Die folgende Checkliste soll Ihnen helfen, beim Einsatz von Flüssiggasanlagen kein organisatorisches "Leck" entstehen zu lassen.
Es gibt Geräte, die nur für den Betrieb im Freien zugelassen sind. Sie haben einen anderen Sicherheitsstandard (siehe Betriebsanleitung).
Um eine in Betrieb befindliche Flüssiggasflasche muss ein Schutzbereich eingehalten werden. Alternativ: Die Flasche steht in einem Flaschenschrank.
Bei Schlauchleitungen ab 0,4 m Länge ist eine Schlauchbruchsicherung vorgeschrieben.
DGUV Regel "Verwendung von Flüssiggas" (DGUV Vorschrift 79)