1. Einleitung

Diese ASI enthält Basismaßnahmen und spezielle Maßnahmen, die geeignet sind, das berufsbedingte Asthma in Backbetrieben zu verhindern. Die Basismaßnahmen müssen in allen Backbetrieben entsprechend den betrieblichen Gegebenheiten bereits existieren bzw. eingeführt werden. Diese Maßnahmen erfüllen wesentliche Bedingungen des Gefahrstoffrechtes unter den besonderen Gegebenheiten der handwerklichen Produktion im Backgewerbe.

Darüber hinaus besteht für bereits erkrankte Versicherte ein spezielles Präventionsprogramm der BGN, das wesentlich erweiterte Maßnahmen, auch medizinische, zum Inhalt hat und das auf den jeweiligen Erkrankten zugeschnitten ist.

Das Risiko, an einem berufsbedingten Asthma zu erkranken, ist nicht bei allen Berufsgruppen gleich hoch. Besonders gefährdet sind Beschäftigte des Backgewerbes, die in der Produktion tätig sind. Wohl deshalb hat sich der Begriff "Bäckerasthma" im allgemeinen Sprachgebrauch etabliert. Das Bäckerasthma und der Bäckerschnupfen können ursächlich als ein und dieselbe berufsbedingte allergische Atemwegserkrankung betrachtet werden. Diese durch allergisierende Stoffe verursachte obstruktive Atemwegserkrankung ist in der Liste der Berufskrankheiten unter der Nr. 4301 aufgenommen.

Neben den beruflichen gibt es weitere Risikofaktoren, die zur Entstehung dieser Berufskrankheit beitragen können, z. B. familiäre Häufung von Allergien, außerberufliche Allergien, Heuschnupfen, Asthma im Kindes- und Jugendalter sowie Neurodermitis. Auch wenn keine dieser Risikofaktoren vorliegen, kann es zur Entstehung einer allergischen Atemwegserkrankung kommen. Deshalb sind Maßnahmen zur Vermeidung von Bäckerasthma und Bäckerschnupfen für die Beschäftigten in der Produktion von großer Bedeutung.

Folgende Stoffe in der Atemluft können in Backbetrieben – typischerweise als Berufsallergene – Bäckerasthma und Bäckerschnupfen auslösen:

Allergene in der Backstube
  • Mehlstaub (Roggenmehl, Weizenmehl, u. a.)
  • Enzyme (z. B. Amylase, Xylanase) sowie andere Zusatzstoffe in Mehlen, Backmitteln und Fertigmischungen (z. B. Gluten, Malz-, Soja-, Lupinenmehl),
  • Bestandteile von Mikroorganismen (z. B. von Schimmelpilzen)
  • Vorratsschädlinge und deren Ausscheidungen (z. B. Korn- und Reismehlkäfer, Motten sowie verschiedene Milbenarten)

Deshalb muss es das Ziel sein die Staubkonzentration für alle Beschäftigten im Betrieb zu mindern.

Außerberufliche Allergene, wie Hausstaubmilben, Pollen, Tierhaare und Schimmelpilze können die Symptome eines Bäckerasthmas bzw. Bäckerschnupfens zusätzlich beeinflussen.

Auch andere, unspezifische – nicht allergisierende – Stoffe und Einflüsse, wie

können die Atemwegserkrankung verstärken.

Bäckerasthma bzw. Bäckerschnupfen kann bereits nach kurzer Zeit oder auch erst nach einigen Berufsjahren entstehen. Häufig beginnt die Krankheit als Bäckerschnupfen mit Fließschnupfen, Stockschnupfen, behinderter Nasenatmung, Niesen und Bindehautentzündungen während der Arbeit.

Eine Besserung tritt meist in der arbeitsfreien Zeit auf, z. B. am Wochenende und im Urlaub. Der Bäckerschnupfen wird von vielen Betroffenen fälschlich als harmlos betrachtet.

Jedoch droht Beschäftigten mit Bäckerschnupfen der so genannte "Etagenwechsel", d. h. die Entstehung eines Bäckerasthmas, wenn keine vorbeugenden Maßnahmen getroffen werden.

Auf Bäckerasthma können eine Überempfindlichkeit der Atemwege auf unspezifische Reize, giemende oder pfeifende Atemgeräusche, anfallsartige Atemnot, Husten und Hustenreiz sowie häufige Atemwegsinfekte hinweisen.

Asthma ist typischerweise eine in ihrer Symptomatik rückbildungsfähige Atemwegserkrankung. Eine allergische Entzündung in den Atemwegen muss zurückgedrängt werden, um ein Fortschreiten der Krankheit und die mögliche Entstehung von Dauerschäden zu verhindern.

Folgende Maßnahmen sind hierbei wichtig:

Aufgrund der Mehlstaubexposition ist Beschäftigten in der Produktion von Backbetrieben laut Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) arbeitsmedizinische Vorsorge anzubieten bzw. bei Überschreiten von 4 mg/m3 verpflichtend durchzuführen.

Das Bäckerasthma ist für viele Betroffene ein einschneidendes Ereignis und kann zur Notwendigkeit der Aufgabe des Berufes führen.

Präventionsprogramm für Betroffene

Die BGN hat für alle Betroffenen ein spezielles Präventionsprogramm entwickelt.

Zu den Voraussetzungen für die Aufnahme in das Präventionsprogramm gehören

  1. die eigene Entscheidung, trotz des Vorliegens oder der Gefahr der Entstehung einer allergischen Atemwegserkrankung im Beruf zu bleiben und
  2. die Bereitschaft zur aktiven Mitarbeit.

Das Präventionsprogramm beinhaltet folgende Abschnitte:

Bei Fragen zum Präventionsprogramm wenden Sie sich bitte an die Abteilung Gesundheitsschutz der BGN.

 

Prävention – Abteilung Gesundheitsschutz
Dresden
Wiener Str. 132 a
01219 Dresden
Fon: 0351/87727-0
gs_praevention_erfurt_dresden@bgn.de
Erfurt
Lucas-Cranach-Platz 2
99097 Erfurt
Fon: 0361/ 4391-4801
gs_praevention_erfurt_dresden@bgn.de
München
Am Knie 8
81241 München
Fon: 089/89466-5820
gs_praevention_muenchen@bgn.de
Hannover
Tiergartenstr. 109-111
30559 Hannover
Fon: 0511/23560-5400
gs_praevention_hannover@bgn.de
Kamen-Heeren
Südfeld 1a
59174 Kamen-Heeren
Fon: 02307/92488-40
gs_praevention_kamen-heeren@bgn.de
Mainz
Lotzingstr. 2
55127 Mainz
Fon: 06131/785-0
gs_praevention_mainz@bgn.de
Mannheim
Dynamostraße 7-11
68185 Mannheim
Fon: 0621/4456-3638
gs_praevention_mannheim@bgn.de
Potsdam
Eleonore-Prochaska-Str. 11
14480 Potsdam
Fon: 0331/64958-41
gs_praevention_potsdam@bgn.de

 

Autor: Hartmann
2019-8-24