Innerhalb von 24 Monaten ereigneten sich in BGN-Mitgliedsbetrieben drei tödliche Arbeitsunfälle in und an Palettierern. Experten der BGN-untersuchten die Unfälle und stellten bei den Unfallursachen eine Gemeinsamkeit fest: Das Schutzkonzept für die Palettierer war unzureichend. Die Lücken im Schutzsystem sind jedoch dabei ganz unterschiedlich. Nachfolgend typische Schwachstellen, die unsere Aufsichtspersonen immer wieder in Betrieben vorfinden.
von Karin Carl-Mattarocci und Markus Husemann | Akzente 02/14
Das Palettieren von Produkten gehört in nahezu jedem Produktionsbetrieb zu den notwendigen Prozessschritten. In den meisten Betrieben läuft dieser Schritt heute automatisiert ab. Eine Entwicklung, die bereits in den 1960er Jahren begann. So sind in den Mitgliedsbetrieben der BGN heute Palettierer unterschiedlichen Alters und unterschiedlicher Bauart in Betrieb. Folglich sind die Schutzkonzepte zur Absicherung der Gefahrbereiche unterschiedlich und leider oft nicht ausreichend.
[ Dipl.-Chem. Karin Carl-Mattarocci leitet das Sachgebiet Betriebsbetreuung der BGN. Dipl.-Ing. Markus Husemann ist Mitarbeiter der BGN-Prävention. Beide sind Aufsichtspersonen und betreuen Mitgliedsbetriebe. ]
Nicht allen betrieblichen Akteuren ist bewusst, dass bei ihrer Anlage unter Umständen Handlungsbedarf besteht, das Schutzsystem auf Schwachstellen zu überprüfen. Gewissheit bringt eine systematische Betrachtung des Arbeitssystems Palettierer. Werden Lücken im System festgestellt, müssen sie umgehend beseitigt werden.
TOD IM PALETTIERER |
Unfall 1: Einstieg durch Lücke im Zaun Unfall 2: Parken im Muting Unfall 3: Manipulierter Sicherheitsschalter |
Störungsbeseitigung ist Anlass
Bei den drei tödlichen Unfällen und auch bei der
Untersuchung weiterer Unfälle in und an Palettierern hat sich gezeigt: Es gab jeweils einen konkreten Anlass, den Gefahrbereich des Palettierers zu
betreten. In der Regel geht es darum, eine Störung
zu beseitigen, und zwar
Ein weiterer Anlass, regelmäßig den Gefahrbereich des Palettierers zu betreten, ist die Kennzeichnung und Dekoration der Palette. Dies gilt immer dann, wenn Kunden Sonderanforderungen stellen.
[ Wenn Sie Fragen zur Sicherheit von Palettierern oder zum Schutzkonzept haben, rufen Sie uns an. Die BGN berät Sie gerne: 0621 4456-3517 ]
CHECKLISTE „SICHERHEIT VON PALETTIERANLAGEN“ | ||
JA | NEIN (Handlungsbedarf ) | |
Alle schlitzförmigen Öffnungen (Lücken) in feststehenden trennenden Schutzeinrichtungen, z. B. Zäunen, sind maximal 180 mm groß.*) | ||
Der seitliche Abstand zwischen Sicherheitslichtschranke und Palettenkontur beträgt maximal 230 mm.* | ||
Die Palette wartet nicht in der Sicherheitslichtschranke. | ||
Die Trennung der Sicherheitskreise ist in beide Richtungen ausgeführt. | ||
Positionsschalter oder Sensoren werden in regelmäßigen Abständen auf einwandfreien äußeren Zustand und einwandfreie Funktion überprüft. | ||
* Anforderungen an andere Öffnungen können der EN 415-10 Sicherheit von Verpackungsmaschinen — Allgemeine Anforderungen entnommen werden. Eine umfangreiche Checkliste zur Überprüfung der Sicherheitsanforderungen an Palettierer finden Sie im Internet: |
Häufige Unterbrechungen des normalen Ablaufes führen zur Verminderung der Leistung der gesamten Verpackungslinie. Eine Situation, die die Beschäftigten als echten oder vermeintlichen Stress erleben. Und dann besteht die Gefahr, dass Schutzmaßnahmen umgangen oder manipuliert werden. Schwachstellen im Schutzkonzept werden genutzt, um die Schutzmaßnahmen und Schutzeinrichtungen zu überwinden.
Schwachstellen im Schutzsystem
Typische Schwachstellen im Schutzsystem (siehe
auch Checkliste oben) sind:
ABSICHERUNG AN LASTÜBERGABESTELLEN |
An der Lastübergabestelle wird die Sicherheitslichtschranke (BWS = berührungslos wirkende Schutzeinrichtung) zur Absicherung des Gefahrbereiches beim Ein- und Ausfahren einer Palette bestimmungsgemäß überbrückt. Die Palette muss während des Ein- und Ausfahrens die Schutzfunktion übernehmen. Daher dürfen die gezeigten Abstände nicht überschritten werden, damit der Zugang eines Bedieners zum Gefahrbereich sicher verhindert wird. |