2.1 Grundsätzliche Vorgehensweise
Die Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene nennt die folgenden
Grundsätze für ein HACCP-System:
- Ermittlung von Gefahren, die vermieden, ausgeschaltet oder auf ein akzeptables
Maß reduziert werden müssen,
- Bestimmung der kritischen Kontrollpunkte, auf der (den) Prozessstufe(n), auf der
(denen) eine Kontrolle notwendig ist, um eine Gefahr zu vermeiden, auszuschalten
oder auf ein akzeptables Maß zu reduzieren,
- Festlegung von Grenzwerten für diese kritischen Kontrollpunkte, anhand derer im
Hinblick auf die Vermeidung, Ausschaltung oder Reduzierung ermittelter Gefahren
zwischen akzeptablen und nicht akzeptablen Werten unterschieden wird,
- Festlegung und Durchführung effizienter Verfahren zur Überwachung der kritischen
Kontrollpunkte,
- Festlegung von Korrekturmaßnahmen für den Fall, dass die Überwachung zeigt, dass ein kritischer Kontrollpunkt nicht unter Kontrolle ist,
- Festlegung von regelmäßig durchgeführten Verifizierungsverfahren, um festzustellen,
ob den Vorschriften gemäß den Buchstaben a) bis e) entsprochen wird,
- Erstellung von Dokumenten und Aufzeichnungen, die der Art und Größe des Lebensmittelunternehmens
angemessen sind, um nachweisen zu können, dass
den Vorschriften gemäß den Buchstaben a) bis f) entsprochen wird.
2018-10-25