6. Schutzmaßnahmen

6.1 Ableitung von Kohlendioxid ins Freie

Bei geschlossener Bauweise von Gärbehältern (ZKG,ZKL, Gärtanks) ist es möglich, anfallendes Kohlendioxid erst gar nicht in den Aufstellungsraum abfließen zu lassen, sondern über fest installierte Abluftleitungen direkt ins Freie oder in Auffangbehälter zu führen.

 

6.2 Raumlüftung

Ergibt die Gefährdungsbeurteilung, dass CO2 in gesundheitsschädlicher Konzentration in den Arbeitsraum abströmt, sind raumlufttechnische Maßnahmen (natürliche oder technische Lüftung) notwendig.

Das Abströmen und evtl. Ansammeln gefährlicher CO2-Konzentration in benachbarte sowie tiefer liegende Räume ist zu verhindern.

Die Dimensionierung der Lüftung, d. h. der Luftwechsel (Austausch des Raumvolumens pro Stunde), hat entscheidenden Einfluss auf die CO2-Raumkonzentration bzw. deren zeitlichen Verlauf. Die Absaugung sollte immer bodennah erfolgen.

Schalter für die lüftungstechnischen Anlagen müssen gut erkennbar, leicht zugänglich außerhalb der zu belüftenden Räume angeordnet sein. Die Betriebsstellungen der Schalteinrichtungen müssen zweifelsfrei erkennbar sein.

Die Steuerung von Lüftungsanlagen kann über Zeitrelais oder besser abhängig von der CO2-Konzentration erfolgen.

Eine Störmeldeeinrichtung muss den Ausfall der Lüftungseinrichtung signalisieren (z. B. elektronische Strömungsüberwachung mit optischem und akustischem Warnsignal).

Abbildung 5 und 6 zeigen Beispiele für die Umsetzung von Absaugungen in Gär- und Lagerkeller.

Abb. 5: Beispiel für eine Absaugung der Raumluft in einem Gärkeller.

Abb. 5: Beispiel für eine Absaugung der Raumluft in einem Gärkeller

Abb. 6: Beispiel für eine Absaugung der Raumluft in einem Lagerkeller .

Abb. 6: Beispiel für eine Absaugung der Raumluft in einem Lagerkeller

 

6.3 Raumluftüberwachung/stationäre Gaswarnanlage

Über eine stationäre Gaswarnanlage kann die CO2-Konzentration in der Raumluft überwacht werden. Die Kopplung der Raumlüftung mit den detektierten Werten ist sowohl aus sicherheitstechnischen als auch energetischen Gesichtspunkten sinnvoll. Bei Überschreitung einer Voralarmschwelle wird die Raumentlüftung aktiviert. Bei Überschreitung der Hauptalarmschwelle ist der Arbeitsbereich zu verlassen bzw. darf dieser nicht betreten werden.

Werden Gaswarngeräte installiert, ist darauf zu achten, dass die Installation nur durch fachkundige Personen durchgeführt wird.

Bei der Installation von Gaswarngeräten sind insbesondere folgende Anforderungen zu beachten:

 

6.4 Spülen, Reinigen und Lüften von Behältern – nachgewiesene sichere Verfahrensweise

Wenn regelmäßig unter gleichen Arbeitsbedingungen von geschultem und unterwiesenem Personal die gleichen Arbeiten in Behältern ausgeführt werden, kann u. U. auf das vorherige Freimessen verzichtet werden. Das ist der Fall, wenn eine fachkundig nachgewiesene sichere Verfahrensweise gewährleistet ist.

In dieser Verfahrensweise müssen diejenigen Bedingungen benannt und festgelegt werden, wodurch eine ausreichende Beseitigung von CO2 aus dem Behälter vor dem Besteigen sichergestellt werden kann. Dabei sind insbesondere folgende Bedingungen bzw. Voraussetzungen zu beachten:

Die Wirksamkeit hängt von folgenden Faktoren ab:

Bei der Festlegung der Bedingungen für die sichere Verfahrensweise kann auf bisherige betriebliche Erfahrungswerte einer sicheren Arbeitsweise zurückgegriffen werden. Die sichere Verfahrensweise ist in festzulegenden und in zeitlichen Abständen zu überprüfen. Die Überprüfung erfolgt grundsätzlich durch eine fachkundige wiederholte Messung der CO2-Konzentrationen.

Die sichere Verfahrensweise ist in festzulegenden und in zeitlichen Abständen zu überprüfen. Die Überprüfung erfolgt grundsätzlich durch eine fachkundige wiederholte Messung der CO2-Konzentrationen.

Die sichere Verfahrensweise ist in der Gefährdungsbeurteilung zu dokumentieren und muss im Inhalt einer Betriebsanweisung Beachtung finden.

Unterweisung und deren Dokumentation

Die Beschäftigten sind vor Aufnahme der Arbeit und regelmäßig wiederkehrend entsprechend der Betriebsanweisung über die bei ihren Tätigkeiten auftretenden Gefahren sowie über die erforderlichen Schutzmaßnahmen zu unterweisen. Die Unterweisungen sind mindestens einmal jährlich durchzuführen, zu dokumentieren und durch die Unterschrift der Beschäftigten zu bestätigen.

Abb. 7: Beispiel für eine Absaugvorrichtung an einem Lagertank mit Belüftung über Spundapparatleitung und Mannlochöffnung

Abb. 7: Beispiel für eine Absaugvorrichtung an einem Lagertank mit Belüftung über Spundapparatleitung und Mannlochöffnung

 

6.5 Wichtige Schutzmaßnahmen bei Arbeiten in Behältern

Bei Arbeiten in Tanks, Gärbehältern, Silos und anderen engen Räumen ist die DGUV-Regel 113-004 "Behälter, Silos und enge Räume" zu beachten.

Insbesondere unter dem Aspekt, dass das Auftreten von CO2 in gefährlicher Konzentration nicht mit Sicherheit ausgeschlossen werden kann, müssen geeignete Schutzmaßnahmen festgelegt und durchgeführt werden.

Auf einige wesentliche Punkte wird im Folgenden hingewiesen:

Erlaubnisschein

Vor Beginn der Arbeiten in Behältern hat der Unternehmer oder sein Beauftragter einen Erlaubnisschein auszustellen. Darin sind die erforderlichen Schutzmaßnahmen schriftlich festzulegen. Ein Mustererlaubnisschein ist unter www.bgn.de, Shortlink 1822 zum Herunterladen bereitgestellt.

Der Erlaubnisschein kann durch eine Betriebsanweisung ersetzt werden, wenn immer gleichartige Arbeitsbedingungen gegeben sind und gleichartige zweifelsfrei wirksame Schutzmaßnahmen festgelegt sind (siehe Kap. 6.4).

Sobald Arbeiten mit Veränderungen ausgeführt werden (müssen), die nicht durch die Betriebsanweisung abgedeckt werden, müssen diese mit einem Erlaubnisschein freigegeben werden.

Freimessen/mobiles Gaswarngerät

Vor dem Besteigen von Behältern ist grundsätzlich fachkundig freizumessen. Freimessen ist nur dann nicht erforderlich, wenn mit Sicherheit die Anwesenheit von CO2 in gefahrdrohender Menge ausgeschlossen werden kann (siehe 5.1.3 und 6.4).

Untersuchungen haben gezeigt, dass eine CO2-Messung im Bereich der Behälteröffnung z. T. erheblich geringere Werte ergibt als tatsächlich im Behälter vorherrschen. Beim Freimessen ist deshalb darauf zu achten, dass die CO2-Konzentration im Innern des Behälters bestimmt wird. Abbildung 8 zeigt ein CO2-Messgerät, das an einer Teleskopstange angebracht ist. Damit kann die CO2-Konzentration zuverlässig im Innern des Tanks gemessen werden.

Kontinuierliche Kontrolle der Atmosphäre mit mobilen Gaswarngeräten

Insbesondere in großen und langen Behältern bietet das Mitführen eines mobilen Gaswarngerätes mit Alarmfunktion zusätzliche Sicherheit. Es wird empfohlen, den Voralarm auf 0,5 Vol.-% und den Hauptalarm auf 1,0 Vol.-% einzustellen.

Zum Freimessen gibt es eine Reihe von Herstellern für tragbare CO2-Messgeräte. Bei den Geräten sollte Folgendes beachtet werden:

Geeignete Messgeräte detektieren meist mit Infrarot (IR). IR-Sensoren sind oft mehrere Jahre verwendbar und müssen danach ausgetauscht werden.

Elektrochemische Sensoren müssen üblicherweise in kürzeren Abständen ausgetauscht werden.

Überströmen von CO2 aus Sammelleitung

Sind Behälter über Leitung bzw. Sammelleitungen verbunden, so besteht die Gefahr, dass CO2 über diese Leitung in den zu besteigenden Behälter zurückströmt. Um dies wirksam zu verhindern, muss eine geeignete Absperreinrichtung vorhanden sein (siehe DGUV Regel 113-004). Im Erlaubnisschein bzw. in der Betriebsanweisung sind konkrete Angaben zu erforderlichen Absperrungen zu machen.

Abb. 8: Freimessen eines Lagertanks vor dem Einsteigen

Abb. 8: Freimessen eines Lagertanks vor dem Einsteigen

Aufsichtführender

Ein Aufsichtführender ist zu benennen, der die Schutzmaßnahmen überwacht und in angemessenen Zeitabständen kontrolliert.

Sicherungsposten

Der Sicherungsposten muss ständigen Kontakt zum Eingestiegenen haben und eigenständig Rettungsmaßnahmen ergreifen können. Er muss daher mit den geeigneten Rettungsmaßnahmen vertraut sein. Ihm muss insbesondere bewusst sein, dass ein Einsteigen in den Behälter zur Bergung eines Verletzten zu einer Eigengefährdung führen kann.

Ein Sicherungsposten ist nur dann nicht erforderlich, wenn sichergestellt ist, dass nach Abschätzung aller Restgefährdungen zweifelsfrei gewährleistet ist, dass der Eingestiegene den Behälter jederzeit ohne fremde Hilfe verlassen kann.

Unterweisung und Dokumentation

Die Beschäftigten sind vor der Aufnahme der Arbeiten und regelmäßig (mindestens einmal jährlich) wiederkehrend über die Gefahren sowie die zu treffenden Schutzmaßnahmen zu unterweisen.

Insbesondere der Einsatz von tragbaren CO2-Messgeräten erfordert die Unterweisung der Beschäftigten

Die Unterweisungen sind mindestens einmal jährlich zu wiederholen und zu dokumentieren.

Rettungsmaßnahmen

In der DGUV Information 213-055 sind sichere Zugangs-, Positionierungs- und Rettungsverfahren für verschiedene Anwendungsfälle beschrieben. Bei Auswahl eines geeigneten Rettungsverfahrens ist es möglich, den Einsteigenden von außen ohne Eigengefährdung retten zu können.

 

 

Autor: Hartmann
2022-8-11