Checkliste   

Sicherer Einsatz von Flüssiggas

Die folgende Checkliste soll Ihnen helfen, beim Einsatz von Flüssiggasanlagen kein organisatorisches "Leck" entstehen zu lassen.

  Checkliste "Einsatz von Flüssiggas"
Anschaffung
Trägt das mit Flüssiggas betriebene Gerät (z. B. Herd, Hockerkocher, Heizgerät) die CE-Kennzeichnung?
Ist das Gerät für den vorgesehenen Aufstellungsort geeignet (Raum/im Freien)?

Es gibt Geräte, die nur für den Betrieb im Freien zugelassen sind. Sie haben einen anderen Sicherheitsstandard (siehe Betriebsanleitung).

Ist das Gerät für den gewerblichen Einsatz zugelassen?
Wurde die gesamte Anlage vor der ersten Inbetriebnahme geprüft?
Betrieb
Sind die Aufstellungsanforderungen eingehalten?

Um eine in Betrieb befindliche Flüssiggasflasche muss ein Schutzbereich eingehalten werden. Alternativ: Die Flasche steht in einem Flaschenschrank.

 
  • Sind keine Lüftungsöffnungen des Flaschenschranks verschlossen, verstopft oder verschmutzt (z. B. mit Blättern oder Schnee)?
 
  • Sind die Schutzabstände zu brennbaren Stoffen eingehalten?
 
  • Sind die Flüssiggasflaschen standsicher und aufrecht aufgestellt und gegen Umfallen gesichert?
 
  • Sind die Flüssiggasflaschen und Schlauchleitungen gegen Beschädigung geschützt?

    Bei Schlauchleitungen ab 0,4 m Länge ist eine Schlauchbruchsicherung vorgeschrieben.

 
  • Ist sichergestellt, dass die Flüssiggasflasche keiner gefährlichen Wärmeeinwirkung ausgesetzt ist?
Wird nach dem Wechsel der Flüssiggasflasche mit einem geeigneten Gasspürgerät oder Mittel geprüft, ob die Anschlussverbindung dicht ist?
Achten Sie beim Instandsetzen/Verändern von Ausrüstungsteilen darauf, dass Sie gleichwertige Teile verwenden?
 
  • Ist der verwendete Gasschlauch zugelassen?
 
  • Ist der ausgetauschte Druckregler für den Einsatzbereich geeignet?
    Gegebenenfalls ist eine erneute Prüfung erforderlich.
Hängt eine Betriebsanweisung für die Mitarbeiter aus?
Betriebsanweisung "Flüssiggasverwendung" Word-Symbol
Wurden die Mitarbeiter (anhand der Betriebsanweisung) unterwiesen?
Wurde die Unterweisung dokumentiert?
inkl. Unterschrift der Unterwiesenen.
Prüfung
Wird die Flüssiggasanlage regelmäßig geprüft und werden die Prüffristen eingehalten?
Sind die vorgeschriebenen Prüfbescheinigungen am Betriebsort vorhanden?


EMPFOHLENE PRÜFUNGEN DURCH EINEN SACHKUNDIGEN (BEFÄHIGTE PERSON)
bei ortsfesten Verbrauchsanlagenmindestens alle 4 Jahre
bei ortsveränderlichen Verbrauchsanlagenmindestens alle 2 Jahre
bei Flüssiggasanlagen mit ortsfesten Verbrauchsanlagen unter Erdgleichemindestens jährlich

DGUV Regel "Verwendung von Flüssiggas" (DGUV Vorschrift 79)