3. Arbeitsräume und -bereiche mit Rutschgefahr

Gelangen Arbeitsstoffe, Materialien oder Produkte auf den Boden und sind diese u. U. gleitfördernd wie Fette, Öle oder auch nur Wasser, besteht akute Rutschgefahr. Dieser Rutschgefahr kann mit rutschhemmenden Fußbodenbelägen entgegengetreten werden. Je nach Anforderungsbedingungen können das feinraue, raue oder profilierte Bodenbeläge sein.

Solche Bodenbeläge können

Es sind jedoch auch

Die Prüfung der Rutschhemmung von Bodenbelägen erfolgt nach dem sog. "Begehungsverfahren - Schiefe Ebene" nach Anhang 1 der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A 1.5 „Fußböden“ entsprechend der „DIN EN 16165 - Rutschhemmung von Fußböden – Ermittlungsverfahren“. Die dabei ermittelte Bewertungsgruppe des jeweiligen Bodenbelags dient als Maßstab für den Grad der Rutschhemmung. Bodenbeläge mit der geringsten Bewertungsgruppe haben den Wert "R 9". Böden mit der höchsten Rutschhemmung gehören der Bewertungsgruppe "R 13" an.

Für nassbelastete Barfußbereiche (z. B. in Bädern, Krankenhäusern sowie Umkleide-, Sanitär- und Duschräumen von Sport- und Arbeitsstätten) kommt die DGUV Information 207-006 mit den Bewertungsgruppen A – C zum Tragen.

Die Anforderungen unserer Branchen bezüglich des Bodenbelags sind zum Teil eine echte Herausforderung. So gibt es Bereiche, in denen große Mengen gleitfördernder Stoffe, wie z. B. Fleisch-, Gemüse-, Obst- oder Fettteile, auf den Boden gelangen. Aus diesem Grund wurden Bodenbeläge mit Vertiefungen unter der Gehebene entwickelt – dies schafft den sogenannten Verdrängungsraum. Solche Bodenbeläge tragen zusätzlich ein "V" in der Bezeichnung, gefolgt von einer Ziffer. Solche Beläge gibt es mit dem Verdrängungsraum von V 4 bis V 10 in Zweierschritten unterteilt (Tabelle 1). Die Ziffern geben den Verdrängungsraum in cm3/dm2 unter der Gehebene an.

Tabelle 1: Zuordnung der Bezeichnung des Verdrängungsraumes zu den Mindestvolumina

Bezeichnung des Verdrängungsraumes Mindestvolumen des
Verdrängungsraumes (cm³/dm²)
V 4 4
V 6 6
V 8 8
V 10 10

Aus der jahrelangen Erfahrung der verschiedenen Branchen kann man von vornherein sagen, welchen Rauhigkeitswert bzw. Verdrängungsraum die jeweiligen Arbeitsräume, Arbeitsbereiche und betrieblichen Verkehrswege haben müssen, um den Beschäftigten genügend Schutz gegen Ausrutschen zu bieten. Die nachfolgende Tabelle 2 enthält für verschiedene Arbeitsräume, Arbeitsbereiche und betriebliche Verkehrswege unserer Branchen die jeweiligen R- bzw. V-Werte.

Von den Werten für die Bewertungsgruppe der Rutschgefahr und den erforderlichen Verdrängungsraum kann bei besonderen betrieblichen Verhältnissen auch nach oben abgewichen werden. Weiter vorgegebene R- und V-Werte für Arbeitsräume, Arbeitsbereiche und betriebliche Verkehrswege sind im Anhang 2 der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A1.5 aufgeführt.

Tabelle 2: Ausgesuchte Arbeitsräume, Arbeitsbereiche und betriebliche Verkehrswege mit dazugehörender Bewertungsgruppe der Rutschgefahr (R-Wert) und Verdrängungsraum (V-Wert)

Arbeitsräume, Arbeitsbereiche und betriebliche Verkehrswege Bewertungsgruppe der Rutschgefahr
(R-Gruppe)
Verdrängungsraum
Allgemeine Arbeitrsräume und -bereiche

Eingangsbereiche, innen
Eingangsbereiche, außen
Treppen, innen
Außentreppen
Toiletten
Umkleide- und Waschräume
Pausenräume (z. B. Aufenthaltsraum, Betriebskantinen)
Erste-Hilfe-Räume


R 9
R 11 oder R 10
R 9
R 11 oder R 10
R 9
R 10

R 9
R 9



V 4

V 4
Herstellung von Margarine, Speisefett, Speiseöl

Fettschmelzen
Speiseölraffinerie
Herstellung und Verpackung von Margarine
Herstellung und Verpackung von Speisefett,
Abfüllen von Speiseöl


R 13
R 13
R 12

R 12


V 6
V 4
Milchbe- und verarbeitung, Käseherstellung

Frischmilchverarbeitung
einschließlich Butterei
Käsefertigung, -lagerung und Verpackung
Speiseeisfabrikation



R 12
R 11
R 12
Schokoladen- und Süßwarenherstellung

Zuckerkocherei
Kakaoherstellung
Rohmassenherstellung
Eintafelei, Hohlkörper- und
Pralinenfabrikation


R 12
R 12
R 11

R 11
Herstellung von Backwaren
(Bäckereien, Konditoreien,
Dauerbackwarenherstellung)


Teigbereitung
Räume, in denen vorwiegend Fette oder
flüssige Massen verarbeitet werden
Spülräume




R 11

R 12
R 12







V 4
Schlachtung,
Fleischbearbeitung,
Fleischverarbeitung


Schlachthaus
Kutterräume, Darmschleimerei
Fleischzerlegung
Wurstküche
Kochwurstabteilung
Rohwurstabteilung
Wursttrockenraum
Darmlager
Pökelei, Räucherei
Geflügelverarbeitung
Aufschnitt- und
Verpackungsabteilung
Handwerksbetrieb mit Verkauf




R 13
R 13
R 13
R 13
R 13
R 13
R 12
R 12
R 12
R 12

R 12
R 12




V 10
V 10
V 8
V 8
V 8
V 6



V 6


V 8 *)
Be- und Verarbeitung von Fisch,
Feinkostherstellung


Be- und Verarbeitung
von Fisch
Feinkostherstellung
Mayonnaiseherstellung




R 13
R 13
R 13




V 10
V 6
V 4

*) Wurde überall ein einheitlicher Bodenbelag verlegt, kann der Verdrängungsraum auf Grund einer Gefährdungsbeurteilung (unter Berücksichtigung des Reinigungsverfahrens, der Arbeitsabläufe und des Anfalls an gleitfördernden Stoffen auf den Fußboden) bis auf V 4 gesenkt werden.

Arbeitsräume, Arbeitsbereiche und betriebliche Verkehrswege Bewertungsgruppe der Rutschgefahr
(R-Gruppe)
Verdrängungsraum
Gemüsebe- und -verarbeitung

Sauerkrautherstellung
Gemüsekonservenherstellung
Sterilisierräume
Räume, in denen Gemüse
für die Verarbeitung
vorbereitet wird


R 13
R 13
R 11


R 12


V 6
V 6



V 4
Nassbereiche bei der
Nahrungsmittel- und
Getränkeherstellung

(soweit nicht besonders
erwähnt)
Lagerkeller, Gärkeller, Getränkeabfüllung,
Fruchtsaftherstellung





R 10
R 11
Küchen, Speiseräume

Gastronomische Küchen
(Gaststättenküchen,
Hotelküchen)
Küchen für Gemeinschaftsverpflegung
in Heimen,
Schulen, Kindertagesstätten,
Sanatorien
Küchen für Gemeinschaftsverpflegung
in Krankenhäusern,
Kliniken
Großküchen für Gemeinschaftsverpflegung
in Mensen, Kantinen, Fernküchen
Aufbereitungsküchen (Fast-
Food-Küchen, Imbissbetriebe)
Auftau- und Anwärmküchen,
Kaffee- und Teeküchen,
Küchen in Hotels garnis,
Stationsküchen


R 12





R 11


R 12

R 12

R 12
R 10


R 10













V 4
Spülräume für gastronomische
Küchen, Großküchen für
Gemeinschaftsverpflegung
in Mensen, Kantinen, Fernküchen,
Aufbereitungsküchen
(Fast-Food-Küchen, Imbissbetriebe)
Spülräume für Küchen der
Gemeinschaftsverpflegung in
Heimen, Schulen, Sanatorien,
Kindertagesstätten
Spülräume für Küchen der
Gemeinschaftsverpflegung in
Krankenhäusern, Kliniken,
Speiseräume, Gasträume, Kantinen,
einschl. Serviergängen





R 12



R 11


R 12

R 9





V 4

 

Arbeitsräume, Arbeitsbereiche und betriebliche Verkehrswege Bewertungsgruppe der Rutschgefahr
(R-Gruppe)
Verdrängungsraum
Kühlräume, Tiefkühlräume, Kühlhäuser, Tiefkühlhäuser

für unverpackte Ware
für verpackte Ware



R 12
R 11
Verkaufsstellen, Verkaufsräume

Warenannahme Fleisch
für unverpackte Ware
für verpackte Ware
Warenannahme Fisch
Bedienungsgang für Fleisch
und Wurst
für unverpackte Ware
für verpackte Ware
Bedienungsgang für Brot-
und Backwaren
für unverpackte Ware
Bedienungsgang für Molkerei-
und Feinkosterzeugnisse,
unverpackte Ware
Bedienungsgang für Fisch
für unverpackte Ware
für verpackte Ware
Bedienungsgänge sonstige
Fleischvorbereitungsraum
zur Fleischbearbeitung
zur Fleischverarbeitung
Verkaufsbereiche mit Backöfen
zum Herstellen von
Backwaren
zum Aufbacken vorgefertigter
Backwaren
Verkaufsbereiche mit
Fritteusen oder Grillanlagen
Verkaufsräume, Kundenräume
Vorbereitungsbereiche für
Lebensmittel zum SB-Verkauf
Kassenbereiche, Packbereiche
Verkaufsbereiche im Freien



R 11
R 10
R 11


R 11
R 10


R 10


R 10

R 12
R 11
R 9

R 12
R 11


R 11

R 10

R 12
R 9

R 10
R 9
R 11 oder R 10


















V 8







 







V 4
Wäscherei

Räume mit Durchlaufwaschmaschinen
(Waschröhren) oder
mit Waschschleudermaschinen
Räume mit Waschmaschinen,
denen die Wäsche tropfnass
entnommen wird
Räume zum Bügeln und
Mangeln




R 9


R 11

R 9
Kraftfutterherstellung

Trockenfutterherstellung
Kraftfutterherstellung unter
Verwendung von Fett und
Wasser


R 11


R 11





V 4
Lagerbereiche

Lagerräume für Öle und Fette
Lagerräume für verpackte
Lebensmittel
Lagerbereiche im Freien


R 12

R 10
R 11 oder R 10


V 6


V 4
Metallbe- und -verarbeitung,
Metall-Werkstätten


Mechanische Bearbeitungsbereiche
(z. B. Dreherei, Fräserei),
Stanzerei, Presserei, Zieherei
(Rohre, Drähte) und Bereiche
mit erhöhter Öl- Schmiermittelbelastung







R 11







V 4

 

Arbeitsräume, Arbeitsbereiche und betriebliche Verkehrswege Bewertungsgruppe der Rutschgefahr
(R-Gruppe)
Verdrängungsraum
Werkstätten für Fahrzeuginstandhaltung

Instandsetzungs- und
Wartungsräume
Arbeits- und Prüfgrube
Waschhalle, Waschplätze



R 11
R 12
R 11




V 4
V 4
Abwasserbehandlungsanlagen

Pumpenräume
Räume für Schlammentwässerungsanlagen
Räume für Rechenanlagen
Standplätze von Arbeitsplätzen,
Arbeitsbühnen und
Wartungspodeste


R 12
R 12
R 12


R 12
Parkbereiche

Garagen, Hoch- und Tiefgaragen
ohne Witterungseinfluss
Garagen, Hoch- und Tiefgaragen
mit Witterungseinfluss
Parkflächen im Freien



R 10

R 11 oder R 10
R 11 oder R 10





V 4
V 4
Betriebliche Verkehrswege
in Außenbereichen


Gehwege
Laderampen
überdacht
nicht überdacht
Schrägrampen (z. B. für Rollstühle,
Ladebrücken)



R 11 oder R 10

R 11 oder R 10
R 12 oder R 11

R 12 oder R 11



V 4

V 4
V 4

V 4
Bäder

Einzel- und Sammelumkleide
Sauna- und Ruhebereich
Duschräume und Duschbereiche
Beckenumgänge
diese Bereiche werden beschuht und barfuß begangen.


R 10
R 10
R 10
R 10





Anwendungsbeispiel:

Der Arbeitsbereich Geflügelverarbeitung wird mit der Rutschgefahr der Bewertungsgruppe R 12 bewertet. Die Größe des Mindestverdrängungsraums wird mit V 6 angegeben.


Es können auch Bodenbeläge mit größeren R- bzw. V-Werten ausgewählt werden – dies erhöht die Sicherheit. Eine Verringerung dieser Werte erhöht jedoch die Unfallgefahr!

Bei der Auswahl eines geeigneten Bodenbelages können alle Bodenbeläge in die Betrachtung einbezogen werden, denen auf Grund ihrer Prüfung folgende Eigenschaften bescheinigt worden sind:

Tabelle 3: Beispiel: mögliche Rutschhemmung und Verdrängungsräume für Bodenbeläge im Arbeitsbereich der Geflügelverarbeitung

Rutschhemmung
(R-Wert)
Verdrängungsraum
(V-Wert)
R 12 V 6
R 12 V 8
R 12 V 10
R 13 V 6
R 13 V 8
R 13 V 10

 

Autor: Hartmann
2017-8-30