4. Prüfung

Da Ladebrücken einerseits ständig wechselnder Beanspruchung und andererseits häufig extremen Witterungsverhältnissen ausgesetzt sind, ist die regelmäßige Überprüfung des sicheren Betriebszustandes durch einen Sachkundigen (z. B. Betriebsingenieur, Betriebsmeister oder Kundendienstmonteur) erforderlich. Über die durchgeführte Prüfung ist ein Nachweis zu führen, aus dem Art und Umfang, Ergebnis und Datum der Prüfung sowie Name und Firma des Sachkundigen eindeutig erkennbar ist.


Autor: Hartmann
2015-2-25