Die Alternative

Unternehmermodell statt Regelbetreuung — Wechsel ist jederzeit möglich

Gut zwei Jahre lang gibt es jetzt das Unternehmermodell für alle Mitgliedsbranchen der bgn. Seitdem haben sich 2.500 Unternehmer für diese Alternative zur betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Regelbetreuung entschieden. Ein Wechsel von der Regelbetreuung ins Unternehmermodell ist jederzeit möglich.

von Elfi Braun | Akzente 02/14

Während für Betriebe der Fleischwirtschaft mit bis zu 50 Beschäftigten schon seit einigen Jahren das Unternehmermodell als alternative Betreuungsform gewählt werden kann, besteht diese Wahlmöglichkeit seit dem 1.1.2012 auch für Unternehmer aller anderen bei der BGN versicherten Branchen. Die Betriebe außerhalb der Fleischwirtschaft müssen zwischen 11 und 50 Beschäftigte haben.

[ Jeder Betrieb mit Beschäfigten muss eine betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung sicherstellen und die Betreuung nachweisen. ]

Unternehmermodell bedeutet: Sie als Unternehmer oder eine von Ihnen bevollmächtigte Person* werden Ihr eigener Arbeitsschutzexperte. Dazu erwerben Sie in einem dreitägigen Basisseminar das notwendige Wissen über Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz in Ihrer Branche. Dieses Wissen ist die Grundlage, um die Gefährdungsbeurteilung systematisch durchzuführen und die Arbeitsprozesse im Betrieb störungsfrei, sicher und gesundheitsgerecht zu gestalten.

GUT ZU WISSEN

Basisseminar
Termine, Seminarorte, Anmeldung unter www.bgn.de, Shortlink = 1173
Die BGN übernimmt Kosten für Unterbringung und Verpflegung in der Ausbildungsstätte und erstattet Kosten der Hin- und Rückreise innerhalb Deutschlands.

→ Mehr Infos zum Unternehmermodell:
www.bgn.de, Shortlink = 1184
Fragen? Fon 0621 4456-3333
E-Mail: unternehmermodell@bgn.de

Dabei erkennen Sie, wann Sie Expertenberatung durch einen Betriebsarzt und/oder eine Fachkraft für Arbeitssicherheit in Anspruch nehmen müssen.

Wie wechseln?
Unternehmer, die von der Regelbetreuung ins Unternehmermodell wechseln möchten, können das jederzeit tun. Die BGN bietet das dreitägige Basisseminar zu unterschiedlichen Terminen in ihren Ausbildungszentren in Mannheim, Reinhardsbrunn/Friedrichroda und in Potsdam an. Wenn Sie als Unternehmer* an einem Basisseminar erfolgreich teilgenommen haben, nimmt Sie die BGN ins Unternehmermodell auf. Außerdem stellt sie Ihnen die Befreiung Ihres Unternehmens von der Regelbetreuung aus.

DIE BESTANDTEILE DES UNTERNEHMERMODELLS
→ Freiwillige Startqualifizierung (Schnelleinstieg)
Infos zur Startqualifizierung (inkl. Voraussetzungen) und Download Studienbrief:
www.bgn.de, Shortlink = 1171

→ Besuch des Basisseminars (Motivationsmaßnahme)
Der Unternehmer besucht persönlich ein dreitägiges Basisseminar in einem BGN-Ausbildungszentrum. Nach erfolgreicher Teilnahme kann der Unternehmer den Bedarfsfall in seinem Betrieb erkennen und die erforderlichen Akteure des Arbeitsschutzes entsprechend einbinden. Somit kann er von der Regelbetreuung befreit werden.

→ Informationsmaßnahme
Der Unternehmer informiert sich eigenständig über Arbeitsschutzthemen und Themen der Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes, z. B. in akzente, auf der BGN-DVD, im Internet unter: www.bgn.de.

Die Informationsmaßnahme beginnt mit Teilnahme am Unternehmermodell. Sie läuft kontinuierlich und zeitlich unbegrenzt.

→ Fortbildungsmaßnahme
Der Unternehmer nimmt im Abstand von höchstens fünf Jahren an regionalen und/oder EDV-gestützten Fortbildungsmaßnahmen mit einem Umfang von mindestens sechs Lehreinheiten teil. Dabei vertieft und erweitert er sein Arbeitsschutzwissen.

Die Fortbildung für Unternehmer der Fleischwirtschaft hat einen Umfang von acht Lehreinheiten im Abstand von höchstens drei Jahren oder alternativ in Form eines Präsenzseminars von 16 Lehreinheiten im Abstand von höchstens fünf Jahren.

→ Bedarfsorientierte Betreuung
Auch in Betrieben mit bis zu 50 Mitarbeitern gibt es Fragestellungen, die von einem Arbeitsmediziner oder einer Sicherheitsfachkraft bearbeitet werden müssen.

Ein solcher Bedarfsfall kann die Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung sein. Ein weiterer Bedarfsfall liegt bei besonderen Anlässen vor: z. B. Planung, Errichtung und Änderung von Betriebsanlagen, grundlegende Änderung von Arbeitsverfahren und die Einführung neuer Arbeitsverfahren.

Die bedarfsorientierte Betreuung beginnt mit Teilnahme am Unternehmermodell. Die Kosten der Fachberatung trägt der Unternehmer. Unternehmer von Betrieben der Fleischwirtschaft mit bis zu 10 Beschäftigten können diese Beratung kostenfrei in Anspruch nehmen. Das zuständige BGN-Kompetenzzentrum finden Sie unter: www.bgn.de, Shortlink 1186.

* Am Unternehmermodell kann nur der Unternehmer selbst oder eine von ihm bevollmächtigte Person teilnehmen (§ 13 Arbeitsschutzgesetz).

[ In der Fleischwirtschaft ist das Unternehmermodell seit vielen Jahren eine feste Größe. Hier können Betriebe bis 50 Beschäfigte statt der Regelbetreuung das Unternehmermodell als alternative Betreuungsform wählen. Heute sind über 10.000 Unternehmen der Fleischwirtschaft im Unternehmermodell. ]

Autor: Elfi Braun