Nach den "Regeln der Gefährdungsbeurteilung und Umsetzung von Maßnahmen" ergibt sich folgende Hierarchie:
Da die bevorzugten Ziele 1. bis 3. betrieblich nicht immer durchführbar sind, bleiben dann nur noch Benutzung "Persönlicher Schutzausrüstungen" sowie Verhalten beeinflussende Maßnahmen übrig.
Gemeinsam sind den gebräuchlichen Messerarten die offenen Gefahrenquellen wie Messerschneide und Messerspitze, deren sprichwörtliche Schärfe für gute Arbeitsergebnisse entscheidend sind. Stumpfe Messer erhöhen das Verletzungsrisiko, weil ein höherer Kraftaufwand erforderlich ist.
Bei bestimmten Tätigkeiten ist eine Messerspitze (z.B. Brötchenmesser) oder eine Schneide (z.B. Bestreichen von Brot) nicht erforderlich.
Ein Verletzungsrisiko, das von einem scharfkantigen Messerrücken ausgeht, ist durch den Einkauf hochwertiger, vollständig entgrateter Messer auszuschließen.
Selbst bei bestimmungsgemäßer Verwendung der Handmesser ergeben sich für einzelne Körperteile Gefährdungen. Erhöhte Gefährdungen bestehen z.B. durch