Ausgezeichnete Ersthelfer

Heinz-Dieter Schulte und Klaus Bräutigam von der Warsteiner Brauerei für vorbildlichen Erste-Hilfe-Einsatz geehrt

von Michael Wanhoff | Akzente 04/13

In Sekundenschnelle hatte sich der Fräskopf in die Hand des 17-jährigen Auszubildenden Steffen M. gefressen. Als Heinz-Dieter Schulte (li.) und Klaus Bräutigam(re.) seine Schreie hörten, reagierten die beiden Ersthelfer in der Schlosserei vorbildlich: Klaus Bräutigam schaltete geistesgegenwärtig die Maschine aus und übernahm die Erstversorgung. Heinz-Dieter Schulte setzte die Rettungskette in Gang.

Heinz-Dieter Schulte (li.) und 
Klaus Bräutigam(re.)

Und die funktionierte vorbildlich dank der ausgezeichneten Organisation: Beim Eintreffen des Rettungswagens bekam der Fahrer den Plan des Werksgeländes, auf dem bereits der genaue Weg zum Unfallort markiert war. Heinz-Dieter Schulte lotste den Rettungswagen persönlich zur Unfallstelle. Auf diese Weise konnte der Verletzte schnell behandelt und ins Krankenhaus gebracht werden.

Klaus Bräutigam und Heinz-Dieter Schulte haben schnell, beherzt und vor allem richtig gehandelt. Für diesen vorbildlichen Einsatz wurden sie jetzt von der BGN und der Geschäftsleitung des Unternehmens ausgezeichnet. Das spornt sie und auch die anderen 188 Ersthelfer in der Warsteiner Brauerei an. Joachim Buse von der BGN-Prävention, der das Unternehmen betreut, erläutert: „Diese große Zahl an Ersthelfern und die gut durchdachte Organisation der Rettungskette zeigen, dass Warsteiner für den Ernstfall überdurchschnittlich gut vorgesorgt hat. Sogar alle Auszubildenden, auch in der Verwaltung, werden bei Warsteiner zum Ersthelfer ausgebildet.“

ANZAHL DER ERSTHELFER
Die Anzahl der erforderlichen Helfer richtet sich nach der Betriebsgröße. Bei zwei bis 20 anwesenden Mitarbeitern reicht ein Ersthelfer aus. Liegt die Zahl der anwesenden Versicherten über 20, müssen in Verwaltungs- und Handelsbetrieben 5 Prozent der anwesenden Mitarbeiter ausgebildet werden, in sonstigen Unternehmen, etwa Produktionsbetrieben, sind es 10 Prozent.

Sicherheitsfachkraft Hans-Josef Bornemann erklärt: „Unsere breit aufgestellte Erste-Hilfe-Organisation geschieht aus dem Wissen heraus, dass trotz umfangreicher und intensiver Unterweisung menschliches Fehlverhalten nicht auszuschließen ist.“

Steffen M.s Unfall gibt ihm Recht. Der Auszubildende hatte wider besseres Wissen gleich zwei Fehler gemacht: Er hatte die Fräsmaschine in Gang gesetzt, obwohl er alleine in der Werkstatt war. Und er hatte Handschuhe getragen, die prompt samt Hand von der Maschine erfasst wurden. Wegen seiner schweren Handverletzung fiel der angehende Mechatroniker einige Wochen aus. Seine Lektion hat er gelernt, auch wenn sie nicht im Ausbildungsplan stand.

Autor: Michael Wanhoff