4. Schutzmaßnahmen

4.1 Substitutionsprüfung

Als teilweiser oder vollwertiger Ersatz für Kieselgur werden folgende Filterhilfsmittel angeboten:

Bei Neuinvestitionen ist zu prüfen, ob ggf. ein kieselgurfreies Ersatzverfahren eingesetzt werden kann. Hier kommen Verfahren wie Membranfiltration (Cross-Flow-Filtration), Zentrifugation, Einsatz von Keramikmembranen und Filterkerzen in Betracht.

 

4.2 Technische Schutzmaßnahmen

In Betrieben, die bezüglich der Staubexposition nach dem Stand der Technik arbeiten, werden die Dosiergefäße mit Hilfe einer Wasserstrahlpumpe abgesaugt. In machen Betrieben geschieht diese mit einer lufttechnischen Anlage (Absaugleitung mit Ventilator).

Der Absauganschluss sollte unterhalb des Deckels, möglichst an der der Einfüllöffnung gegenüberliegenden Seite angebracht sein (Abb. 3). Bei höher befüllten Gefäßen sollte über einen im Deckel angebrachte Absauganschluss, möglichst gegenüber der Einfüllöffnung in Gefäßrandnähe abgesaugt werden (Abb. 4).


Abb. 3: Wasserstrahlpumpe mit seitlichem Absaugungsanschluss
Abb. 4: Wasserstrahlpumpe mit Absaugungsanschluss im Deckel

Abb. 3: Wasserstrahlpumpe mit seitlichem Absaugungsanschluss

Abb. 4: Wasserstrahlpumpe mit Absaugungsanschluss im Deckel

Erforderlichenfalls kann zusätzlich eine Wasserverdüsung im Dosiergefäß eingebaut werden (Abb. 5 und Abb. 6).


Abb. 5: Dosiergefäß mit Sprühkopf
Abb. 6: Dosiergefäß mit Wassereindüsung

Abb. 5: Dosiergefäß mit Sprühkopf

Abb. 6: Dosiergefäß mit Wassereindüsung

Das Dosiergefäß sollte nach Möglichkeit so dimensioniert sein, dass eine einmalige Eingabe der Kieselgur für die laufende Dosage der gesamten Filtrationscharge möglich ist.

Alternativ kann die Kieselgur unmittelbar aus dem Papiersack mit Hilfe einer Sauglanze abgesaugt und dem Dosiergefäß unterhalb der Wasservorlage zugeführt werden (sog. Leitstrahlsaugmischer, Abb. 7 und 8).


Abb. 7: Schematische Darstellung eines Leitstrahlsaugmischers mit Sauglanze
Abb. 8: Arbeiten mit einer Sauglanze in der Praxis

Abb. 7: Schematische Darstellung eines Leitstrahlsaugmischers mit Sauglanze

Abb. 8: Arbeiten mit einer Sauglanze in der Praxis

Messungen haben gezeigt, dass bei einer Heißanschwemmung weniger Staub in der Atemluft zu finden war, weil durch kondensierenden Wasserdampf im Dosiergefäß oberhalb des Flüssigkeitsspiegels Staub niedergeschlagen wurde.

Eine weitere Möglichkeit der staubarmen Einbringung von Kieselgur aus Säcken in das Dosiergefäß zeigt Abb. 9. Die Aufgabestationen mit Absaugungen wurden direkt über den Dosiergefäßen angebracht.

Abb. 9: Sackaufgabestation mit Absaugung

Abb. 9: Sackaufgabestation mit Absaugung

 

4.3 Organisatorische Maßnahmen

4.3.1 Anlieferung, Einlagerung, Transport

Säcke sollten bei Anlieferung einer Sichtprüfung unterzogen werden und bei Beschädigungen nicht angenommen werden. Transport und Einlagerung der angelieferten Kieselgur-Säcke hat mit Vorsicht und Sorgfalt zu geschehen.

4.3.2 Einwaage und Eingabe von Kieselgur in das Dosiergefäß

Beim Abwiegen von Teilmengen, bei schaufelweiser oder sackweiser Eingabe von Kieselgur in das Dosiergefäß sowie bei der Restentleerung der Säcke ist auf eine staubarme Arbeitsweise zu achten.

Die Eingabe mittels Schaufel muss bei geringer Fallhöhe möglichst nahe über dem Wasserspiegel im Dosiergefäß erfolgen.

Für eine optimale Stauberfassung ist bei der Entleerung die Sacköffnung so nahe wie möglich am Gefäßrand oder besser noch etwas darunter zu positionieren (Abb. 10).

Abb. 10: Personenbezogene Staubmessung bei der Eingabe der Kieselgur

Abb. 10: Personenbezogene Staubmessung bei der Eingabe der Kieselgur

Dabei sollten die Säcke vorsichtig, mittels geeigneten Werkzeugs erst oben und dann unten aufgeschnitten werden ("Doppelschlitz-Methode"). Unter Einhaltung geringer Fallhöhe kann so die Kieselgur staubarm aus den Säcken in das Dosiergefäß gleiten.

4.3.3 Entsorgung der entleerten Säcke und Reinigung

Leere Säcke sollten vor dem Zusammenrollen bzw. Zusammenfalten befeuchtet werden, bspw. mit einem Wasserschlauch. Zur Entsorgung werden die Säcke in Plastikabfallsäcke gesteckt oder in Folie einschlagen.

Staubablagerungen im Lagerraum müssen regelmäßig durch Wegspülen mit Wasser beseitigt werden.

Verschmutzte Kleidung ist sachgerecht zu reinigen (Unternehmerpflicht, TRGS 559). Das Abblasen der Kleidung mit Druckluft ist nicht zulässig.

4.3.4 Betriebsanweisung und Unterweisung

Auf der Grundlage der Gefährdungsbeurteilung ist eine Betriebsanweisung zu erstellen. Die Betriebsanweisung informiert über die bei Tätigkeiten mit Kieselgur auftretenden Gefährdungen. Sie enthält Informationen über eine staubarme Arbeitsweise sowie die benötigten Informationen zum Benutzen des Atemschutzes.

Anhand der Betriebsanweisung sind die Beschäftigten über die auftretenden Staubgefährdungen und Schutzmaßnahmen, insbesondere über die staubarme Arbeitsweise bei Tätigkeiten mit Kieselgur zu unterweisen. Die Unterweisungen müssen vor der Beschäftigung und danach mindestens einmal jährlich erfolgen. Während der Unterweisung ist auch die Benutzung der partikelfiltrierenden Halbmaske zu üben.

Im Rahmen dieser Unterweisung ist zusätzlich eine allgemeine arbeitsmedizinischtoxikologische Beratung durchzuführen. Dabei sind die Beschäftigten auf die besonderen Gesundheitsgefahren bei Tätigkeiten mit Kieselgur hinzuweisen. Inhalt und Zeitpunkt der Unterweisung sind schriftlich festzuhalten und von den Unterwiesenen durch Unterschrift zu bestätigen.

4.3.5 Expositionsverzeichnis

Ergänzend zur Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung und zum Gefahrstoffverzeichnis besteht für jedes Unternehmen die Pflicht, ein Verzeichnis über Beschäftigte zu führen, die durch krebserzeugende Stoffe gefährdet sind. Wegen den Kieselgur-Inhaltsstoffen Quarz und Cristobalit müssen auch Betriebe, die Kieselgur offen handhaben, ein solches Verzeichnis führen. In diesem Expositionsverzeichnis sind Angaben zur Art, Höhe und Dauer der Exposition zu dokumentieren und 40 Jahre aufzubewahren. Beim Ausscheiden aus dem Betrieb sind den Beschäftigten die sie betreffenden Teile des Verzeichnisses auszuhändigen. Zweck dieser Bestimmung ist die Beweissicherung bei möglichen Berufskrankheiten mit langen Latenzzeiten, was auf Tätigkeiten mit Kieselgur zutrifft.

Das Führen des Verzeichnisses (die Archivierungspflicht) und die Pflicht zur Aushändigung der dokumentierten Informationen an Beschäftigte bei deren Ausscheiden aus den Betrieb können im Einvernehmen mit dem Beschäftigten auch auf die Berufsgenossenschaft übertragen werden (§ 14 GefStoffV). Dies kann mit Hilfe der Zentralen Expositionsdatenbank ZED der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) geschehen. Die ZED bietet diesen Service kostenfrei unter Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen an. Weitergehende Informationen hierzu sind unter https://zed.dguv.de zu finden.

 

4.4 Persönliche Schutzmaßnahmen

Bei der Eingabe von Kieselgur in das Dosiergefäß sind Halbmasken mit Partikelfilter der Kategorie 2 bzw. filtrierende Halbmasken FFP2 zu tragen. Es sind arbeitstäglich neue Masken zu benutzen. Bei der Aufbewahrung der Filtermasken ist darauf zu achten, dass keine Staubpartikel auf die Innenseite gelangen.