3. Ausführungsarten

Rollbare oder tragbare Bleche finden überall dort Verwendung, wo keine ständige Be- und Entladung auftritt. Sie sind gut einsetzbar, wenn ständig wechselnde Verladestellen im Bereich einer Rampe auftreten. Mit ihnen sind Höhenunterschiede bis zu 400 mm zu überbrücken. Eine Sicherung gegen Verschieben wird durch an der Unterseite der Ladebrücke angebrachte Winkeleisen oder Stege verhindert (Abb. 2a).

Abb. 2 : Ausführungen von Ladebrücken

Abbildung: verschiedene Ausführungen von Ladebrücken
a) ortsveränderlich, handbetätigt
Abbildung: verschiedene Ausführungen von Ladebrücken
b) verschiebbar, an Rampenkante befestigt

Abbildung: verschiedene Ausführungen von Ladebrücken
c) oben: integriert, handbetätigt
unten: integriert, kraftbetätigt

Seitenverschiebbare oder verrollbare Überladebleche sind einseitig an der Rampe befestigt und geben die Möglichkeit zur Beladung an mehreren Verladezonen (Abb. 2b und 3).

Foto: Überladebleche
Abb. 3
Vorn: Seitenverschiebbare, an der Rampe befestigte Überladebleche in Ruhestellung.
Hinten: Ladebordwand eines LKW in Arbeitsstellung.

Sie sind in der Regel in Ruhestellung hochgeklappt und haben selbsttätig wirkende, formschlüssige Sicherungen gegen Herabschlagen. Als Absicherung kommen z. B. mechanische Halteriegel zur Anwendung.

Zur Überwindung kleinerer Höhenunterschiede kommen sogenannte Container-Überladebrücken zum Einsatz, die sich je nach Bestimmungszweck leicht per Hand oder mit Stapler zum Einsatzort verfahren lassen. Sie sind in der Regel zur Überwindung geringer Höhenunterschiede geeignet (Abb. 4).

Foto: Überladeblech zur Containerbeladung
Abb. 4: An Verschiebewagen befestigtes Überladeblech  zur Containerbeladung

Stationäre Überladebrücken werden meist in die vorhandene Rampe integriert. Durch halbautomatische oder vollautomatische Bedienung lassen sich Höhenunterschiede zu den rangierenden LKWs leicht anpassen. Es ist darauf zu achten, daß in Ruhestellung (Null-Stellung) eine auch in Querrichtung sicher begeh- und befahrbare Fläche gebildet wird (Abb. 2c und 5).

Foto: Überladebrücke
Abb. 5: In Arbeitsstellung hochgefahrene Überladebrücke; Stolpergefahr bei Querverkehr

Durch sogenannte Klapp- oder Vorschublippen aus beweglichen Leichtmetall-Segmenten können Stolperstellen, z. B. zwischen Ladebrücke und Ladefläche des LKW, ausgeglichen werden.

Beim Wegfahren der Fahrzeuge müssen kraftbetriebene Ladebrücken selbsttätig in die Ruhestellung zurückkehren. Allerdings muß dieses während des Ladevorgangs verhindert sein.

Die Bedienung kraftbetriebener Ladebrücken erfolgt über Steuerpulte, die so ausgeführt sein müssen, daß nach dem Loslassen der Stellteile von Befehlseinrichtungen die Bewegungen von Ladebrücken zum Stillstand kommen ("Totmann"-Schaltung) oder mit begrenzter Geschwindigkeit (maximal 0,15 m pro Sekunde) selbsttätig unter Eigengewicht absinken (Abb. 6).

Foto: Steuerpult
Abb. 6: Steuerpult für vollautomatische Überladebrücke

Schalteinrichtungen sind derart zu installieren, daß eine Beobachtung des Steuervorganges möglich ist.

Kraftbetriebene Ladebrücken müssen mit einer Not-Befehlseinrichtung (Not-Aus) ausgerüstet sein, mit der jede Bewegung im Gefahrfall zum Stillstand gebracht werden kann. Außerdem ist ein in Aus-Stellung abschließbarer Hauptschalter erforderlich. Unter bestimmten Voraussetzungen (Leistungsschaltvermögen, rotes Stellteil vor gelbem Hintergrund) darf ein gemeinsames Schaltgerät verwendet werden.

Scher- und Quetschstellen insbesondere zwischen Ladebrücke und Rampe sind durch Seitenbleche zu vermeiden. Es ist darauf zu achten, daß einklappbare Seitenbleche ordnungsgemäß an der Ladebrücke befestigt sind (Abb. 7).

Foto: Überladebrücke ohne Seitenblech
Abb. 7 : Unfallgefahr an einer Überladebrücke durch fehlendes Seitenblech

 

Foto: Überladebrücke
Abb. 8 : Warnanstrich korrekt. Fehlendes Seitenblech = Unfallgefahr

Sichtbare Seitenteile sowie Seitenflächen des Rahmens sind entsprechend UVV "Sicherheitskennzeichnung am Arbeitsplatz" (VBG 125) mit gelbschwarzem Warnanstrich zu kennzeichnen (Abb. 8).

 


Autor: Hartmann
2015-2-25