Update DGUV Vorschrift 2

Erweiterte Möglichkeiten der alternativen betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung nach DGUV Vorschrift 2 – Unternehmermodell

Seit 1. 1. 2012 gilt in den bgn-Mitgliedsbetrieben eine neue Fassung der Unfallverhütungsvorschrift »Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit « (DGUV Vorschrift 2). Neu ist: Unternehmer aller Betriebe mit bis zu 50 Beschäftigten können jetzt statt der Regelbetreuung auch eine alternative betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung wählen. Die neu hinzugekommene alternative Betreuung wird auch Unternehmermodell genannt.

von Elfi Braun | aus Akzente

Ein Jahr nach der Fusion der ehemaligen Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gaststätten und Fleischerei-BG (FBG) zur neuen bgn wurden jetzt die beiden übergangsweise noch getrennt geltenden Vorschriften »DGUV Vorschrift 2 der BGN« und die »DGUV Vorschrift 2 der FBG« (beide vom 31. 12. 2010) in einer gemeinsamen neuen DGUV Vorschrift 2 der BGN zusammengeführt. Damit gelten seit 1. 1. 2012 nun einheitliche Regelungen zur betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung für alle Branchen der bgn inklusive der Fleischwirtschaft.

Betreuungsmöglichkeiten im Überblick

Betriebe der Fleischwirtschaft (= Betreuungsgruppe I nach DGUV Vorschrift 2) mit 1 bis zu 50 Beschäftigten hatten in der Vergangenheit bereits die Möglichkeit der alternativen bedarfsorientierten Betreuung in Form des Unternehmermodells. Diese Möglichkeit ist in der neuen Vorschrift ab 1. 1. 2012 fortgeschrieben. Allen anderen BGN-Branchen (= Betreuungsgruppen II oder III nach dguv Vorschrift 2) räumt die neue Vorschrift – nach sorgfältiger Prüfung der branchenspezifischen Betriebsstrukturen und Gefährdungspotenziale – ab 1. 1. 2012 ebenfalls die alternative bedarfsorientierte Betreuung in Form des Unternehmermodells ein: und zwar für Betriebe mit mehr als 10 und bis zu 50 Beschäftigten (siehe Anlage 3 DGUV Vorschrift 2).

Unverändert haben Unternehmer von Betrieben der Betreuungsgruppen II und III mit bis zu 10 Beschäftigten weiterhin die Möglichkeit der alternativen bedarfsorientierten Betreuung, indem sie am BGN-Branchenmodell (= Kompetenzzentermodell) teilnehmen (siehe Anlage 4, dguv Vorschrift 2). Das Unternehmermodell ist für sie nicht möglich.

Unverändert bleiben in der neuen Vorschrift auch alle Festlegungen zur Regelbetreuung durch Betriebsärzte und Sicherheitsfachkräfte. Siehe auch Grafik.

Hinweis: Bei der Berechnung der Beschäftigtenzahl legt der Unternehmer jährliche Durchschnittszahlen zugrunde.

Fragen zum Unternehmermodell:
BGN-Prävention, Fon 0621 4456-3333

Fragen zur Startqualifizierung:
Fon 0621 4456-3333

Infos zum Unternehmermodell:
praevention.portal.bgn.de

Was bedeutet »Unternehmermodell«? Der Gedanke des Unternehmermodells ist: Der Unternehmer eines Kleinbetriebes ist Dreh- und Angelpunkt für alle Entscheidungen in seinem Betrieb. Zu diesen Entscheidungen gehören auch die für die betriebswirtschaftlichen und sozialen Belange wichtigen Bereiche Sicherheit und Gesundheitsschutz. Beim Unternehmermodell wird der Unternehmer sensibilisiert, motiviert und informiert, Sicherheit und Gesundheitsschutz in die betrieblichen Entscheidungsprozesse und in alle Abläufe zu integrieren und wirksame Lösungen zu finden. Er weiß, wann er Expertenberatung durch einen Betriebsarzt und/oder eine Sicherheitsfachkraft in Anspruch nehmen muss.

Beratung durch den Betriebsarzt

Der Unternehmer nimmt im Bedarfsfall die Beratung durch einen Betriebsarzt oder eine Sicherheitsfachkraft in Anspruch.

Voraussetzungen
Das Unternehmermodell besteht aus Motivationsund Informationsmaßnahmen, Fortbildungsmaßnahmen und der Inanspruchnahme der bedarfsorientierten Betreuung. Teilnehmende Unternehmer müssen folgende Voraussetzungen für die alternative bedarfsorientierte Betreuung nach dem Unternehmermodell erfüllen:

Motivation & Information des Unternehmers Die Motivations- und Informationsmaßnahmen haben das Ziel, den Unternehmer bei der Integration des Arbeitsschutzes in die betrieblichen Abläufe zu unterstützen. Dazu erhält er Arbeitsschutz-Knowhow zu branchenspezifischen Themen und zur Organisation des Arbeitsschutzes. Der Unternehmer soll seine Notwendigkeiten im Arbeitsschutz erkennen, sie umsetzen und bei Bedarf den Betriebsarzt bzw. die Fachkraft für Arbeitssicherheit hinzuziehen. Eine Übersicht über Umfang und Ausgestaltung der Motivations- und Informationsmaßnahmen, Fortbildungsmaßnahmen, siehe Kasten unten.

Bedarfsorientierte Betreuung
Mit der Teilnahme am Unternehmermodell entscheidet der Unternehmer selbst über die Notwendigkeit und das Ausmaß einer externen bedarfsorientierten Betreuung. Grundlage für seine Entscheidung ist die Gefährdungsbeurteilung. Bei der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung sollten ein Betriebsarzt und eine Sicherheitsfachkraft mit einbezogen werden.

Ein weiterer Bedarfsfall liegt bei besonderen Anlässen vor. Hierzu gehören u. a. die Planung, Errichtung und Änderung von Betriebsanlagen, die grundlegende Änderung von Arbeitsverfahren und die Einführung neuer Arbeitsverfahren (eine vollständige Auflistung der besonderen Anlässe, siehe DGUV Vorschrift 2).

Bei der bedarfsorientierten Betreuung muss der Unternehmer in Sachen sicherheitstechnische und betriebsärztliche Dienstleister keine neuen Wege gehen. Er kann weiter auf seine bisherigen Experten zurückgreifen:

Für das Unternehmen bereits ausgebildete Sicherheitsfachkräfte bleiben also keineswegs auf der Strecke.

Bestandteile des Unternehmermodells
(nach Anlage 3 der DGUV Vorschrift 2)
Maßnahmen Gruppe I:
1 bis zu 50 Beschäftigte
Gruppe II und III:
mehr als 10 und bis zu 50 Beschäftigte
Freiwillige Startqualifizierung
Nach erfolgreicher Teilnahme:
Vorläufige Befreiung von der Regelbetreuung;

zur endgültigen Befreiung: Unternehmer muss Basisseminar innerhalb eines Jahres erfolgreich abschließen
Unterlagen
Motivationsmaßnahme
3-tägiges Basisseminar in einem BGN-Ausbildungszentrum Themen, siehe DGUV Vorschrift 2
Nach erfolgreicher Teilnahme:
Endgültige Befreiung von der Regelbetreuung
Seminartermine/-orte
Seminartermine/-orte
Informationsmaßnahme
Beginnt mit Teilnahme am Unternehmermodell.
Der Unternehmer erhält spezielle Informationen über die bgn-Zeitschriften (report, akzente), das Internet und die BGN-DVD. Themen: DGUV Vorschrift 2
Fortbildungsmaßnahme Besuch von Fortbildungsseminaren in einem bgn-Ausbildungszentrum. Themen, siehe DGUV Vorschrift 2 regionale und/oder EDV-gestützte Fortbildungsmaßnahmen
Bedarfsorientierte Betreuung
durch beauftragten Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit: beginnt mit Teilnahme am Unternehmernodell und wird vom Unternehmer festgelegt
Betriebe bis zu 10 Beschäftigte
Kostenneutrale Betreuung über regionale BGN-Kompetenzzentren. Mein KPZ finden: www.bgn.de, Shortlink = 159
Betriebe mit mehr als 10 und bis 50 Beschäftigten:Kosten trägt Unternehmer
Kosten trägt Unternehmer
DGUV Vorschrift 2 der BGN vom 1. Januar 2012: herunterladen unter www.bgn.de, Shortlink = 1083 anfordern: medienbestellung@bgn.de

Der Weg ins Unternehmermodell
Die alternative Betreuung im Unternehmermodell (= Freistellung von der Regelbetreuung) beginnt, wenn der Unternehmer folgende Voraussetzungen erfüllt und der BGN nachweist:

Dann erhält er von der bgn die Freistellung von der Regelbetreuung.

Die bgn rechnet mit vielen Anmeldungen zum Basisseminar. Mit der Folge, dass nicht alle Unternehmer sofort einen Platz in einem Seminar bekommen können. Damit ihnen aber keine zeitlichen Nachteile entstehen, bietet die bgn den Betrieben, die kurzfristig ins Unternehmermodell umsteigen wollen, die Teilnahme an einer freiwilligen Startqualifizierung an. In diesem Fall befreit die bgn den Unternehmer nach erfolgreicher Teilnahme vorläufig von der Regelbetreuung. Um dauerhaft befreit zu bleiben und am Unternehmermodell teilzunehmen, muss der Unternehmer alle oben genannten Voraussetzungen erfüllen. Das 3-tägige Basisseminar muss er zwingend innerhalb eines Jahres nach vorläufiger Befreiung erfolgreich abschließen.

Freiwillige Startqualifizierung
Für die freiwillige Startqualifizierung arbeitet der Unternehmer einen Studienbrief durch (Unterlagen anfordern, siehe Kasten oben). Der Studienbrief enthält neben Übungsfragen einen Fragebogen, den er ausgefüllt an die bgn zurückschicken muss. Außerdem ist eine Erklärung des Unternehmers, dass er sich für das Unternehmermodell entschieden hat, erforderlich. Nach Prüfung der Unterlagen bestätigt die bgn die Teilnahme am Unternehmermodell vorläufig zum 1. des folgenden Monats. ASD*BGN-betreute Betriebe werden zu diesem Termin von der Regelbetreuung befreit.

Die neue dguv Vorschrift 2 der bgn räumt dem Unternehmer erweiterte Möglichkeiten ein, die betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung seines Betriebs durchzuführen. Sinn und Zweck jeder Form dieser Betreuung ist es, die Arbeitsprozesse störungsfrei, sicher und gesund zu gestalten. Sie hilft, die Leistungsfähigkeit und Leistungsbereitschaft der Beschäftigten zu erhalten und zu fördern. Diese Ziele im Unternehmermodell zu erreichen, setzt voraus, dass der Unternehmer es mit Überzeugung und Ernsthaftigkeit lebt.

 

Autor: Braun