7. Benutzung, Tragedauer, Reinigung und Pflege

Das Unternehmen überwacht den bestimmungsgemäßen Einsatz des Gehörschutzes und das Trageverhalten der Beschäftigten. Der Gehörschutz muss während der gesamten Zeit im Lärmbereich konsequent getragen werden. Selbst kleine Trageunterbrechungen können den präventiven Effekt des Gehörschutzes zunichte machen.

Hinweise zur Reinigung und Pflege sind den Produktunterlagen zu entnehmen. Bei Otoplastiken werden gelegentlich auch komplette Reinigungssets mitgeliefert.