l. Allgemeines

Ladebrücken — auch Überladebrücken genannt — sind als Nahtstelle zwischen innerbetrieblichem und überbetrieblichem Transport aus unseren Mitgliedsbetrieben nicht mehr wegzudenken.

Überall dort, wo Transportaufgaben anfallen, eignen sich Ladebrücken vorzüglich als Verbindung  zwischen Laderampe und LKW. Ihr Einsatz lohnt sich, wenn bei Auswahl und Betrieb auch die einschlägigen Sicherheitsanforderungen Berücksichtigung finden.

Es empfiehlt sich, schon in der Planung künftige Transportverhältnisse sowie den Materialfluß zu analysieren, um die richtige Auswahl der Überladeeinrichtung sicherzustellen.

Übrigens: GS-gekennzeichnete Ladebrücken bieten Gewähr dafür, daß der Hersteller die einschlägigen Vorschriften beim Bau bereits berücksichtigt hat (Abb. 1).

Abbildung: GS-Prüfzeichen
Abb. 1: GS-Zeichen für baumustergeprüfte Ladebrücken durch den Fachausschuß "Bauliche Einrichtungen" (BE).

Ladebrücken können transportabel, schwenkbar oder stationär ausgeführt sein; zudem wird zwischen Handbetätigung und Kraftbetätigung (mechanisch oder hydraulisch) unterschieden.

Unfälle treten immer wieder durch mangelhafte Verbindung zwischen Rampe und LKW auf; auch Stolperunfälle von Bedienungspersonen insbesondere an integrierten Ladebrücken sind zu verzeichnen.

Kriterien für Auswahl und Einsatz von Überladeeinrichtungen enthält die nachstehende Übersicht.

Auswahl und Einsatz von Überladeeinrichtungen



Art der Einrichtung

Verwendungszweck

Grenzwerte

Sicherheit

rollbare, von Hand transportierbare Überladebleche

Gelegentliche Entladung;
zusätzlich Überlademöglichkeit bei Hochbetrieb;
ständig wechselnde Verladestellen

Höhenunterschied max. 400 mm;
Steigung max. 10°;
Tragfähigkeit bis 4000 kg

Sicherungsarme;
Winkelprofil auf Unterseite;
profilierte Oberfläche

Seitenverschiebbare oder -verrollbare Überladebleche (an der Rampenvorderkante angebracht)

Mehrere Ladetore bzw. Fahrzeuge können erreicht werden

Höhenunterschied max. 300 mm;
moglichst gering halten;
Steigung 10°, Tragfähigkeit bis 4000 kg

Feste Verbindung;
selbsttätig einrastende Sicherung gegen Herabfallen;
profilierte Oberfläche

Container- Überladebrücken (Transport von Hand oder   mit Stapler)

insbesondere zum Be- und Entladen von Containern, Beladen der letzten Palette auf LKW auch ohne seitliches Versetzen der   Bühne möglich

Tragfähigkeit bis 6000 kg;
sicheres Verfahren durch Gabeltaschen;
schnell umsetzbar

Feste, rutschsichere Auflage;
Winkeleisen unten;
Handgriffe-Gabel-taschen für Transport

stationäre Überladebrücken (halbautomatisch oder vollautomatisch)

Ständige Be- und Entladung
z. B. an Ladebox/schnelles Anpassen an unterschiedliche Fahrzeughöhen;
vollautomatische Bedienung möglich

Tragfähigkeit bis 6000 kg;
Neigung bis 4,5°

in Rampe integriert/seitlicher Schutz der Scherstellen

Hubladebühnen (Ladebordwände) — fest angebrachte Ladeeinrichtungen

Be- und Entladen ohne fremde Hilfsmittel

Belastung lt. Traglastdiagramm

Sicherung der Scher- und Quetschstellen durch Abweis- oder aufklappbare Bleche

 


Autor: Hartmann
2015-2-25