Fehler beim Einsatz von Mitgänger-Flurförderzeugen

von Werner Fisi | aus akzente

Bild: Mitgänger-Flurförderzeug

Sie sind leicht zu bedienen und mit verschiedenen Sicherheitseinrichtungen ausgestattet: Mitgänger-Flurförderzeuge. Aufgrund dessen aber zu glauben, bei ihrem Einsatz könnte nichts passieren, ist trügerisch. Das zeigen die nachfolgenden Unfälle.

Mit dem Mitgänger-Flurförderzeug hatte D. eine mit Korken gefüllte Gitterbox transportiert. Jetzt wollte er die Korken in spezielle Behälter umfüllen, indem er sie portionsweise mit einer kleinen Plastikkiste aus der unteren Öffnung der Gitterbox auffangen und umschütten wollte. Als Erstes musste er den Verschluss an der Unterseite der Gitterbox öffnen. Das ging aber nur, wenn er die Gitterbox auf den Gabeln des Mitgänger-Flurförderzeugs anhob. Das tat er. Da er die Gitterbox aber nur mit dem vorderen Teil der Gabelzinken aufgenommen hatte, kippte die Box. Sie fiel auf D.s Hüfte. Der Mann erlitt schwere Frakturen des Beckens.

M. wollte gerade mit dem Mitgänger-Flurförderzeug eine beladene Palette im obersten Regalfach absetzen. Da tauchte Kollegin K. auf. Sie hatte es eilig, in die Abfallentsorgung zu kommen. Sie ignorierte M.s Aufforderung, kurz zu warten, bis er mit seinem Rangiermanöver fertig war. Stattdessen versuchte die Frau, noch schnell zwischen Regal und Flurförderzeug hindurchzuschlüpfen. Dabei wurde sie zwischen Regal und aufgenommener Ware eingeklemmt und schwer verletzt.

Mit dem Steuern von Mitgänger-Flurförderzeugen darf der Unternehmer nur Beschäftigte beauftragen, die geeignet und in der Handhabung unterwiesen sind. Die Unterweisung findet vor dem ersten Steuern und danach mindestens einmal jährlich statt und sollte anhand der Betriebsanweisung erfolgen. Ebenfalls unterwiesen werden sollten Beschäftigte, die im Umfeld des Flurförderzeug-Einsatzes arbeiten. Eine schriftliche Beauftragung zum Steuern von Mitgänger-Flurförderzeugen ist - anders als bei Flurförderzeugen mit Fahrersitz oder Fahrerstand - nicht vorgeschrieben, aber sinnvoll.

TYPISCHE FEHLER UND DIE FOLGEN
Eingeschränkte Sicht aufgrund zu hoch gepackter Palette/Last Personen oder Gegenstände/­Einrichtungen werden angefahren.
Falsche Aufnahme der Last oder mangelnde Bereitschaft, die Lasten gegen Verrutschen zu sichern Last fällt von den Gabeln.
Rangieren auf engem Raum oder Manipulationen von Hand an der Last, während der Aufnahme, beim Transport oder Absetzen Quetschgefahren

Eine Betriebsanweisung »Mitgänger-Flurförderzeuge« finden Sie hier.

 

Autor: Fisi