Griffbereit

Feuerlöscher müssen gut sichtbar, leicht zugänglich und gebrauchsfähig sein

Klare Sache: Im Brandfall muss der Feuerlöscher griff- und einsatzbereit sein. Das leuchtet ein. Dennoch stellt die BGN bei Überprüfungen in Betrieben öfter fest: Der Feuerlöscher muss erst einmal gesucht werden.

Als mobile Einheit lässt sich ein Feuerlöscher überall hintragen und überall verstauen, z. B. in der hintersten Ecke der Abstellkammer. Wenn dann noch zwei große Kisten davor Platz finden, ist er komplett untergetaucht. Mit der Zeit kann sich niemand mehr erinnern, wo das so wichtige Notfall-Utensil abgeblieben ist. Und wenn es dann wirklich einmal brennt ...

Aus gutem Grund ist es vorgeschrieben, dass Feuerlöscher an gut sichtbaren und im Brandfall leicht zugänglichen Stellen aufbewahrt werden müssen. Die Stelle, an der sich der Feuerlöscher befindet, muss außerdem gekennzeichnet sein: mit dem Brandschutzzeichen F001 „Feuerlöscher“.

Eine weitere Pflicht ist die Prüfung der Feuerlöscher durch einen Sachkundigen. Sie muss regelmäßig, mindestens alle zwei Jahre, erfolgen und sie muss gut sichtbar und dauerhaft auf dem Feuerlöscher vermerkt sein.

Und wenn es dann wirklich einmal brennt, kommt es auf Schnelligkeit und die richtige Löschtaktik an. Beides kann man üben. In regelmäßigen Zeitabständen muss eine ausreichende Zahl von Mitarbeitern in der Handhabung des Feuerlöschers praktisch unterwiesen werden.