4. Erste Hilfe
Der Verletzte muss ggf. den Gefahrenbereich verlassen bzw. aus diesem gebracht werden. Die Helfer müssen auf Selbstschutz achten, ggf. ist bei der Ersten Hilfe und der Bergung von Verletzten persönliche Schutzausrüstung zu tragen.
Damit im Falle eines Unfalles keine wertvolle Zeit verloren geht, ist die Organisation der Ersten Hilfe entscheidend.
Hierzu gehören u.a.
- Anschaffung erforderlicher Einrichtungen und Sachmittel (z. B. Augen-, Körperdusche),
- regelmäßige Unterweisung der Beschäftigten zu Erste-Hilfemaßnahmen (z. B. Handhabung einer Augendusche),
- Ersthelferausbildung, Aushänge mit Notrufnummern und Rufnummern medizinischer Notfalleinrichtungen usw.
4.1 Erste Hilfe nach Einwirkung auf die Haut
- Auf Selbstschutz der Helfer achten! (z. B. geeignete Handschuhe, ggf. Augenschutz),
- mit Peressigsäure benetzte Kleidung (z. B. mittels Kleiderschere) entfernen,
- betroffene Haut- und Haarpartien so schnell wie möglich, mindestens 15 Minuten lang mit Wasser spülen,
- ggf. die Augen des Verletzten während des Spülens schützen.
4.2 Erste Hilfe nach Einwirkung auf die Augen
- Das betroffene Auge für mindestens 20 Minuten mit viel Wasser ausspülen.
- Dabei beide Augenlider möglichst weit auseinanderziehen (häufig schmerzbedingter Lidkrampf).
- Falls nur ein Auge betroffen ist, ist der Schutz des nicht betroffenen Auges besonders wichtig.
- Vorhandene Kontaktlinsen sind (soweit ohne zusätzliche Gefahr für das Auge möglich) zu entfernen.
- Beim Transport zum Augenarzt beide Augen abdecken.
4.3 Erste Hilfe nach Einatmen
- Unter Beachtung des Eigenschutzes den Verletzten aus dem Gefahrenbereich bringen.
- Bei Atemnot soweit vorhanden Sauerstoff einatmen lassen.
4.4 Erste Hilfe nach Verschlucken
- Mund ausspülen,
- schnell reichlich Wasser (2-3 l) trinken,
- Notarzt alarmieren,
- kein Erbrechen auslösen.
Autor: Hartmann
2019-6-20