Ben braucht Hilfe

Suchtprobleme im Betrieb


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Der Fall

Bäckermeister Hans B. hat ein ungutes Gefühl. Sein langjähriger Geselle Ben, auf den er sich bislang immer verlassen konnte, hat heute schon wieder den Brezelteig versalzen. Und als sich ein Kunde darüber beschwerte, ist er auch noch laut geworden. Ben ist in diesem Monat schon dreimal zu spät gekommen und während der Arbeit verschwindet er immer wieder für einige Minuten. Und dann ist da noch die Sache mit dem Führerscheinverlust ...



Das Problem

Hinter diesem Fall könnte sich ein Suchtproblem verbergen. Aber: Es ist nicht Aufgabe des Unternehmers, Diagnosen zu stellen oder die Ursache einer eventuellen Suchterkrankung zu ermitteln. Es ist auch nicht seine Aufgabe, selbst dem Betroffenen zu helfen. Aufgabe des Vorgesetzten ist es vielmehr,


Das Ziel

Ziel aller betrieblichen Maßnahmen beim Umgang mit Suchtproblemen ist:

Für Sie als Vorgesetzter ist wichtig zu wissen:

WO DER UNTERNEHMER UNTERSTÜTZUNG BEKOMMT

  • Individuelle Beratung bei der BGN, Dr. med. Martina Hamacher, BGN, Abt. Gesundheitsschutz, Fon 089 89466-5820, e-mail: Martina.Hamacher@bgn.de
  • Psychosoziale Beratungsstellen, die auch betriebliche Suchthilfe anbieten
  • Beratung im Rahmen von Handwerker-Fonds, z. B. Handwerker-Fonds Suchtkrankheit (www.handwerker-fonds.de)
  • Im Internet (Information zu verschiedenen Suchtarten, Testbögen und Adressen von Beratungsstellen)

Der Weg

Deshalb sollten Sie so früh wie möglich handeln. Handeln heißt:

Setzt der Vorgesetzte klare Grenzen und fordert er Verhaltensänderungen ein und macht er andererseits auch Hilfsangebote, dann muss der Betroffene sich entscheiden. Die Erfahrung zeigt, dass die Sorge um den Arbeitsplatz Suchtkranke sehr häufig dazu veranlasst, eine Beratungsstelle aufzusuchen oder eine Therapie zu beginnen - auch wenn sie selbst noch nicht eingesehen haben, dass sie krank sind.

INTERNETADRESSEN

 

 

aus: report. BGN-Nachrichten für Backbetriebe