Gut gerüstet?

Dieses Programm hilft Ihnen, die notwendige Zahl der Feuerlöscher zu ermitteln, die nach den gesetzlichen Vorgaben im Betrieb bereit gestellt werden müssen.
Grundlage für die Berechnung ist die Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A2.2 "Maßnahmen gegen Brände".

Alle Angaben ohne Gewähr.

1. Schritt - Ermittlung der vorhandenen Brandklassen

Feuerlöscher und Löschmittel müssen zum Löschen für die im Betrieb vorhandenen Materialien oder Stoffe entsprechend ihrer Zuordnung zu einer oder mehreren Brandklassen geeignet sein. Die Eignung für eine oder mehrere Brandklassen ist auf dem Feuerlöscher mit den dafür geltenden Piktogrammen angegeben.

Piktogramm 'A' Brandklasse A: Brände fester Stoffe (hauptsächlich organischer Natur), verbrennen normalerweise unter Glutbildung
Beispiele: Holz, Papier, Stroh, Textilien, Kohle, Autoreifen
Piktogramm 'B' Brandklasse B: Brände von flüssigen oder flüssig werdenden Stoffen
Beispiele: Benzin, Benzol, Öle, Fette, Lacke, Teer, Stearin, Paraffin
Piktogramm 'C' Brandklasse C: Brände von Gasen
Beispiele: Methan, Propan, Wasserstoff, Acetylen, Erdgas, Stadtgas
(erhöhte Brandgefährdung)
Piktogramm 'D' Brandklasse D: Brände von Metallen
Beispiele: Aluminium, Magnesium, Natrium, Kalium und deren Legierungen
(erhöhte Brandgefährdung)
Piktogramm 'F' Brandklasse F: Brände von Speiseölen und -fetten (pflanzliche oder tierische Öle und Fette) in Frittier- und Fettbackgeräten und anderen Kücheneinrichtungen und -geräten
(erhöhte Brandgefährdung)

 

2. Schritt - Ermittlung der Brandgefährdung gemäß Gefährdungsbeurteilung

normale Brandgefährdung erhöhte Brandgefährdung

Hinweis: Für die Brandklasse „F“ gibt es Feuerlöscher mit folgenden Löschvermögen:
5 F, 25 F, 40 F und 75 F (die Zahl steht für die zu löschende Füllmenge der Fritteuse oder des Fettbackgerätes).


3. Schritt - Ermittlung der Löschmitteleinheiten (LE)

Geben Sie bitte die Größe des zu schützenden Betriebsbereiches in Quadratmetern an:

Erforderliche Löschmitteleinheiten (Grundausstattung):

Für die Grundausstattung dürfen nur Feuerlöscher angerechnet werden, die jeweils über mindestens 6 Löschmitteleinheiten (LE) verfügen.

4. Schritt - Festlegung der für die Grundausstattung notwendigen Anzahl der Feuerlöscheinrichtungen entsprechend den Löschmitteleinheiten (LE)

In diesem Schritt können Sie errechnen, ob die Anzahl der vorhandenen Feuerlöscher im Betrieb die geforderten LE abdeckt.

Werden Feuerlöscher für die Brandklassen A und B eingesetzt und haben sie für die Brandklassen unterschiedliche Löschmitteleinheiten LE, ist der niedrigere Wert anzusetzen.

Löschmitteleinheiten LE und Feuerlöscherarten nach DIN EN 3

Geben Sie die Zahl der jeweiligen Feuerlöscher an.

  Löschvermögen
LE Anzahl Brandklasse A Brandklasse B
6 21 A 113 B
9 27 A 144 B
10 34 A  
12 43 A 183 B
15 55 A 233 B

So viele Löschmitteleinheiten sind bisher abgedeckt:

Sie müssen noch Löschmitteleinheiten abdecken.

Bitte beachten Sie: In jedem Geschoss ist mindestens ein Feuerlöscher bereit zu stellen.