21. Einschlägige Regelungen für die Verwendung von Flüssiggas
- Richtlinie über Gasverbrauchseinrichtungen
- Betriebssicherheitsverordnung
- Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt
- TRBS 1203 "Befähigte Personen"
- TRG 280 "Betreiben von Druckgasbehältern"
- TRGS 510 "Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern"
- Unfallverhütungsvorschrift "Verwendung von Flüssiggas" (BGV D34)
- BGR 104 "Explosionsschutz-Regeln"
- BGI 590 "Sichere Beförderung von Flüssiggasflaschen und Druckgaspackungen mit Fahrzeugen auf der Straße"
- BGI 649 "Ladungssicherung auf Fahrzeugen"
- BGG 935 "Prüfbescheinigung über die Prüfung von Flüssiggasanlagen zu Brennzwecken in Fahrzeugen"
- BGG 937 "Prüfbescheinigung über die Prüfung von
- Flüssiggasanlagen zu Brennzwecken, soweit sie aus Druckgasbehältern versorgt werden
oder
- Flüssiggasverbrauchsanlagen zu Brennzwecken, soweit sie aus Druckbehältern versorgt werden
durch befähigte Personen (Sachkundige) nach § 33 UVV "Verwendung von Flüssiggas“ (BGV D34)"
- www.bgn.de, Wissen Kompakt „Flüssiggasanlagen“
Das Nachschlagewerk zu Ihrer Sicherheit: Die BGN bietet Ihnen kompaktes Wissen zur Thematik „Flüssiggasanlagen“ an. Hier finden Sie alles Wissenswerte zu den einzelnen Themen übersichtlich zusammengestellt.
Autor: Hartmann
2015-2-25