9. Barfußbereich

Abb. 13: Nassbelasteter Barfußbereich in einem Hallenbad

Abb. 13: Nassbelasteter Barfußbereich in einem Hallenbad

Bodenflächen, die in Einrichtungen wie Schwimmbädern, Sportstätten, Krankenhäusern, Kurheimen und Sanatorien barfuß begangen werden, nennt man nassbelastete Barfußbereiche.

Für solche Barfußbereiche gelten besondere Anforderungen. So müssen Böden in Barfußbereichen auch dann noch ausreichende Rutschhemmung aufweisen, wenn sie mit Wasser, Seife und Ähnlichem beaufschlagt sind. Das Fliesenmaterial muss den in diesen Bereichen auftretenden physikalischen und chemischen Beanspruchungen standhalten. Die Beläge müssen säure-, lauge- und frostbeständig sein, Temperaturwechseln standhalten und zusätzlich stoßfest und ritzhart sein. Die Oberflächen sind eben, feinrau oder mäßig profiliert.

Auch Bodenbeläge für Barfußbereiche sind je nach Einsatzbereich Bewertungsgruppen (hier A, B und C) zugeordnet (Tabelle 4).

Abb. 14: Nassbelasteter Fußboden im Bereich einer Umkleide

Abb. 14: Nassbelasteter Fußboden im Bereich einer Umkleide

Tabelle 4: Bewertungsgruppen für nassbelastete Barfußbereiche aus DGUV Information 207-006

Bewertungsgruppen im Barfußbereich
A B C
  • Barfußgänge und Sanitärbereiche (weitgehend trocken),
  • Einzel- und Sammelumkleideräume,
  • Beckenboden in Nichtschwimmerbereichen, wenn im gesamten Bereich die Wassertiefe mehr als 80 cm beträgt,
  • Sauna- und Ruhebereiche (weitgehend trocken)
  • Barfußgänge und Sanitärbereiche, soweit sie nicht A zugeordnet sind,
  • Duschräume und Duschbereiche,
  • Dampfbäder,
  • Bereich von Desinfektionssprühanlagen,
  • Beckenumgänge,
  • Beckenböden in Nichtschwimmerbecken, wenn in Teilbereichen die Wassertiefe weniger als 80 cm beträgt,
  • Beckenböden in Nichtschwimmerbereichen von Wellenbecken,
  • Hubböden,
  • Planschbecken,
  • Leitern und Treppen außerhalb des Beckenbereichs, soweit diese nicht C zugeordnet sind,
  • begehbare Oberflächen von Sprungplattformen und Sprungbrettanlagen, soweit sie nicht C zugeordnet sind,
  • Sauna- und Ruhebereiche, soweit sie nicht A zugeordnet sind
  • Ins Wasser führende Leitern und Treppen,
  • Aufgänge zu Sprunganlagen und Wasserrutschen,
  • Oberflächen von Sprungplattformen und Sprungbrettern in der Länge, die für den Springer reserviert ist. (Die rutschfeste Oberfläche der Sprungplattformen und Sprungbretter muss um die Vorderkante herumgeführt werden, wo die Hände und Zehen der Benutzer greifen),
  • Durchschreitebecken,
  • Kneippbecken, Tretbecken,
  • geneigte Beckenrandausbildung,
  • Rampen im Beckenumgangsbereich mit Neigung > 6 %

Viele Fliesenhersteller bieten Fliesen für den nassbelasteten Barfußbereich nach den genannten Bewertungsgruppen an.

Die Säurefliesner-Vereinigung e. V. (SFV) veröffentlicht in regelmäßigen Abständen die Liste "NB – Rutschhemmende Bodenbeläge in nassbelasteten Barfußbereichen".

Darüber hinaus erteilen die Hersteller Auskünfte über die Zuordnung ihrer Bodenbeläge zu den einzelnen Bewertungsgruppen.

Bei Hotelschwimmbädern haben sich Klinker und andere kleinformatige unglasierte Fliesen bewährt.

 

Autor: Hartmann
2017-8-30