6. Brandbekämpfung

Die brennbaren Stoffe sind sehr unterschiedlich. Auch deren Brandverhalten kann mitunter stark unterschiedlich sein. Das erklärt, warum auch unterschiedliche Löschmittel eingesetzt werden müssen. Feuerlöschmittel unterliegen einer Prüfung und der Zulassung für bestimmte Brandklassen.

6.1 Brandklassen

Nach DIN EN 2 werden brennbare Stoffe in 5 Brandklassen unterteilt:

Tabelle 1: Zuordnung der Brandklassen zu brennbaren Stoffen mit Beispielen.

Geeignete Feuerlöschmittel sollen dem weiteren Verbrennungsvorgang entgegen wirken und ihn schließlich zum Stillstand bringen. Ein Universallöschmittel für Brände gibt es nicht. Das jeweilige Löschmittel wird durch die Brandart bzw. den brennenden Stoff bestimmt.

Bei der Auswahl und Beschaffung von Feuerlöschmitteln ist darauf zu achten, dass sie für die entsprechende Brandklasse geeignet und zugelassen sind.

Die Brandklasse F beinhaltet Fettbrände in Fritteusen, Fettbackgeräten, Woks und anderen vergleichbaren Kücheneinrichtungen und -geräten.

Prinzipiell gehören Fette der Brandklasse B an, jedoch müssen Fettbrände wegen ihrer besonderen Gefahren und Eigenheiten der gesonderten Brandklasse F zugerechnet werden.

6.2 Feuerlöscher

In der Norm DIN EN 3 wird für Feuerlöscher eine Leistungsklassifizierung vorgegeben. Die Fachwelt spricht vom Löschvermögen (Rating) eines Feuerlöschers. Das Löschvermögen gibt die Löschleistung in den Brandklassen A, B und F an und ist auf jedem Feuerlöscher der neueren Generation in einer Zahlen-Buchstaben-Kombination angegeben z. B. 13A; 75B; 21A; 113B; 13A; 25F oder 27A; 144B; 75F.

Für die Brandklassen C und D erfolgt nach geprüfter Eignung ausschließlich die Angabe der Brandklasse auf dem Feuerlöscher.

Zur Bekämpfung von Speiseöl- und Speisefettbränden gibt es geeignete und amtlich geprüfte tragbare Feuerlöscher nach DIN EN 3. Diese Feuerlöscher erhalten nach bestandener Prüfung das Piktogramm der Brandklasse F und im Schriftfeld zusätzlich den ergänzenden Herstellerhinweis "Geeignet zum Löschen von Speiseöl- und Speisefettbränden" (Abb. 15).



Abb. 15: Hinweisschild eines Feuerlöschers zugelassen zum Löschen von Fettbränden.

Feuerlöscher müssen in jedem Fall, auch im kleinsten Betrieb, vorhanden sein!

Die Anzahl der bereitzustellenden Feuerlöscher und deren Löschvermögen richtet sich nach der Brandgefährdung und der Größe der Räumlichkeiten. Genauere Auskunft hierüber gibt dieTechnische Regel für Arbeitsstätten ASR A2.2 "Maßnahmen gegen Brände".

Wenn Speiseöle oder Speisefette zu Frittierzwecken in Fritteusen, Fettbackgeräten oder Woks erhitzt werden, müssen ungeachtet der Grundausstattung mit Feuerlöschern zusätzlich geeignete Feuerlöscher der Brandklasse F vorhanden sein.

Ab einer bestimmten eingesetzten Menge an Frittierfett- bzw. -öl müssen weitere Maßnahmen im Brandschutz bis hin zur Löschanlage getroffen werden. Für detaillierte Informationen zum Thema Brandprävention beim Einsatz von Frittiergeräten siehe ASI 2.15 Fritteusen, Woks und Fettbackgeräte.

Generell ist bei Einsatz von Feuerlöschern folgendes zu beachten (Aufzählung ist nicht abschließend):

6.2.1 Prüfung von Feuerlöschern

Feuerlöscher sowie darin enthaltene Löschmittel können im Laufe der Zeit unter den äußeren Einflüssen am Aufstellungsort (wie Temperatur, Luftfeuchtigkeit, Verschmutzungen, Erschütterung oder unsachgemäße Behandlung) unbrauchbar werden. Daher sind Feuerlöscher regelmäßig, mindestens jedoch alle zwei Jahre zu warten (von einem Fachkundigen) und zu prüfen (von einer zur Prüfung geeignete Person). Ratsam ist, die Wartung und Prüfung von einer Fachfirma durchführen zu lassen. Bei starker Beanspruchung, z. B. durch Umwelteinflüsse oder mobilen Einsatz, können kürzere Zeitabstände erforderlich sein. Ein Vermerk über die Prüfung (Prüfdatum, Name des Prüfers) ist gut sichtbar und dauerhaft am Feuerlöscher anzubringen.

6.2.2 Arten von tragbaren Feuerlöschern

Wie bereits erwähnt, benötigen unterschiedliche Arten von brennbaren Stoffen unterschiedliche Löschmittel. Ein universell verwendbares Löschmittel gibt es nicht.

Im Wesentlichen werden nach dem Löschmittel folgende Feuerlöscher unterschieden:

6.2.2.1 Wasserlöscher

Wasserlöscher (auch als Nasslöscher bezeichnete) beinhalten Wasser mit Netzmitteln. Frostsicheren Wasserlöschern wird ein Frostschutzmittel zugesetzt.
Die Löschwirkung beruht auf der Abkühlung der brennenden Stoffe.

6.2.2.2 Wassernebellöscher

Der Wassernebellöscher ist ein spezieller Wasserlöscher, bei dem sehr kleine Wassertröpfchen mit hohem Druck erzeugt werden. Der dabei erzeugte Sprühnebel hat eine deutlich höhere Kühlwirkung. Der beim Löschvorgang entstehende Wasserdampf verdrängt sehr effizient den für die Brandreaktion benötigten Sauerstoff. Durch die beiden Effekte wird der Löscherfolg mit vergleichsweise wenig Wassereinsatz erreicht.

Auf dem Markt sind Wassernebellöscher erhältlich, die den Prüfungsnachweis der Brandklasse F haben und somit geeignet sind, um Fettbrände zu löschen.

6.2.2.3 Schaumlöscher

Der Löschschaum wird mit Schaummittel versetztem Wasser und Luft erzeugt. Schaumlöscher können für die Brandklassen A und B (und F) eingesetzt werden, um brennende Oberflächen abzudecken. Dabei wird der Stick- und Kühleffekt des Schaumes genutzt.

6.2.2.4 Pulverlöscher

In Pulverlöschern   auch Trockenlöscher genannt   werden als Löschmittel ABC-Löschpulver (für Glut- und Flammenbrände) oder BC-Löschpulver (nur für Flammenbrände) verwendet.

Die Löschwirkung beruht auf dem lnhibitionseffekt, der durch die Löschpulverwolke entsteht.

6.2.2.5 Kohlendioxidlöscher

Kohlendioxid (CO2) dient in Kohlendioxidlöschern als Löschmittel. Kohlendioxid soll bei dieser Löscherart das Feuer durch Reduzierung der Sauerstoffkonzentration in der Umgebungsluft ersticken. Kohlendioxidlöscher finden für die Brandklasse B und für das Löschen von elektrischen Anlagen Verwendung.

Vorsicht bei Verwendung von CO2-Löschern in engen, schlecht belüfteten Räumen. Hier kommt zu der großen Gefahr der Rauchgase noch die Gefahr der erstickenden Wirkung von Kohlendioxid hinzu.

6.2.2.6 Löscher der Brandklasse F für Speisefett- und Speiselöbrände

Zur Brandklasse F gehören Brände von Speisefetten und Speiseölen, die typischerweise häufig in Küchen auftreten. Bei überhitztem Speisefett und Speiseöl besteht eine hohe Rückzündungsgefahr. Vermeintlich bereits gelöschte Brände zünden nach dem Löschangriff erneut wieder auf.

Fettbrände dürfen auf keinen Fall mit Wasser gelöscht werden, da dadurch eine heftige explosionsartige Reaktion ausgelöst wird.

Bei Schaumlöschern beruht die Löschwirkung auf Inhaltsstoffen, die das heiße Fett bzw. Öl verseifen und dadurch den Brand löschen.

Bei Wassernebellöschern wird durch den entstehenden Dampf die Flamme erstickt und die fein verteilten Wassertröpfchenfen kühlen das heiße Fett/Öl ohne, dass es zu einer Fettexplosion kommt.

Löschdecken sind zum Löschen von Speisefett- bzw. Speiseölbränden völlig ungeeignet! Gleiches gilt für Pulver- und CO2-Löscher! In diesem Fall ist ein Fettbrandlöscher das Mittel der Wahl!

6.2.3 Löschspraydosen

Löschspraydosen sind inzwischen sowohl im privaten als auch im betrieblichen Bereich vorzufinden. Die Bereitstellung von Löschspraydosen für den betrieblichen Einsatz kann erst dann erfolgen, wenn die Grundausstattung nach ASR A2.2 "Maßnahmen gegen Brände" mittels geeigneter Feuerlöscher (mind. 6 LE) abgedeckt ist oder anhand einer Gefährdungsbeurteilung die Erfordernis sowie die Bereitstellung von geeigneten Löschspraydosen ermittelt und begründet wird.

Die Kaufentscheidung zur Löschspraydose und die betriebliche Bereitstellung obliegt letztendlich dem Unternehmen. Vor einem Kauf sollten folgende Aspekte Berücksichtigung finden: Anschaffungspreis, Unterhaltungskosten, Löschvermögen, Verwendungsdauer, Einsatzbereich (Brandklassen), Bezugsquelle (Vorsicht vor Plagiaten). Des Weiteren sollte darauf geachtet werden, dass die Löschspraydosen den Vorgaben der DIN EN 16856; Ausgabe 2020-06 "Feuerlöschsprays" entsprechen.

6.2.4 Löschdecken

Löschdecken wurden in der Vergangenheit als ein Mittel zur Brandbekämpfung im gewerblichen und öffentlichen Bereich bereitgestellt und eingesetzt.

Es hat sich gezeigt, dass Löschdecken nicht geeignet sind, Speiseöl- und Speisefettbrände zu bekämpfen. Für den Einsatzes bei Personenbränden haben sich inzwischen ebenfalls große Bedenken hinsichtlich der Tauglichkeit ergeben.

Generell ist der Einsatz von Löschdecken nach aktuellen Erkenntnissen nur dann zu empfehlen, wenn zuverlässige und schnelle Brandentdeckung durch anwesende Personen oder Brandmelder gegeben ist und nur sehr kleinflächige Brände (wesentlich kleiner als die Löschdecke) zu erwarten sind. Brände von Gegenständen wie größere Elektrogeräte sind mit einer Löschdecke aufgrund der mangelhaften Abdeckung bereits nicht mehr beherrschbar.

Anmerkung: Die Norm DIN 14155 "Löschdecken zum Löschen von Personen" ist bereits seit Jahren zurückgezogen. Auf europäischer Ebene ist die Norm DIN EN 1869 "Löschdecken" jedoch noch existent. Sie ist jedoch nur zum Löschen von Fettbränden im häuslichen Gebrauch vorgesehen, hierunter fallen Frittiereinrichtungen (z. B. Fritteusen oder Fondues) mit einer maximalen Füllmenge von 3 Litern Speiseöl/-fett.

6.3 Löschen von Personenbränden

Die Praxis zeigt: brennende Personen laufen weg, wollen sich selbst retten und wehren sich häufig gegen den Einsatz von Löschdecken, aus Angst darunter zu verbrennen. Der Einsatz von Löschdecken birgt zusätzlich Gefahren für die Rettende und die brennende Person. Will man eine brennende Person mit einer Löschdecke ablöschen, muss die Person in die Decke eingewickelt werden. Danach muss die Decke möglichst angedrückt werden, um das Feuer sicher zu ersticken. Beim Andrücken der Decke besteht die Gefahr, dass brennende oder glühende Stoffteile auf die Haut gepresst und dadurch zusätzlich schwere Brandverletzungen verursacht werden.

Löschdecken sind für die Bekämpfung eines Personenbrandes ungeeignet. Zum Löschen einer brennenden Person sollte ein Feuerlöscher verwendet werden.

Der Feuerlöscher bietet in allen Fällen eine sichere und schnelle Brandbekämpfung ohne zusätzliche Verletzungsgefahren für die zu rettende Person.

Folgende Hinweise müssen jedoch beim Einsatz eines Feuerlöschers bei Personenbränden beachtet werden:

Bei der Verwendung eines Kohlendioxidlöschers ist zusätzlich zu beachten:

Siehe auch Fachbereich AKTUELL "Einsatz von Löschdecken" des Fachbereichs "Feuerwehren, Hilfeleistungen, Brandschutz" der DGUV.



Abb. 17: DGUV Information 205-025 "Feuerlöscher richtig einsetzen", das Plakat steht kostenfrei im Internet zum Download bereit. Für Mitgliedsbetriebe der BGN kann das gedruckte Plakat kostenlos im Medienshop anfordert werden.

 

 

Autor: Hartmann

 

 

2020-7-17