Eine x-beliebige Einlage darf hier nicht rein

Frank Dietrich von der BGN-Prävention im Gespräch mit akzente

Man nehme einen Sicherheitsschuh, lege eine orthopädische Einlage hinein oder bringe eine Sohlenerhöhung an und fertig ist der orthopädische Fußschutz: So einfach geht es natürlich nicht. Die Regelungen zum Fußschutz schließen ausdrücklich auch orthopädische Anpassungen mit ein. Frank Dietrich von der BGN-Prävention beantwortet häufig gestellte Fragen zum Thema.

Akzente 05/14

Ich brauche orthopädische Einlagen in meinen Sicherheitsschuhen. Kann ich auch solche wie in meinen privaten Alltagsschuhen nehmen?

Dietrich: In Sicherheitsschuhen sind nur die von den Herstellern vorgesehenen Einlagen zulässig. Hintergrund: Sicherheitsschuhe müssen baumustergeprüft sein. Diese Regelung schließt ausdrücklich auch alle orthopädischen Anpassungen mit ein: von der Einlagenversorgung über orthopädische Sohlenzurichtungen bis hin zur Herstellung eines orthopädischen Sicherheitsschuhs.

Eine x-beliebige Einlage im Sicherheitsschuh zu verwenden würde eine Veränderung gegenüber dem geprüften Baumuster bedeuten, wodurch der geprüfte Status des Sicherheitsschuhs erlischt. Das gilt auch für Lammfell- oder Gel-Einlagen.

Aber: Bei manchen baumustergeprüften Schuhmodellen einiger Hersteller (siehe Kasten) ist es möglich, unter bestimmten Voraussetzungen bereits vorhandene orthopädische Einlagen zu bekommen. Hier gibt es dann verbindliche Vorgaben des Herstellers, welche Voraussetzungen die Einlage erfüllen und woran sich der Benutzer halten muss.

Ein Sicherheitsschuh

[ Dipl.-Ing. Frank Dietrich ist Mitarbeiter der BGN-Prävention und betreut als Aufsichtsperson Mitgliedsbetriebe. ]

Und wie komme ich an solche Einlagen?

Dietrich: Man braucht Sicherheitsschuhe, für die es zugelassene Einlagen gibt. Verschiedene Hersteller von baumustergeprüften Sicherheitsschuhen haben hierzu passende orthopädische Einlagen in die Baumusterprüfung bei einer akkreditierten und notifizierten Prüfstelle einbezogen. Schuhe und Einlagen sind aus einem geprüften Baukasten.

Die Einlage wird vom Fachmann unter Beachtung der Herstelleranleitung angepasst und in den Schuh eingegeben. Da das Baumuster bereits in der Kombination geprüft ist, kann jetzt das CE-Zeichen vergeben und der Schuh ausgeliefert werden.

Die Sohlenhöhen und Zehenkappengröße darf ich bei meinen Sicherheitsschuhen dann auch nicht nachträglich verändern lassen?

Dietrich: Genau, auch das ist unzulässig. Auch hier würde damit das geprüfte Baumuster verändert. Aber auch hier bieten einige Hersteller von Sicherheitsschuhen für bestimmte Schuhmodelle baumustergeprüfte Sohlenerhöhungen und Zehenkappenvergrößerungen an (siehe Kasten).

Und wenn der Träger von orthopädischem Fußschutz dennoch eigenmächtig Veränderungen am Schuh vornimmt?

Dietrich: Wenn der Mitarbeiter Sicherheitsschuhe vom Unternehmen bekommt, sollte er über die rechtlichen Bestimmungen informiert werden: Orthopädischen Fußschutz nur bestimmungsgemäß verwenden und nur baumustergeprüfte Erzeugnisse benutzen. Außerdem der Hinweis: Bei eigenmächtigen Veränderungen erlischt der geprüfte Status.

Warum sollten Unternehmer darauf achten, dass nur baumustergeprüfter orthopädischer Fußschutz benutzt wird?

Dietrich: Unternehmen müssen sicherstellen, dass die verwendete psa den gesetzlichen Bestimmungen entspricht. Also aus Gründen der Rechtssicherheit.

[ Bei der Sicherheitsbeauftragten- Ausbildung für Beschäftigte mit Behinderungen schult Dirk Pauers von der BGN-Prävention 15 Mitarbeiter der B. Paulus GmbH in Merzig. ]

ANBIETERLISTE
Orthopädischer Fußschutz

Eine Linkliste mit Anbietern von orthopädischem Fußschutz und weitere Infos enthält die „Datenbank Orthopädischer Fußschutz“ der Gesetzlichen Unfallversicherung, www.dguv.de, Webcode d33147

Hersteller von Sicherheitsschuhen, für die es baumustergeprüfte orthopädische Einlagen gibt:
Abeba, Bata, Big Arbeitsschutz, Elten, Green Comfort Medical, Lemaitre, Mander-Malms, Ortho Tech, Otter, Springer aktiv, Stabilius Safety, Uvex (Stand 2/2014)

Hersteller von Sicherheitsschuhen, für die es baumustergeprüfte Sohlenerhöhungen und Zehenkappenvergrößerungen gibt:
Bata, Elten, Hartmann, Mascot, Ortho Tech, Solor, Stabilius Safety, Steitz Secura, Uvex, Thanner (Stand 2/2014)

Übernimmt die BGN die Kosten für orthopädischen Fußschutz?

Dietrich: Ja, wenn er in Folge eines Arbeitsunfalls, Wegeunfalls oder einer Berufskrankheit gebraucht wird. Die BGN übernimmt – wie alle anderen Kostenträger – die Zusatzkosten für orthopädischen Fußschutz gegenüber normalen Sicherheitsschuhen. Der Arbeitgeber trägt den Anteil, den ein Standard-Sicherheitsschuh kosten würde.

Wer sind die anderen Kostenträger?

Dietrich: In 90 Prozent aller Fälle ist die Rentenversicherung Kostenträger. Aber auch die Träger der Kriegsopferversorgung und -fürsorge, die Bundesagentur für Arbeit sowie Träger der begleitenden Hilfe im Arbeitsleben und Träger der Sozialhilfe können Kostenträger sein.

Gibt es zeitliche Vorgaben, wann nach der Erstbeschaffung erneut die Kosten für orthopädische Sicherheitsschuhe übernommen werden?

Dietrich: Nein, die Leistungen werden nach Bedarf erbracht. Die Kosten werden allerdings nicht übernommen, wenn die Schuhe bereits vor der Antragstellung beschafft wurden oder wenn die Beschäftigungsdauer maximal sechs Monate dauert und nicht verlängert wird.

Ist ein zweites Paar orthopädischer Fußschutz sinnvoll

Dietrich: Das ist in jedem Fall sinnvoll und wird von der gesetzlichen Unfallversicherung empfohlen. Gründe sind: Erstens die Fußhygiene und längere Haltbarkeit. Die Schuhe können täglich gewechselt werden. Dadurch halten sie auch länger.

Zweitens die Verfügbarkeit. Es steht sofort Ersatz bereit, wenn ein Sicherheitsschuh infolge von Verschleiß oder Beschädigung nicht mehr benutzt werden kann. Ist kein Ersatzpaar verfügbar, droht ein Beschäftigungsverbot. Die Kostenträger orientieren sich bei entsprechenden Anträgen am dargelegten Bedarf. Wichtig ist, das zweite Paar rechtzeitig zu beantragen und anfertigen zu lassen.

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