Gefahr durch gasbeheizte Woks

von Jörg Bergmann und Bernd J. Pühringer

Bild: Wok mit Fett gefüllt

In den vergangenen Monaten ist es mehrfach zu Bränden in asiatischen Restaurants bzw. Imbissbetrieben gekommen. Die Brände entstanden zumeist dadurch, dass sich das Öl bzw. Fett in gasbeheizten Woks durch Überhitzung selbst entzündet hat. Die Überhitzung wurde von den Beschäftigten aber nicht bemerkt, weil die Woks längere Zeit ohne Beaufsichtigung betrieben wurden. Bei den anschließend vorgenommenen Löschversuchen, wurden vielfach ungeeignete Löscheinrichtungen wie z. B. CO2-Löscher oder Löschdecken eingesetzt. Dies führte dazu, dass sich die Mitarbeiter zum Teil erhebliche Verletzungen in Form von schwersten Verbrennungen und Rauchvergiftungen zugezogen haben. Auch kam es durch die Brände zu erheblichen Sachschäden.

Die besondere Problematik beim Betreiben von Woks liegt u. a. darin, dass

Um Brände zu vermeiden sollte man bei Verwendung von Woks auf folgende Punkte achten:

  1. Solange die Heizquellen (z. B. die Gasbrenner) unterhalb der Woks eingeschaltet sind, müssen die Woks unter ständiger Beobachtung bleiben, um eine Überhitzung des Öls frühzeitig erkennen und den Brenner rechtzeitig abzuschalten zu können.
  2. Sicherheitseinrichtungen, insbesondere die Zündsicherung der Gasbrenner sowie die Absperreinrichtungen müssen leicht zugänglich sein und dürfen nicht blockiert werden (z. B. durch Umwickeln mit Alu-Folie, siehe Bild)

  3. Im Brandfall muss die Gaszufuhr schnellstmöglich unterbrochen werden. Ist es auf Grund der räumlichen Gegebenheiten bzw. der Flammenentwicklung nicht möglich, die Gaszufuhr an den Kochstellen zu unterbrechen, so sollte unverzüglich Absperreinrichtung für die Gaszufuhr geschlossen werden. Es ist demgemäß sicherzustellen, dass die Absperreinrichtung während der Betriebszeiten für die Beschäftigten frei zugänglich ist. Alle Beschäftigten sind über die Lage und die Funktionsweise der Absperreinrichtung zu unterweisen.
  4. Ist die Gaszufuhr mit der Dunstabzugsanlage verriegelt, so besteht hilfsweise auch die Möglichkeit, die Gaszufuhr durch Abschalten der Dunstabzugsanlage zu unterbrechen. Hierzu muss der Schalter der Dunstabzugsanlage aber außerhalb des Gefahrbereichs (d. h. außerhalb des Bereichs, in dem im Brandfall mit starker Flammen- bzw. Hitzeentwicklung zu rechnen ist) angebracht sein. Falls vorhanden kann hierzu auch der zentrale Not-Aus-Schalter betätigt werden.
  5. Gestrickfilter sind möglichst gegen flammendurchschlagsichere Aerosolabscheider auszutauschen, um einen Flammendurchschlag in die Dunstabzugsanlage zu verhindern. Die regelmäßige Reinigung der Abscheider bzw. der Abluftkanäle ist sicherzustellen.
  6. Zum Löschen von Bränden muss ein geeigneter Fettbrandlöscher bereitgestellt werden.

    Bild: Fettbrandlöscher

  7. Die Beschäftigten müssen über das Verhalten im Brandfall unterwiesen werden. Insbesondere ist auf die Verwendung des Fettbrandlöschers beim Brand von Woks hinzuweisen. Die Beschäftigten sind auch darüber zu informieren, dass nicht versucht werden soll, den brennenden Wok von der Kochstelle zu nehmen, da dies in der Regel schwere Verbrennungen zur Folge hat.