Damit es nicht zum großen Knall kommt

Batterieladeanlagen für Flurförderzeuge richtig errichten und betreiben
von Werner Fisi | aus Akzente

Bei der Planung, Errichtung und beim Betreiben von Batterieladeanlagen müssen ein paar grundlegende Sicherheitsanforderungen beachtet werden. Erfahrungen der BGN zeigen, dass dies nicht immer bedacht wird. Und das kann gefährlich werden.

Das Unternehmen stellt auf Elektrostapler um und braucht jetzt eine Batterieladeanlage - also einen Platz oder Raum, wo ein oder mehrere Batterieladegeräte aufgestellt werden können. Nicht jeder Bereich im Betrieb ist hierfür geeignet. Denn Batterieladeanlagen - das sind Batterieladeräume, Batterieladestationen, Einzelladeplätze inklusive der Ladegeräte - müssen von anderen Betriebsbereichen abgegrenzt sein, z.B. durch Wände, Abstände, Hindernisse oder Kennzeichnung, und sie müssen eine bestimmte Ausstattung haben. Der Grund sind die verschiedenen Gefährdungen, die von Batterieanlagen ausgehen können. Klarheit über die im Einzelnen erforderlichen Maßnahmen bringt die Gefährdungsbeurteilung.

Gefährdungen und Maßnahmen

Gefährdung durch elektrischen Strom

Batterieladeanlagen werden im Allgemeinen mit niedrigen Gleichspannungen betrieben. Bei Störungen in der Anlage und beim Betriebsmittel oder durch Verhaltensfehler können jedoch hohe Kurzschlussströme auftreten. Es besteht die Gefahr der Körperdurchströmung und von Verbrennungen aufgrund von Lichtbogenbildung.

Maßnahmen:

→ Mindestens Feuchtrauminstallation gemäß VDE 0100 Teil 737 vorsehen (Schutzart IP 54).
→ Den Ladegeräten netzseitig eine Fehlerstrom-Schutzeinrichtung (RCD) vorschalten (Bemessungsdifferenzstrom max. 300 mA, vorzugsweise 30 mA).
→ Bewegliche Batterieladeleitungen kurz- und erdschlusssicher verlegen und sorgfältig gegen mechanische Beschädigungen, z.B. durch Quetschen, Abscheren und Überfahren, sichern.
→ Das Ladegerät nur in spannungsfreiem Zustand und polrichtig an die Batterie anschließen.
→ Arbeiten an der elektrischen Ausrüstung von Batterieanlagen nur von einer Elektrofachkraft oder elektrotechnisch unterwiesenen Person unter der Leitung und Aufsicht (Verantwortung) einer Elektrofachkraft durchführen lassen.

Chemische Gefährdung

Die als Elektrolyt verwendete Säure führt bei Haut- und Augenkontakt zu Verätzungen. Außerdem können Säuredämpfe Augen und Atmungsorgane reizen.

Maßnahmen:

→ Beim Hantieren mit Säure, z.B. bei der Batteriewartung, Gesichtsschutzschild/Schutzbrille, säure­feste, undurchlässige und antistatische Schutzhandschuhe sowie säurefeste Gummischürze tragen.
→ Augendusche oder Augenspül-flasche als Erste-Hilfe-Maßnahme bei Säurespritzern im Augenbereich vorsehen.
→ Geeigneten Hautschutz anwenden.

Brand- und Explosionsgefährdung

Durch Fehler verursachte Kurzschlussströme stellen auch eine erhebliche Brandgefahr dar. Außerdem besteht Explosionsgefahr, wenn der beim Batterieladen entstehende Wasserstoff mit dem Luftsauerstoff ein explosionsfähiges Gemisch, das Knallgas, bildet. Dazu kann es vor allem bei einer zu hohen Ladespannung und beim Überladen der Batterie kommen. Mit gefährlicher explosionsfähiger Atmosphäre muss gerechnet werden, wenn die Batterieladestation nicht ausreichend belüftet wird und die Wasserstoffkonzentration dort nicht unter 4 Vol.-% Wasserstoffanteil in der Luft gehalten werden kann.

Maßnahmen:

→ gegen Elektrobrände, siehe Maßnahmen bei Gefährdung durch elektrischen Strom.
→ Für eine ausreichende Be- und Entlüftung sorgen.
- Dabei möglichst eine natürliche Lüftung anstreben. Ein Batterieladeplatz in einer großen Halle hat erfahrungsgemäß einen ausreichend hohen Luftwechsel.
- Eine technische Lüftung ist erforderlich, wenn keine natürliche Lüftung vorhanden ist und somit kein ausreichender Luftvolumenstrom sichergestellt ist.
→ Elektrische Anlage und Betriebsmittel gemäß den Regelwerken im Explosionsschutz errichten und betreiben.
→ Funkenbildung, z.B. durch elektrostatische Aufladung oder elektrische Zündfunken durch Schaltkontakte, sowie offene Flammen (durch Streichhölzer, Feuerzeug) wirksam verhindern.
→ Rauchverbot verhängen und durch Verbotsschild anzeigen.
→ Feuerlöscher für die Brandklassen a, b, c in ausreichender Zahl an leicht erreichbarer Stelle bereitstellen.

Gefährdung durch Heben und Tragen

Im Einzelfall kann manuelles Heben zu einer Gefährdung führen.

Allgemeine Schutzmaßnahmen

→ Mindestabstände an Batterieanlagen einhalten, siehe Kasten.
→ Betriebsanweisung erstellen und gut sichtbar aufhängen.
→ Einzelladeplätze von anderen Betriebsbereichen durch eine dauerhafte Kennzeichnung (Markierung) optisch abgrenzen.
→ Sicherheitskennzeichnungen anbringen: z. B. »Warnung vor Gefahren durch Batterien«, »Feuer, offenes Licht und Rauchen verboten«,
→ Elektrische Anlage und Betriebsmittel regelmäßig prüfen lassen.

MINDEST-ABMESSUNGEN
an Batterieladeanlagen
Gangbreite um einen gekennzeichneten Stellplatz 0,6 m 
Raum-/Ganghöhe 2,0 m
Abstand der Batterien zum Ladegerät 1,0 m
Abstand der Batterien zu Funken bildenden Betriebsmitteln wie Schaltern, Steckdosen o. Ä. 1,0 m
Abstand zu brennbaren Materialien 2,5 m
Abstand zu feuer- und explosionsgefährdeten Bereichen, z. B. Lackierständen, Lackierbereichen 5,0 m

 

 

Autor: Fisi