Vom Lastwagen erfasst

Tödlicher Unfall auf dem Betriebshof
aus Akzente

Bild: Seitenspiegel eines Lastwagens

Der Lkw-Fahrer hatte die Frau gesehen und begrüßt, als er aus seinem Fahrzeug stieg und die Türen des Sattelauflegers öffnete. Sie stand ein paar Meter entfernt auf dem Betriebshof. Anschließend stieg der Mann wieder ins Führerhaus und setzte den bereits vor der Rampe positionierten Lkw zurück. In diesem Moment muss die Frau mit dem Rücken zum Lkw direkt hinter dem Fahrzeug an der Rampe gestanden haben - für den Fahrer nicht sichtbar. Sie wurde vom rück­wärts fahrenden Lkw erfasst und tödlich verletzt. Warum sich die Frau an dieser Stelle aufhielt, konnte nicht mehr geklärt werden.
Der Lkw verfügte nicht über technische Hilfsmittel, die auf Hindernisse im toten Winkel aufmerksam machen. Wenn nicht ausgeschlossen werden kann, dass Verkehrsteilnehmer bzw. Versicherte gefährdet werden können, fordern die Vorschriften (siehe Kasten), dass der Fahrer sich durch eine zweite Person einweisen lässt. In der Praxis aber steht diese zweite Person nur selten zur Verfügung. Vorzug zu geben ist deshalb technischen Schutzsystemen wie Rangier-Warneinrichtungen oder Kamerasystemen. Im Vergleich zu den Anschaffungskosten eines Lkw sind diese technischen Schutzsysteme recht preisgünstig zu erwerben.

 

DIE VORSCHRIFTENLAGE
Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) § 9 Abs. 5:
Beim Abbiegen in ein Grundstück, beim Wenden und beim Rückwärtsfahren muss sich der Fahrzeugführer darüber hinaus so verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist; erforderlichenfalls hat er sich einweisen zu lassen.

Unfallverhütungsvorschrift »Fahrzeuge« (BGV D 29) § 46:
(1) Der Fahrzeugführer darf nur rückwärts fahren oder zurücksetzen, wenn sichergestellt ist, dass Versicherte nicht gefährdet werden. Kann dies nicht sichergestellt werden, hat er sich durch einen Einweiser einweisen zu lassen.
(2) Einweiser dürfen sich nur im Sichtbereich des Fahrzeugführers und nicht zwischen dem sich bewegenden Fahrzeug und in dessen Bewegungsrichtung befindlichen Hindernissen aufhalten; sie dürfen während des Einweisens keine anderen Tätigkeiten ausführen.

DIN 75031 (ISO/TR 12155):
Nutzkraftwagen und Anhängefahrzeuge - Rangier-Warneinrichtungen - Anforderungen und Prüfung

 

Technische Schutzsysteme
Normgerechte Rangier-Warneinrichtungen überwachen z.B. mit Hilfe von Ultraschallsensoren den Rückraum des Fahrzeuges. Der Fahrzeugführer wird durch optische und akustische Signale im Führerhaus oder Außenspiegel über Hindernisse und Objekte im Überwachungsbereich informiert und kann das Fahrzeug rechtzeitig anhalten. Ein akustisches Warnsignal, das bei Einlegen des Rückwärtsganges nach außen wirkt, kann ergänzend eingebaut werden. Ein akustisches Warnsignal im Führerhaus ist allerdings nur sinnvoll, wenn der Fahrer nicht ständig rückwärts an Rampen heranfahren muss. Alternativ ist die Installation eines Ka­mera­sys­tems möglich.
Die Auswahl technischer Schutzsysteme ist dabei im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung genau zu ermitteln: Welche Tätigkeit führt der Lkw-Fahrer durch und wie sehen die jeweiligen räumlichen Gegebenheiten dabei aus? Nur ein auf die speziellen betrieblichen Verhältnisse abgestimmtes System wird der Fahrer letztendlich akzeptieren. Und weil er es ist, der entweder auf den akustischen Alarm reagieren oder das Kamerasystem im Auge behalten muss, ist die Akzeptanz des Fahrers absolut notwendig.

 

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