2.5 Festlegung von Korrekturmaßnahmen
Für den Fall, dass bei der Überwachung eines Kritischen Kontrollpunktes festgelegte
Grenzwerte nicht eingehalten werden (d.h. das Produkt stellt eine Gesundheitsgefahr
dar), sind geeignete Korrekturmaßnahmen vorzusehen. Diese Maßnahmen sind
festzulegen und z. B. in Arbeitsanweisungen zu dokumentieren. Auf diese Weise vorbereitet,
wird das Treffen richtiger Entscheidungen auch in Stresssituationen bzw. bei
Zeitmangel erleichtert.
Im Folgenden werden Beispiele für solche Korrekturmaßnahmen genannt:
- Wenn am Ende eines Garprozesses von Geflügel (z. B. beim Grillen von Hähnchen)
festgestellt wird, dass diese im Kernbereich noch nicht durchgegart sind: Erneutes
Garen der betreffenden Produkte und Verlängerung der Garzeit/Erhöhung
der Gartemperatur für die nachfolgenden Prozesse.
- Wird bei Hackfleischerzeugnissen erst nach dem Abkühlen festgestellt, dass sie
nicht vollständig durchgebraten sind: Entsorgung sowie Überprüfung und Beseitigung
der Gründe für den unvollständigen Garprozess. Ursachen können z. B. eine
technische Störung oder Nichtbeachtung der notwendigen Gardauer sein.
2018-10-25