9. Elektrische Geräte und Anlagen

Wie eingangs ausgeführt, sind elektrische Geräte und Anlagen der Hauptauslöser für Brände.

Annähernd jedes einzelne elektrische Gerät birgt das Potential einen Brand auszulösen. Ein Lichtbogenkurzschluss, ein Kontaktfehler, eine zu hohe Nutzwärme, ein Versagen der Steuerungs- oder Regelungseinrichtungen, ein durch zu viele Verbraucher überlasteter Stromkreis (Mehrfachsteckdosen!) oder auch die schlechte Verarbeitung bei Billiggeräten reichen dafür bereits aus. Am gefährlichsten sind Geräte, die sich bei Gebrauch deutlich erwärmen. Dabei kann es sich um gewollte Nutzwärme wie beim Backofen oder um ungewollte Wärmeentwicklung durch Defekt oder Überlastung handeln . Auch elektrische Geräte, die mit Wasser in Berührung kommen, bergen eine hohe Brandgefahr.

Vorbeugende Maßnahmen zur Verhütung von Bränden durch elektrische Geräte und Anlagen:

Abgesehen von der Brandgefahr gehen von solchen Geräten und Anlagen noch weitere schwerwiegende Gefahren (z. B. Körperdurchströmung) aus. Die Betreibenden haben daher die Pflicht, die Sicherheit elektrischer Anlagen zu gewährleisten.

Generell unterscheidet man in

Um den sicheren Betrieb zu gewährleisten, sind in regelmäßigen Abständen Prüfungen durch eine Elektrofachkraft erforderlich.

Die Prüfintervalle für die Wiederholungsprüfungen richten sich nach der Art des Betriebsmittels und der Art des Einsatzes. So müssen bspw. manche Geräte in Intervallen von wenigen Monaten geprüft werden und manche Anlagen nur im Intervallbereich von einigen Jahren.

Die Prüffristen der Elektroprüfung können aus der DGUV Vorschrift 3 "Elektrische Anlagen und Betriebsmittel" entnommen werden oder zusammen mit einer Elektrofachkraft ermittelt werden. Siehe auch die ASI 3.10 Elektrischer Strom - Gefahren und Schutzmaßnahmen.

 

 

Autor: Hartmann

 

 

2020-7-17