Auf schmalem Grat in vier Metern Höhe

Auf Silofahrzeugen besteht Absturzgefahr / Immer wieder Unfälle

von Jörg Bergmann
aus Akzente 013 | Magazin für Arbeitssicherheit, Gesundheitsschutz und Rehabilitation

Absturzgefahr bei der Beladung von Silofahrzeugen

Absturzgefahr bei der Beladung von Silofahrzeugen

Immer wieder stürzen Beschäftigte in Mühlen und Futtermittelbetrieben von Silofahrzeugen. Die Abstürze ereignen sich meist beim Beladen der Fahrzeuge, wenn der Laufsteg zum Öffnen der Domdeckel, zum Positionieren der Verladegarnitur oder zur Probenahme betreten werden muss. Die Arbeiten in rund vier Metern Höhe bergen ein erhöhtes Unfallrisiko. Abstürze enden nicht selten tödlich.

Dipl.-Ing. Jörg Bergmann ist Leiter der Abteilung Sicherheit der BGN-Prävention.

Die Verladung von Silofahrzeugen ist eine Aufgabe mit beachtlichem Gefährdungspotenzial. Es hängt von den konkreten Verhältnissen an den Verladestationen im Betrieb ab, welche Risiken hier auftreten können. Eine Bestandsaufnahme und Bewertung möglicher Risiken erfolgt im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung. Aus den Ergebnissen lässt sich dann ableiten, welche Maßnahmen notwendig sind, um die festgestellten Risiken so weit wie möglich zu verringern. Abhängig von den Verhältnissen an der Verladestation können das bauliche, technische sowie organisatorische Maßnahmen sein, die in jedem Fall umgesetzt werden müssen.
Grundsätzlich müssen folgende Forderungen immer erfüllt sein:

ABSTURZUNFÄLLE

Über Anfahrverbot hinweggesetzt – tödlicher Sturz von Silotankfahrzeug
Das Beladen des Silotankfahrzeugs war abgeschlossen, alle Tankzellendeckel wieder geschlossen. Der Verlader befand sich noch auf dem Laufsteg des Tankfahrzeugs, als er den Fahrer bat, den Lkw ein Stück aus der Ladegasse herauszufahren, damit er besser absteigen könne. Als der Lkw anfuhr, stürzte der Mann aus 3,5 Meter Höhe ab. Er trug tödliche Verletzungen davon.
Während des Beladens des Lkws in der Ladegasse war der Mann durch das Geländer des Silofahrzeugs und durch ein Geländer, das dort an der Decke angebracht ist, gesichert. Sie nutzten nichts mehr, als sich der Lkw in Bewegung setzte und aus der Ladegasse herausfuhr.

Auf feuchtem Untergrund ausgerutscht und abgestürzt
Ein Domdeckel des Silofahrzeugs saß fest. Vom Laufsteg aus gelang es dem Mitarbeiter des Verladepersonals nicht, ihn zu öffnen. Deshalb stieg er auf den Rumpf des Silofahrzeugs und ging in der Hocke und hantierte am Domdeckel. Beim Wiederaufrichten rutschte er mit einem Fuß auf dem von der Reinigung noch feuchten Silofahrzeug aus. Er verlor das Gleichgewicht und stürzte kopfüber aus 3,70 m Höhe auf der gegenüberliegenden ungesicherten Seite auf den Betonfußboden. Er erlitt Brüche an beiden Füßen.

 

Bei Fragen zur Absturzsicherung an Silofahrzeugen hilft die BGN-Prävention gerne weiter. Kontakt: 0621 4456-3517 oder praevention@bgn.de

Maßnahmen gegen Absturzgefährdung
Wo es betrieblich möglich ist, immer aber dort, wo die Gefährdungsbeurteilung ein erhöhtes Absturzrisiko ausweist, sollen weitergehende Maßnahmen umgesetzt werden. Die bestmögliche Lösung ist der Zugang zu den Domdeckeln über Bühnen, die mit einem Schleusengeländer oder einem Sicherheitsklappsteg (Bild 1) ausgerüstet sind. Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz verringert das Sturzrisiko erheblich. Dabei sichert sich das Verladepersonal mit einem Auffanggurt an einem Höhensicherungsgerät (Bild 2). Rutschhemmende Applikationen wie aufgeklebte Antirutschmatten an den Stellen des Fahrzeugrumpfes, die erfahrungsgemäß beim Beladen betreten werden müssen, verbessern die Sicherheit zusätzlich.
Ganz entscheidend für eine rundum sichere Verladung ist das angemessene Verhalten der Beschäftigten. Hier muss der Betrieb nachdrücklich auf die Einhaltung der Schutzmaßnahmen achten. Alle in die Arbeiten an der Verladestation eingebundenen Mitarbeiter und auch die Fahrer von Fremdfirmen müssen unterwiesen sein und die bereitgestellten Hilfsmittel und Schutzausrüstungen benutzen. Es ist zu empfehlen, die Sicherheitsstandards, wie z.??B. Sicherheitsschuh- oder Sicherheitsgeschirr-Pflicht für Fahrer/Verladepersonal, in alle Verträge hineinzuschreiben und die Fahrer/Verlader zu deren Einhaltung zu verpflichten. Außerdem sollte der für die Verladung Verantwortliche bei Verstößen gegen die festgelegten Verhaltensregeln konsequent intervenieren. Auch um möglichen strafrechtliche Folgen zu vermeiden.

[Bild 1]

[Bild 2]

 

Autor: Bergmann