Tödliche Gefahr im Pumpenschacht

Faulgase in der Abwasserbehandlung: Gefährlichkeit wird häufig unterschätzt
von Carmen Werner und Stefan Grund | aus Akzente

Kanalschacht

In den letzten Jahren ereigneten sich immer wieder tödliche Unfälle in abwassertechnischen Anlagen. Die Unfallopfer starben an einer Faulgasvergiftung. Ein Überblick über die Gefahren und Schutzmaßnahmen.

Abwässer aus Betrieben der Nahrungsmittelindustrie sind oft mit einer hohen organischen Schmutzfracht belastet. Verursacher sind u.a. Küchenabfälle, Molke, Treber, Fleisch- oder andere Nahrungsmittelreste, die z.B. beim Reinigen der Produktionsanlagen in die abwassertechnischen Anlagen gelangen. Zu diesen Anlagen gehören z.B. Abwasserschächte, Sammel- bzw. Pufferbehälter, Fettabscheider, Pumpenschächte und geschlossene Behälter von Abwasserbehandlungsanlagen. Unter bestimmten Voraussetzungen muss in diesen abwassertechnischen Anlagen damit gerechnet werden, dass sich gesundheitsschädliche, giftige und explosionsfähige Faulgase (siehe Kasten) bilden.
Faulgase sind überwiegend schwerer als Luft und sammeln sich in tiefer gelegenen Bereichen an. In engen Schächten, in denen so gut wie kein Luftaustausch stattfindet oder das Abwasser über längere Zeit verweilt, wie. z.B. in Pumpen- und Revisionsschächten, ist die Gefahr der Faulgasbildung und -anreicherung besonders groß. Besonderes Augenmerk muss daher auf die Vorgehensweise und die Schutzmaßnahmen beim Einsteigen in abwassertechnische Anlagen, z.B. zu Revisionszwecken oder zur Störungsbeseitigung, gelegt werden.

Zwingend notwendig: die Gefährdungsbeurteilung

Die Untersuchungen der Faulgasunfälle lassen den Schluss zu, dass viele Betriebe die für abwassertechnische Anlagen zwingend notwendige Gefährdungsbeurteilung nicht durchführen und somit auch nicht konsequent die erforderlichen Schutzmaßnahmen ermitteln und anwenden. Es ist anzunehmen, dass die Betriebe das hohe Gefährdungspotenzial dieser Anlagen unterschätzen.
Bei der Gefährdungsbeurteilung in abwassertechnischen Anlagen sind insbesondere die gesundheitsgefährlichen Eigenschaften der Faulgase sowie deren Fähigkeit zur Bildung explosionsfähiger Atmosphäre zu berücksichtigen. Die Biostoffverordnung fordert zudem die Ermittlung und Bewertung der Gefährdung durch biologische Arbeitsstoffe.

Präventionsmaßnahmen

Grundsätzlich ist das Einsteigen in umschlossene Räume, in denen mit gesundheitsgefährlichen Faulgasen zu rechnen ist, zu vermeiden. Das kann z.B. durch folgende Maßnahmen erreicht werden:

Nur den Sauerstoffgehalt zu messen reicht keinesfalls aus. Auch wenn die Sauerstoffmessung unbedenkliche Werte ergibt, z.B. 19 Vol.-%, können trotzdem gesundheitsgefährdende Gase, wie CO2 oder H2S kritische Konzentrationen überschreiten. Zu bedenken ist auch, dass sich z.B. CO2 aus Produktionsprozessen in abwassertechnischen Anlagen sammeln und anreichern kann.

BG-Regel »Sicherheitsregeln für Arbeiten in umschlossenen Räumen von abwassertechnischen Anlagen« (BGR 126)

Arbeits-Sicherheits-Information der BGN »Gefahren durch Faulgase in der Nahrungsmittelindustrie« (ASI 8.06); enthält u.a. Musterbetriebsanweisungen

Beide Schriften stehen auf der aktuellen BGN-CD-ROM zur Verfügung.

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Autor: Werner
Autor: Grund