5. Begriffsbestimmungen

Bäckerasthma und Bäckerschnupfen gehören zu den berufsbedingten Atemwegserkrankungen und sind unter der Berufskrankheit Nr. 4301 (Liste der Berufskrankheiten) eingeordnet.

Die Berufskrankheit Nr. 4301 ist folgendermaßen definiert:

Durch allergisierende Stoffe verursachte obstruktive Atemwegserkrankungen (einschließlich Rhinopathie), die zur Unterlassung aller Tätigkeiten gezwungen haben, die für die Entstehung, die Verschlimmerung oder das Wiederaufleben der Krankheit ursächlich waren oder sein können.

Allergene sind Substanzen, die eine Allergie auslösen können. Eine Allergie ist eine Überreaktion des Immunsystems auf Allergene.

Asthma bronchiale ist eine variable, anfallsartig auftretende und im Allgemeinen rückbildungsfähige Atemwegsverengung infolge von Entzündung und Überempfindlichkeit der unteren Atemwege.

Allergisches Asthma ist eine Asthmaform, die durch eine Allergie ausgelöst wird.

Obstruktive Atemwegserkrankungen sind Erkrankungen mit einer Verengung der Atemwege, wie z. B. Asthma bronchiale.

Bäckerasthma ist das berufsbedingte allergische Asthma von Beschäftigten in der Produktion von Backwaren.

Bäckerrhinitis (Bäckerschnupfen) ist die berufsbedingte allergische Rhinitis.

Eine allergische Rhinopathie oder Rhinitis ist eine durch Allergene bedingte entzündliche Erkrankung der oberen Atemwege (Nase).

Unter unspezifischen Reizen versteht man hier Stoffe oder Einflüsse, welche die Atemwege auf nichtallergischem Wege reizen können.

Basismaßnahmen sind grundlegende technische und organisatorische Maßnahmen zur entscheidenden Verminderung des Risikos, an Bäckerasthma oder -rhinitis zu erkranken.

Spezielle Maßnahmen sind durchzuführen, wenn durch eine Gefährdungsbeurteilung festgestellt wurde, dass die bereits durchgeführten Basismaßnahmen nicht ausreichend sind.

Wrasen ist beim Backprozess entstehender Dampf, der auch Schadstoffe, wie z. B. Kohlenmonoxid, Kohlendioxid und Schwefeldioxid enthält.

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Autor: Hartmann
2019-8-24