Die Pflicht erfolgreich gestalten

Unterweisung im Betrieb
von Wilfried Schultz

Unterweisung ist Unternehmerpflicht. Damit Unterweisung aber nicht nur eine Pflichtübung ist, sondern auch in den Köpfen der Beschäftigten ankommt und sie zu sicherem und gesundem Arbeiten anleitet, sollte der Unterweiser bestimmte Grundregeln beachten.

Wer sich nicht auskennt, macht Fehler. Das kann zu Störungen im Betriebsablauf und zu Unfällen führen. Um sicherzustellen, dass die Beschäftigten wissen, wie sie fachlich richtig, sicher und gesund arbeiten, sind der Arbeitgeber bzw. seine Vorgesetzten gesetzlich verpflichtet, regelmäßig zu unterweisen - vor Beginn der Arbeitsaufnahme (Erstunterweisung) und danach mindestens einmal jährlich (Wiederholungsunterweisung). Diese Verpflichtung ergibt sich aus der Fürsorgepflicht gegenüber den Mitarbeitern und kann bei Nichteinhaltung mit strafrechtlichen Konsequenzen geahndet werden. Die DGUV Vorschrift 1 »Grundsätze der Prävention« schreibt zudem die schriftliche Dokumentation der Unterweisung vor.

Die Dokumentation ermöglicht es dem Unterweiser, die Vollzähligkeit seiner Beschäftigten zu überprüfen - fehlende Beschäftigten müssen nachunterwiesen werden - und die Unterweisung nachzuweisen. Nicht automatisch nachgewiesen ist durch die Dokumentation, dass die Beschäftigten die Unterweisung auch verstanden haben. Das muss der Unterweiser in jedem Fall überprüfen. Wer sich hierbei allerdings mit der Frage »Haben Sie das verstanden?« begnügt, wird erfahrungsgemäß das obligatorische »Ja« erhalten. Besser ist es bei der Überprüfung, offene Fragen (W-Fragen) zu stellen, die Unterwiesenen das Gelernte vormachen zu lassen oder auch sie um eine Zusammenfassung zu bitten.

UNTERWEISUNGSABLAUF
Begrüßung

Thema nennen und begründen
Bezug zum Arbeitsplatz herstellen
Gezielt informieren bzw. vormachen
nicht mehr als 3 Schwerpunkte
Mitarbeiter aktivieren bzw. nachmachen lassen
diskutieren, offene Fragen stellen
Mitarbeiter verpflichten
ein bestimmtes, sicherheitsgerechtes Verhalten vereinbaren
Teilnahme bestätigen




Die Grundregeln

Entscheidend für den Lernerfolg bei der Unterweisung ist, dass sie in einer Sprache stattfindet, die der Beschäftigte versteht. Grundregel Nummer eins lautet somit: Der Unterweiser muss die Sprachebene der Mitarbeiter einnehmen. Eine weitere Grundregel heißt: Man muss den Lernenden immer dort abholen, wo er steht. Also: Wel­che Voraussetzungen/Erfahrungen bringt der Mitarbeiter mit? Was für ein Lerntyp ist er? Darüber hinaus muss sich die Unterweisung auf dessen Arbeitsplatz und Tätigkeit beziehen. Der Unterweiser sollte sich im Vorfeld auch genau über das Lernziel, das er erreichen will, im Klaren sein. Unterweisen aus der Sicht des Unterweisers ist lernen helfen. Lernen verfolgt das Ziel, etwas selbst zu können.


Die Erstunterweisung

Das A und O der erfolgreichen Unterweisung ist die Vorbereitung. Bei der Erstunterweisung muss der Unterweiser genau überlegen, welche konkreten Inhalte er dem Neuen vermitteln muss, damit dieser richtig und sicher mit der Arbeit anfangen kann. Hilfreich kann hier eine Checkliste sein. Sie sollte allgemeine Themen wie z. B. die Sicherheitsphilosophie und Organisation des Unternehmens, Zuständigkeiten, Erste Hilfe, Brandschutz, Verkehrswege usw. sowie die jeweils arbeitsplatzspezifischen Themen enthalten. Des Weiteren ist die Frage »Wie kann ich den Stoff optimal rüberbringen?« zu klären. Hier gilt: Nicht nur theoretisches Wissen vermitteln, sondern das Gesagte veranschaulichen mit Beispielen, Fotos, Videos oder den Unterweisungskurzgesprächen der BGN. Dann bleibt das Gelernte länger hängen.


Die Erstunterweisung ist für jeden Arbeitsplatz genau planbar. Hat der Unterweiser sie einmal schriftlich vorbereitet, dann kann er die Unterlagen bei jeder Erstunterweisung wieder benutzen. Die schriftliche Vorbereitung könnte so aussehen, dass der Unterweiser ein Blatt mit 3 Spalten anfertigt. Spalte 1 enthält die Tätigkeiten, Spalte 2 die möglichen Gefährdungen und Spalte 3 die daraus resultierenden sicherheitsgerechten Anweisungen.

Ob die Unterweisung dann genau nach dem vorbereiteten Plan durchgeführt wird, hängt von den Vorkenntnissen des Beschäftigten ab. Sollte er schon Vieles wissen, so kann der Unterweiser dies kurz überprüfen, indem er sich z. B. den Inhalt der Unterweisung erklären lässt. Die Unterweisung kann hier in jedem Fall verkürzt werden. Wichtig bei einer erfolgreichen Unterweisung ist grundsätzlich die Aktivierung des zu Unterweisenden. Reine Vorträge sollten die Ausnahme sein.

Mit der Unterweisung dokumentiert die Betriebsleitung die Verbindlichkeit einer richtigen und sicheren Arbeits- und Verhaltensweise.

 

Autor: Schultz