Teamarbeit neue Maschine

von Andreas Stoye | aus Akzente 10

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Häufig stellen Betriebe Maschinen für den Eigengebrauch her. Auf diese Weise übernehmen sie Herstellerpflichten und müssen die entsprechenden Anforderungen der Maschinenrichtlinie erfüllen. Ihr Hauptaugenmerk liegt dabei meist auf den technischen Anforderungen. Genauso wichtig beim Eigenbau einer Maschine sind die administrativen Hintergrundabläufe. Hierfür braucht es Zeit und ein Team.

Es gibt gute Gründe, warum der Betrieb bei einer neuen Maschine auf die strikte Einhaltung der sicherheitstechnischen Anforderungen der Maschinenrichtlinie achten sollte:

So werden bei der Umsetzung der Maschinenrichtlinie auch vielfach die technischen Anforderungen in den Mittelpunkt gestellt. Das ist zweifelsohne berechtigt. Denn die technische Gestaltung einer Maschine ist das A und O, wenn es um ihre Konformität mit den Anforderungen der Richtlinie geht. Für so manchen betrieblichen Anwender der Maschinenrichtlinie stellen ihre technischen Inhalte ein Problem dar – und manchmal ist das nicht das einzige. Denn: Die Maschinenrichtlinie sieht vor der Umsetzung technischer Maßnahmen verschiedene administrative Verpflichtungen vor. Was bedeutet das?

Auf einen einfachen Nenner gebracht bedeutet das insbesondere, eine Antwort zu geben auf die Frage: Wer macht was? Um das »Wer« zu beantworten, muss zunächst Klarheit darüber bestehen, »was« zu tun ist. Das »Was« umfasst eine Reihe von Aufgaben, die erledigt werden müssen, um eine sichere Maschine in Verkehr zu bringen. Diese Aufgaben sind unten aufgelistet. An ihnen wird deutlich, dass eine systematische Herangehensweise und eine qualifizierte Dokumentation gefordert sind.

Aufgaben beim Machinen-Eigenbau

Teamarbeit ist gefragt

Um die administrativen Aufgaben erfüllen zu können, ist personeller Einsatz erforderlich. Oftmals wird die Sicherheitsfachkraft als diejenige Person angesehen, die für diese Aufgaben verantwortlich zeichnen soll.

Schließlich geht es ja um Fragen der Arbeitssicherheit. Bei genauer Betrachtung wird man jedoch feststellen, dass sich wahrscheinlich keine Einzelperson findet, die über das gesamte fachliche Know-how verfügt, um alle erforderlichen Schritte in Alleinarbeit leisten zu können. Zumal bei den heutigen, technisch sehr komplexen Maschinen und Anlagen in der Regel mehr als ein Fachmann für die Beurteilung verschiedener Sachverhalte herangezogen werden muss. Daraus leitet sich ab, dass der Gesamtprozess Teamarbeit erfordert und nicht bei einer einzelnen Person verbleibt.

Eigenes Know-how nutzen

Bei der Teambesetzung erscheint es wünschenswert, neben den Sicherheitspersonen, Betriebsräten, Konstrukteuren, Technikern und Projektingenieuren auch die Erfahrungen der Maschinenbenutzer zu nutzen. Diese Erfahrungen können quasi zum Nulltarif zur Verbesserung der Benutzerfreundlichkeit beitragen. Zusätzlich können sie genutzt werden, um die Ursachen eines riskanten Phänomens zu beseitigen: der Manipulation von Schutzeinrichtungen.

Ein Benutzer, der über einen langen Zeitraum an einer Maschine arbeitet, kennt die Unzulänglichkeiten bei der Bedienung, Störungsbeseitigung, Instandsetzung und Reinigung durch eigenes Erleben. Und er kennt wahrscheinlich auch die Tricks, wie man sich behelfen kann, wenn sich die vorschriftsmäßige Benutzung der Maschine als zu umständlich, zu unbequem oder einfach als ungeeignet erweist. Bei diesen Manipulationen zeigt sich enormes – ungenutztes – kreatives Potenzial, das leider in die falsche Richtung arbeitet. Ziel muss es sein, das vorhandene Erfahrungswissen der Benutzer in technische Lösungen umzuwandeln, die die Benutzerfreundlichkeit erhöhen und bestehende Anreize für Manipulationen beseitigen. So kann das ohnehin vorhandene Wissen der eigenen Mitarbeiter aktiv dazu beitragen, die Maschinensicherheit weiter zu erhöhen.

CE-Beauftragter – muss das sein?

Dort, wo Teamarbeit angesagt ist, wird eine Person gebraucht, die diese Arbeiten koordiniert. Dadurch wird sicher gestellt, dass das Gesamtergebnis den Anforderungen der Maschinenrichtlinie entspricht. In diesem Zusammenhang ist oftmals vom ce-Beauftragten oder Dokumentationsverantwortlichen die Rede. Dabei bestehen Unsicherheiten, ob diese beauftrage Person zwingend benannt werden muss.

Normen finden

Diese Frage stellt sich vermutlich aufgrund folgender neuen Forderung der (neuen) Maschinenrichtlinie 2006/42/EG: Im Rahmen der Konformitätserklärung sind »…Name und Anschrift der Person, die bevollmächtigt ist, die technischen Unterlagen zusammenzustellen (…), anzugeben«. Spätestens jetzt wird man sich also Gedanken machen müssen, welche Person für diesen Zweck ihren Namen hergeben soll. In den Erläuterungen der Europäischen Kommission zur Maschinenrichtlinie steht, dass diese bevollmächtigte Person die technischen Unterlagen zusammenzustellen muss. Sie ist jedoch nicht für die Gestaltung, Konstruktion oder die Konformitätsbewertung verantwortlich.

Bei Herstellern mit Sitz in der EU kann – laut Richtlinie 2006/42/EG – diese Person der Hersteller selbst, sein autorisierter Vertreter oder auch eine Kontaktperson aus den Reihen der Mitarbeiter sein. Mithin kann laut Kommentar diese Person auch identisch mit der Person sein, die die Konformitätserklärung unterzeichnet hat, oder es ist eine dritte Person, der der Hersteller die oben genannten Aufgaben übertragen hat. Die Maschinenrichtlinie fordert also nicht direkt einen CE-Beauftragten oder der Dokumentationsverantwortlichen. Es kann allerdings durchaus sinnvoll sein, die Koordinierung der vielfältigen Aufgaben in eine Hand zu legen. Das gilt insbesondere bei umfangreichen Projekten.

Natürlich kennt jeder der Beteiligten an einem Projekts seine Aufgabe. Hier aber kommt es auf das Gesamtergebnis an und auf die dafür notwendige Zusammenführung von Teilergebnissen. Dazu gehört auch, folgende scheinbar banale Fragen zu klären:

Normen bringen Vorteile

Insbesondere im Zusammenhang mit der Risikobeurteilung ist es hilfreich, technische Normen zu Hilfe zu nehmen. Die Anwendung der Normen ist de jure zwar freiwillig, allerdings wird man in der Praxis kaum ohne Normen auskommen. Denn: Wer Normen anwendet, kann auf diese Normen Bezug nehmen (siehe dazu auch Kasten rechts). Dadurch vereinfacht sich zum einen die Dokumentation. Zum anderen ist man sich auch sicher, dass die aus der Norm übernommene Lösung im Einklang mit der Maschinenrichtlinie steht. Denn hier wird die so genannte Vermutungswirkung ausgelöst.

Vorsprung durch BGN-Seminare

BGN-Mitgliedsbetriebe können das erforderliche Know-how für die Abläufe der ce-Kennzeichnung in speziellen BGN-Seminaren erwerben. In dem zweiteiligen Seminar »Maschinensicherheit und Risikobeurteilung« wird der Weg zur ce-Kennzeichnung dargestellt und in Gruppenarbeiten praktisch eingeübt. Man erhält ein Grundrezept an die Hand, das man auf jede Anlagenkonfiguration anwenden kann. Mit diesem Wissen ausgestattet, sind die Mitgliedsbetriebe gut gerüstet, auch die Anforderungen der neuen Maschinenrichtlinie zu erfüllen und somit ihrer Rolle als Maschinenhersteller gerecht zu werden.

Die Realisierung eines maschinenbautechnischen Projektes setzt umfangreiches technisches Wissen und auch eingespielte organisatorische Abläufe, die auf systematischen Prozeduren aufbauen, voraus. Hierzu gehört die teambasierte Risikoanalyse. Für diese Abläufe sind bei der Projektplanung ausreichende Zeit- und Personalresourcen vorzusehen. Um eine zielgerichtete Einhaltung der Anforderung der Maschinenrichtlinie zu gewährleisten, empfiehlt es sich, eine verantwortliche Person zu benennen, die diese Abläufe koordiniert – nicht aber die Arbeit alleine machen soll.

 

Autor: Stoye