Weitere Infos zur Gefährdungsbeurteilung

Mitarbeiter beteiligen
Zu empfehlen ist, die Mitarbeiter aktiv in die Beurteilung ihres Arbeitsplatzes einzubeziehen. Sie werden sensibilisiert, Schwachstellen aufzuspüren und auch zu melden. Und sie werden Verbesserungsmaßnahmen eher akzeptieren, wenn sie selbst mitarbeiten können.

Ständiger Verbesserungsprozess
Die Gefährdungsbeurteilung ist kein einmaliger Vorgang. Die eingeleiteten Verbesserungsmaßnahmen müssen auf ihre Wirksamkeit hin überprüft werden.

Wann muss eine erneute Beurteilung der Arbeitsbedingungen erfolgen?
Immer wenn:

Ergebnisse festhalten (Nachweis)
Die Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung und die Maßnahmen müssen dokumentiert werden.

Gesetzlich vorgeschrieben
Die gesetzliche Basis für die Gefährdungsbeurteilung ist das Arbeitsschutzgesetz § 5 und § 6 und die Unfallverhütungsvorschrift "Grundsätze der Prävention" § 3.

Darüber hinaus enthalten eine Reihe von Vorschriften wie z. B. die Gefahrstoffverordnung spezielle Festlegungen zur Gefährdungsbeurteilung und deren Dokumentation.