Manchmal muss der Profi kommen

Die bedarfsorientierte Betreuung im Unternehmermodell

Beratung im Unternehmermodell

Thomas S. ist Inhaber eines Feinkostbetriebes. Letztes Jahr hat er von der Regelbetreuung ins bgn-Unternehmermodell gewechselt. Auch bei dieser alternativen Betreuungsform braucht er hin und wieder die Expertenberatung durch einen Betriebsarzt und eine Sicherheitsfachkraft. Diese bedarfsorientierte Betreuung durch einen externen Experten ist ein zentraler Bestandteil des Unternehmermodells.

von Elfi Braun
aus Akzente 013 | Magazin für Arbeitssicherheit, Gesundheitsschutz und Rehabilitation

Seitdem Unternehmer Thomas S. am BGN-Unternehmermodell teilnimmt, kümmert er sich verstärkt darum, die Arbeitsprozesse in seinem Betrieb störungsfrei, sicher und gesundheitsgerecht zu gestalten. Das trägt dazu bei, die Leistungsfähigkeit und Leistungsbereitschaft seiner Beschäftigten zu erhalten und zu fördern.

Darauf legt der Unternehmer, der das hierzu notwendige Arbeitsschutz-Know-how in einem BGN- Basisseminar erworben hat, viel Wert. Erst neulich hat er gelesen, dass Hautschutz ein wichtiges Thema ist. Und dann hat ihm auch noch ein Kollege von den Hautproblemen zweier seiner Mitarbeiterinnen erzählt. So weit möchte thomas s. es nicht kommen lassen. Er setzt auf gezielte Prävention.

UNTERNEHMERMOSTARTQUALIFIZIERER MÜSSEN JETZT NACHLEGEN
Der Besuch des dreitägigen Basisseminars steht an

Unternehmer, die über die freiwillige Startqualifizierung ins BGN-Unternehmermodell eingestiegen sind, müssen jetzt den nächsten Schritt vollziehen und das dreitägige Basisseminar besuchen. Das ist zwingend notwendig, um weiterhin am Unternehmermodell teilzunehmen.

Zur Erinnerung: Die bestandene Startqualifizierung führt zu einer vorläufigen und befristeten Befreiung von der Regelbetreuung. Um diese in eine reguläre Befreiung umzuwandeln, muss der Unternehmer innerhalb eines Jahres ein Basisseminar der BGN besuchen.

Bei vielen „Startqualifizierern“ läuft diese Einjahresfrist jetzt oder in Kürze aus. Sie sollten deshalb schnell einen Seminarbesuch einplanen und durchführen. Hält der Unternehmer die Einjahresfrist nicht ein und besucht kein Basisseminar, dann wird sein Betrieb kostenpflichtig vom ASD*BGN betreut.

  • Seminartermine und -orte inkl. Seminaranmeldung: www.bgn.de
    Shortlink = 1323

Dazu braucht er einen Profi, der das Thema seinen Beschäftigten überzeugend nahebringt. Und so wendet er sich an einen Betriebsarzt, den er kennt. Dieser hatte, bevor Thomas S. ins Unternehmermodell wechselte, die betriebsärztliche Regelbetreuung in seinem Betrieb durchgeführt. Der Betriebsarzt kommt daraufhin in den Betrieb und berät ihn und seine Beschäftigten ausführlich in Sachen Hautschutz.

Er erläutert, wie es in der Feinkostherstellung zu den Hautbelastungen an den Händen kommen und wie man sie vermeiden kann. Ein wichtiger Baustein für gesunde Haut ist hier eine konsequente Anwendung von Hautschutzmitteln. Sie sollen im Betrieb bereitgestellt werden.

Thomas S. ist mit dieser Betreuung bei Bedarf sehr zufrieden. Über die Notwendigkeit und das Ausmaß der sogenannten bedarfsorientierten Betreuung im Unternehmermodell entscheidet er als Unternehmer selbst. Grundlage für seine Entscheidung ist die Gefährdungsbeurteilung. Gerade bei der Gefährdungsbeurteilung für die einzelnen Arbeitsbereiche in seinem Betrieb möchte er auf das Arbeitsschutz- und Branchen-Know-how seines bisherigen betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Dienstleisters nicht verzichten.

DIE BEDARFSORIENTIERTE BETREUUNG
durch einen Betriebsarzt und eine Sicherheitsfachkraft
  • beginnt mit Teilnahme am Unternehmermodell
  • ist für die Betriebe kostenpflichtig. Sie können für die bedarfs - orientierte Betreuung weiter auf ihren bisherigen betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Dienstleister zurückgreifen.
ANLÄSSE FÜR BEDARFSORIENTIERTE BETREUUNG
durch einen Betriebsarzt sind u. a.:
  • Unterstützung bei der Gefährdungsbeurteilung
  • gehäuftes Auftreten gesundheitlicher Probleme, z. B. Hautprobleme, Atemwegsprobleme
  • Suchterkrankungen (Alkohol etc.), die ein gefährdungsfreies Arbeiten beeinträchtigen
  • Wiedereingliederung langzeiterkrankter Mitarbeiter, z. B. nach Bandscheibenvorfall
  • Vorsorgeuntersuchungen (u. a. bei Feuchtarbeit, Fahr tätigkeiten, Lärm)
durch eine Sicherheitsfachkraft sind u. a.:
  • Unterstützung bei der Gefährdungsbeurteilung
  • Planung, Errichtung und Änderung von Betriebsanlagen
  • grundlegende Änderung von Arbeitsverfahren / Einführung neuer Arbeitsverfahren
  • Beratung der Beschäftigten über besondere Unfall- und Gesundheitsgefahren bei der Arbeit

Unternehmer Thomas S. hat den Nutzen des Unternehmermodells für seinen Betrieb erkannt. Die Beratungen durch den Betriebsarzt und die Sicherheitsfachkraft sind dabei ein wichtiger Baustein eines gewinnbringenden Modells.

2012: 1.735 WECHSEL INS UNTERNEHMERMODELL

Seit 1. 1. 2012 gibt es das Unternehmer modell für alle Mitgliedsbranchen der BGN. Daran teilnehmen können Unternehmer aus Betrieben mit mehr als 10 und weniger als 50 Beschäftigten (in der Fleischwirtschaft: 1 bis 50 Beschäftigte).

Im ersten Jahr haben sich 1.735 Unternehmer für diese alternative Betreuungsform entschieden. 865 Unternehmer haben den Schnelleinstieg über die Startqualifizierung (siehe Kasten links) gewählt, 870 haben direkt am Basisseminar teilgenommen.

Autor: Braun