1.7 Trinkwasser und Abwasser

1.7.1 Anforderungen an die Trinkwasserversorgung

Die grundsätzlichen Anforderungen an Trinkwasser sind in der Trinkwasserverordnung geregelt. Bei dessen Einsatz in der Lebensmittelherstellung unterliegt Trinkwasser jedoch auch dem Lebensmittelrecht. Es wird allgemein akzeptiert, dass bis zur Zapfstelle im ortsveränderlichen Betrieb die Trinkwasserverordnung anzuwenden ist. Das dort entnommene Trinkwasser und der weitere Umgang damit ist dann durch das Lebensmittelrecht geregelt. Die folgenden Abschnitte orientieren sich an dieser Übereinkunft.

1.7.2 Anforderungen an Trinkwasserschläuche

Abbildung 25: Korrekte Kennzeichnung auf einem Trinkwasserschlauch für ortsveränderliche Betriebsstätten

Abbildung 28: Korrekte Kennzeichnung auf einem Trinkwasserschlauch für ortsveränderliche Betriebsstätten

Ortsveränderliche Lebensmittelbetriebe werden in der Regel über Schlauchleitungen mit Trinkwasser versorgt. Damit die Wasserqualität der Trinkwasserverordnung entspricht, werden an die Trinkwasserschläuche besondere Anforderungen gestellt. Schläuche, die mit den Prüfzeichen

gekennzeichnet sind, gelten als geeignet für diesen Verwendungszweck. Es wird dringend empfohlen, neue Schläuche nur noch mit entsprechender Kennzeichnung anzuschaffen.

Vor dem Jahre 2008 gekaufte Schläuche mit der Kennzeichnung KTW "C" dürfen im Rahmen ihrer Lebensdauer weiter verwendet werden11.

Beim Einsatz in ortsveränderlichen Betriebsstätten können Trinkwasserschläuche starken Beanspruchungen ausgesetzt sein, die deren Lebensdauer begrenzen. Ein weiterer Gebrauch ist z. B. ausgeschlossen bei folgenden Mängeln:

Kann eine Wasserversorgung z. B. aus technischen oder witterungsbedingten Gründen nicht über Leitungen oder Schläuche erfolgen, sind geeignete Einzelversorgungsanlagen, z. B. saubere, verschließbare Behälter mit entsprechenden Armaturen einsetzbar.


11 Die betreffenden Prüfgrundsätze DVGW VP 549 (Schlauchmaterial) und DVGW VP 550 (Schlaucharmaturen) gelten ab Februar 2007.


1.7.3 Handhabung von Trinkwasserschläuchen


1.7.4 Reinigung/Desinfektion von Trinkwasserschläuchen

Hinweise zum sicheren Umgang mit Reinigungs- und Desinfektionsmitteln: Geeignete Persönliche Schutzausrüstungen (=> Herstellerangaben) müssen vom Unternehmer zur Verfügung gestellt und von den ausführenden Personen getragen werden. Die Beschäftigten müssen
  • vor Aufnahme der Tätigkeit und gegebenenfalls danach in regelmäßigen Abständen
  • über die Gefahren im Umgang mit den Mitteln,
  • über die erforderlichen Schutzmaßnahmen und
  • in der Handhabung der Schutzausrüstung
unterwiesen werden.

Falls Trinkwasserschläuche mit chemischen Mitteln zu reinigen oder zu desinfizieren sind, sollte dies nach den Anweisungen des Herstellers vorgenommen werden (sonst entfällt u. U. die Herstellergarantie).

1.7.5 Anforderungen an die Abwasserentsorgung

Bei der Abwasserableitung sind die örtlichen Vorschriften zu beachten.




2018-10-25