5. Auswahl des Gehörschutzes

5.1 Vereinfachtes Verfahren zur Bestimmung des Restschallpegels hinter dem Gehörschutz

Neben den im Kapitel 4.1 genannten Einsatzbedingungen wird der Gehörschutz vor allem anhand des am Arbeitsplatz vorherrschenden Schallpegels, der damit nötigen Schalldämmung und dem sich daraus ergebenden Restschallpegel hinter dem Gehörschutz ausgewählt.

Modifizierter HML-Check
In erster Näherung kann der Restschallpegel hinter dem Gehörschutz relativ einfach durch den modifizierten HML-Check bestimmt werden. HML bedeutet eine Klassifizierung nach den Frequenzbereichen High (hohe Frequenzen), Medium (mittlere Frequenzen) und Low (tiefe Frequenzen).

Dazu folgende Beispielrechnung mit Erläuterungen:

Eine Person ist die gesamte Schicht an der Flaschenwaschmaschine einer Getränkeabfüllanlage tätig und damit einem hoch- bis mittelfrequenten Geräuschpegel ausgesetzt. Es wurde ein Dauerschallpegel von 87 dB(A) gemessen. Aufgrund der Schichtlänge von 8 Stunden entspricht der Dauerschallpegel auch dem Tages-Lärmexpositionspegel1. Das Unternehmen stellt Einwegstöpsel mit einem Dämmwert2 für den mittleren Frequenzbereich M = 24 dB zur Verfügung. Für Einwegstöpsel ist ein Praxisabschlag3 von 9 dB zu berücksichtigen z. B. durch fehlerhaftes Einbringen der Gehörschützer.

Der Restschallpegel hinter dem Gehörschutz errechnet sich folgendermaßen:

Tages-Lärmexpositionspegel 87 dB(A)
Dämmwert M - 24 dB
Praxisabschlag für Einwegstöpsel + 9 dB


Restschallpegel = 72 dB(A)

Erläuterungen zur Beispielrechnung:

1) Die Berechnung des Tages-Lärmexpositionspegels ist ausführlich in den Technischen Regeln zur Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung beschrieben.

2) Der Dämmwert des jeweiligen Gehörschutzes ist der Verpackung bzw. den beigefügten technischen Unterlagen zu entnehmen. Von der Herstellfirma des Gehörschutzes werden verschiedene Werte aufgeführt. Nachfolgend exemplarisch für einen Gehörschutzstöpsel:

3) Der Praxisabschlag stammt aus Untersuchungen. Dabei wurde festgestellt, dass aufgrund der Passform zwischen theoretischem Dämmmaß unter Laborbedingungen und dem praktischem Dämmmaß unter realen Einsatzbedingungen meist Unterschiede bestehen. Die Berücksichtigung des Praxisabschlages kann entfallen, wenn pro Jahr vier Unterweisungen inkl. praktischer Übungen zum Gehörschutz durchgeführt werden.

Man spricht dann von einer qualifizierten Benutzung des Gehörschutzes.

Tabelle 2: Angaben auf einer Verpackung von Ohrstöpseln (Beispiel)

Frequenz (Hz) 63 125 250 500 1000 2000 4000 8000
Mittlere Dämmung (dB) 26,6 26,9 24,3 26,1 28,8 32,8 32,6 38,1
Standardabweichung 6,1 6,1 4,1 5,1 5,1 5,0 6,5 5,3
Angenommene Schutzwirkung (dB) 20,5 20,8 20,2 21,0 23,7 27,8 26,1 32,8



Der SNR-Wert hingegen kennzeichnet die mittlere Schalldämmung des Gehörschutzes. Verwendet man den SNR-Wert bei der Berechnung des Restschallpegels hinter dem Gehörschutz, wird die Frequenzzusammensetzung des Arbeitslärms nicht ausreichend berücksichtigt.

Ob es sich eher um ein hoch-, mittel- oder tieffrequentes Spektrum handelt, kann durch eine Messung am Arbeitsplatz ermittelt werden. Meistens kann das relativ einfach über den subjektiven Eindruck bestimmt werden. In Unternehmen der Lebensmittelbranche dominieren hoch- bis mittelfrequente Geräusche bei z. B. Getränkeabfüllanlagen, Hydraulikpumpen, Druckluftdüsen, Zentrifugen, Schlagschraubern und Schleifmaschinen. Für diese Arbeitsbereiche ist zur Berechnung des Restschallpegels der M-Wert als Dämmwert zu verwenden. Tieffrequente Geräusche werden bei Conchen, großen Be- und Entlüftungsanlagen, Verdichterstationen, Kompressoren, Vakuumpumpen, Dieselmotoren, langsam laufenden Sieben, Mühlen oder Schwingförderanlagen erzeugt. Für diese Arbeitsbereiche ist zur Berechnung des Restschallpegels der L-Wert als Dämmwert zu verwenden.

Generell ist anzumerken, dass ein guter Gehörschutz einen flachen Frequenzgang aufweist, d.h. dass er über alle Frequenzen möglichst gleichmäßig den Schall dämmt. Man kann davon ausgehen, dass Gehörschutzmittel, die eine gute Signalerkennbarkeit und Sprachverständigung aufweisen, maximal 3,6 dB Differenz in der Dämmung pro Oktave aufweisen. Eine Oktave bedeutet, dass das Frequenzverhältnis zwischen tiefem und hohem Ton 1:2 beträgt z. B. 125 und 250 Hz, 250 und 500 Hz, usw. Für Personen mit Hörminderung sollte diese Differenz in der Schalldämmung bei Oktavensprüngen im Mittel nicht mehr als 2 dB betragen.

Tabelle 3: Praxisabschlag für verschiedene Gehörschutzarten

Gehörschutz Praxisabschlag in dB
Vor Gebrauch zu formende Stöpsel 9
Mehrfach verwendbare Stöpsel, Bügel- oder Kapselgehörschutz 5
Otoplastiken mit Funktionskontrolle 3

5.2 Auswahl des Gehörschutzes bei hohen Spitzenschalldruckpegeln

Sind Beschäftigte hohen Spitzenschalldruckpegeln ausgesetzt, gilt für sie das gleiche Verfahren wie bei der Berechnung des Restschallpegels. Relevante Spitzenschalldruckpegel entstehen z. B. beim Benutzen von Schreckschussapparaten zur Vertreibung von Vögeln, beim Betätigen von Druckluftnaglern oder auch bei der Bedienung von Puffreiskanonen.

Die Erfahrung zeigt, dass der Restspitzenschallpegel in den Branchen der BGN nur in Ausnahmefällen bestimmt werden muss. Dazu folgende Beispielrechnung mit Erläuterungen:

Eine Person ist die gesamte Schicht an der Flaschenwaschmaschine einer Getränkeabfüllanlage tätig. Gelegentlich zerplatzen Flaschen, wobei Spitzenschalldruckpegel von bis zu 135 dB(C) gemessen werden. Das Unternehmen stellt Einwegstöpsel mit einem Dämmwert M = 24 dB zur Verfügung. Für Einwegstöpsel ist ein Praxisabschlag von 9 dB zu berücksichtigen (z. B. durch fehlerhaftes Einbringen der Gehörschützer).

Der Restspitzenschallpegel hinter dem Gehörschutz errechnet sich folgendermaßen:

Spitzenschalldruckpegel 135 dB(C)
Dämmwert M (für hoch- bzw. mittelfrequente Geräusche) - 24 dB
Praxisabschlag für Einwegstöpsel + 9 dB


Restspitzenschallpegel = 120 dB(C)

Die nach dem vereinfachten Verfahren berechneten Restschallpegel und Restspitzenschallpegel sind hinsichtlich ihrer Schutz- bzw. Dämmwirkung wie folgt zu beurteilen:

Hinter dem Gehörschutz wirksamer Restschallpegel in dB(A) Hinter dem Gehörschutz wirksamer Restspitzenschallpegel in dB(C) Beurteilung der Schutzwirkung
> 85 > 137 Nicht zulässig, weil längerfristig ein Hörschaden möglich ist.
> 80 > 135 Nicht empfehlenswert, weil z. B. bei Personen mit Hörminderung auch bei diesem Schallpegel eine weitere Hörschädigung erfolgen kann.
70 - 80 ≤ 135 Empfehlenswert, weil in diesem Bereich der Lärm soweit abgeschwächt wird, dass das Gehör keinen Schaden nimmt. Wichtige akustische Informationen, z. B. Warnsignale, Sprache und Maschinengeräusche können noch gehört werden.
< 70 - Es können Verständigungsprobleme und Isolationsgefühl entstehen.

Weitere Methoden zur Auswahl von Gehörschutz unter Berücksichtigung von Frequenzen sind detailliert in der DGUV Regel 112-194 Benutzung von Gehörschutz beschrieben. Die DGUV Regel beinhaltet auch Beispielrechnungen. Diese weiteren Methoden benötigen jedoch weitere Messungen hinsichtlich des Frequenzspektrums am Arbeitsplatz.

5.3 Berücksichtigung weiterer Auswahlkriterien

Arbeitsumgebung
Die Kriterien sind bereits in der Tabelle 1 dargestellt.

Medizinische Befunde
In der DGUV Information 212-823 Ärztliche Beratung zum Gehörschutz sind die medizinischen Befunde aufgeführt sowie Vorschläge und Maßnahmen zum Tragen von geeignetem Gehörschutz aufgeführt.

Hörgeräte im Lärmbereich
Die Voraussetzungen und der Einsatz von Hörgeräten im Lärmbereich sind in der Präventionsleitlinie Einsatz von Hörgeräten im Lärmbereich beschrieben. (https://www.dguv.de/fb-psa/psa-regelwerke/leitlinien-zu-psa/index.jsp).

5.4 Software zur Auswahl von Gehörschützern

Das Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IFA) bietet zwei Programme zur Auswahl des geeigneten Gehörschutzes an, ein allgemeines und ein spezielles für Musizierende. Neben der Eingabe des am Arbeitsplatz vorherrschenden Schallpegels können Randbedingungen wie z. B. Staub, Feuchtigkeit etc. berücksichtigt werden. (https://www.dguv.de/fb-psa/psa-regelwerke/praxishilfen/index.jsp).