3. Gefährdungsbeurteilung

Getränkeschankanlagen dürfen nur dann den Beschäftigten bereitgestellt werden, wenn die Sicherheit gewährleistet ist. Deshalb hat der Unternehmer eine Beurteilung der möglichen Gefährdungen durchzuführen.

Gefährdungen mit hohem Gesundheitsrisiko an einer Getränkeschankanlage sind insbesondere

Allgemeine Hinweise zur Beurteilung der möglichen Gefährdung durch unkontrolliert austretende Schankgase:

Die Gefährdungsbeurteilung ist ein Muss für jeden Unternehmer!

Weitere hilfreiche Informationen für die Gefährdungsbeurteilung sind unter www.bgn.de, "Wissen Kompakt Getränkeschankanlagen", verfügbar (Shortlink 566).

 

 

Autor: Hartmann
2020-11-19