines Lichtgitters, das über der Einfüllöffnung des Trichters angebracht ist (siehe Bild unten).

Doch wie sollte dieses Lichtgitter den Unterschied zwischen Teig und Hand erkennen? Wie also ließ es sich hinbekommen, dass

Die Lösung dieser Frage schien in Sicht, als die BGN von einem Hersteller elektro-optischer Schutzeinrichtungen erfuhr, der zu dieser Zeit gerade ein neuartiges Sicherheitslichtgitter entwickelte. Neuartig daran war, dass der elektrische Schaltvorgang verzögert eintritt. Die Überlegung hierbei: Teig könnte also dem Trichter zugeführt werden, ohne den Lauf der Teigteilmaschine zu unterbrechen. Ein längeres Verweilen im Bereich des Sicherheitslichtgitters aber würde die Maschine stillsetzen. Das war die Lösung.

Unfälle an Teigteilmaschinen gehören zu den häufigsten schweren
Maschinenunfällen in der Backstube.

Praxistests bestanden

Der Hersteller stellte der BGN zwei Prototypen zur Verfügung, um sie in der Praxis zu erproben. Dabei sollte auch noch herausgefunden werden, wie lang die Schaltverzögerung sein muss. Sie sollte natürlich so kurz wie möglich sein, damit die Maschine bei der Unterbrechung des Lichtgitters so schnell wie möglich abschaltet.

Zwei Bäckereibetriebe erklärten sich bereit, die Lichtgitter an ihren Teigteilmaschinen zu testen. Mit je einer kleinen Steuerung und einem Montagerahmen wurden sie an beiden Seiten der Trichter so positioniert, dass die Bereiche oberhalb der Trichter überwacht wurden. Die Steuerung wurde in die Not-Aus-Schaltkreise der Maschinen eingeschleift.

Die Praxistests überzeugten die ursprünglich skeptischen Bäcker sofort: Teig kann, ohne die Maschine auszuschalten, in den Trichter eingefüllt werden. Mit einer eingestellten Verzögerungszeit von 0,3 Sekunden wird das Sicherheitslichtgitter rechtzeitig wieder zurückgesetzt.

Will der Bäcker nun mit dem Spachtel Teigreste, die an der Trichterwand anhaften, abkratzen und der Teilkammer zuführen, so ist das mit der neuen Sicherheitseinrichtung kein Problem. Denn sollte er vergessen, die Maschine abzuschalten, holt dies das Sicherheitslichtgitter nach. Und bis er mit der Hand in den Gefahrbereich gelangt, steht sie dann längst still.

Bei Interesse können sich Bäcker an die BGN wenden: e-mail: praevention-hannover@bgn.de

aus: report. BGN-Nachrichten für Backbetriebe