1.7 Trinkwasser und Abwasser
1.7.1 Anforderungen an die Trinkwasserversorgung
Die grundsätzlichen Anforderungen an Trinkwasser sind in der Trinkwasserverordnung
geregelt. Bei dessen Einsatz in der Lebensmittelherstellung unterliegt Trinkwasser
jedoch auch dem Lebensmittelrecht. Es wird allgemein akzeptiert, dass bis
zur Zapfstelle im ortsveränderlichen Betrieb die Trinkwasserverordnung anzuwenden
ist. Das dort entnommene Trinkwasser und der weitere Umgang damit ist dann durch
das Lebensmittelrecht geregelt. Die folgenden Abschnitte orientieren sich an dieser
Übereinkunft.
1.7.2 Anforderungen an Trinkwasserschläuche
Abbildung 28: Korrekte Kennzeichnung auf einem Trinkwasserschlauch für ortsveränderliche Betriebsstätten
Ortsveränderliche Lebensmittelbetriebe werden in der Regel über Schlauchleitungen mit Trinkwasser versorgt. Damit die Wasserqualität der Trinkwasserverordnung entspricht, werden an die Trinkwasserschläuche besondere Anforderungen gestellt. Schläuche, die mit den Prüfzeichen
- "DVGW W 270" und
- "KTW Kat. A"
gekennzeichnet sind, gelten als geeignet für diesen Verwendungszweck. Es wird dringend empfohlen, neue Schläuche nur noch mit entsprechender Kennzeichnung anzuschaffen.
Vor dem Jahre 2008 gekaufte Schläuche mit der Kennzeichnung KTW "C" dürfen im Rahmen ihrer Lebensdauer weiter verwendet werden11.
Beim Einsatz in ortsveränderlichen Betriebsstätten können Trinkwasserschläuche
starken Beanspruchungen ausgesetzt sein, die deren Lebensdauer begrenzen. Ein
weiterer Gebrauch ist z. B. ausgeschlossen bei folgenden Mängeln:
- mechanische Schäden (durch Überfahren, Knicken, ...),
- starke Versprödung oder Risse durch Sonnenstrahlung und Witterung,
- innere Beschädigung oder Versprödung durch Desinfektionsmittel,
- innere Verkeimung (Biofilm), die durch Desinfektion nicht beseitigt werden kann.
Kann eine Wasserversorgung z. B. aus technischen oder witterungsbedingten Gründen nicht über Leitungen oder Schläuche erfolgen, sind geeignete Einzelversorgungsanlagen, z. B. saubere, verschließbare Behälter mit entsprechenden Armaturen einsetzbar.
11 Die betreffenden Prüfgrundsätze DVGW VP 549 (Schlauchmaterial) und DVGW VP 550 (Schlaucharmaturen) gelten ab Februar 2007.
1.7.3 Handhabung von Trinkwasserschläuchen
- Die Trinkwasserschläuche sind so zu kennzeichnen, dass sie nicht mit anderen
Schläuchen, z. B. Abwasserschläuchen verwechselt werden können. Sehr bewährt
hat sich, unterschiedliche Schlauchfarben für Trinkwasser und Abwasser zu
verwenden. Ein im Inneren mit Abwasser in Berührung gekommener Schlauch ist
für Trinkwasserzwecke nicht mehr verwendbar!
- Nach jedem erneuten Aufbau der Betriebsstätte ist vor dem betriebsseitigen Anschluss
eine gründliche Spülung des Schlauches erforderlich (Empfehlung: 15 Minuten).
- Bei der Montage oder Demontage der Schlauchverbindungen ist darauf zu achten,
dass die mit dem Wasser in Berührung kommenden Teile nicht verschmutzt werden,
z. B. durch Aufsetzen von geeigneten Verschlusskappen.
- Vor jedem Neuanschluss müssen Schlauch, Anschlusssysteme, Dichtungen und
Armaturen auf Beschädigung und Verschmutzungen kontrolliert, gegebenenfalls
ausgetauscht oder gereinigt, desinfiziert und gründlich durchgespült werden.
- Bezüglich der Reinigung und gegebenenfalls der Desinfektion der Schläuche sind die Herstellerangaben zu beachten. Nach der Reinigung oder Desinfektion ist ein gründliches Durchspülen der Schläuche und Armaturen unbedingt erforderlich.
- Für den Transport und die Lagerung sind die Schläuche möglichst vollständig zu
entleeren und zu verschließen.
1.7.4 Reinigung/Desinfektion von Trinkwasserschläuchen
Hinweise zum sicheren Umgang mit Reinigungs- und Desinfektionsmitteln:
Geeignete Persönliche Schutzausrüstungen (=> Herstellerangaben) müssen
vom Unternehmer zur Verfügung gestellt und von den ausführenden Personen
getragen werden. Die Beschäftigten müssen
- vor Aufnahme der Tätigkeit und gegebenenfalls danach in regelmäßigen Abständen
- über die Gefahren im Umgang mit den Mitteln,
- über die erforderlichen Schutzmaßnahmen und
- in der Handhabung der Schutzausrüstung
unterwiesen werden.
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Falls Trinkwasserschläuche mit chemischen Mitteln zu reinigen oder zu desinfizieren sind, sollte dies nach den Anweisungen des Herstellers vorgenommen
werden (sonst entfällt u. U. die Herstellergarantie).
1.7.5 Anforderungen an die Abwasserentsorgung
Bei der Abwasserableitung sind die örtlichen Vorschriften zu beachten.
- Es ist sicherzustellen, dass Abwasserschläuche nicht mit Trinkwasserschläuchen verwechselt werden, z. B. durch unterschiedliche Schlauchfarben.
- Es ist sicherzustellen, dass kein Kurzschluss zwischen Abwasserschläuchen und Trinkwasserschläuchen entstehen kann.
- Bei Abbau und Transport sind Verschmutzungen durch auslaufendes Abwasser zu verhindern, z. B. durch möglichst vollständige Entleerung und Aufsetzen von dichten Verschlusskappen auf die Schlauchenden.
2018-10-25