2. Gesetzliche Regelungen

Nach der Arbeitsstättenverordnung (ArbstättV) hat der Arbeitgeber dafür zu sorgen, dass Arbeitsstätten so eingerichtet und betrieben werden, dass von ihnen keine Sicherheits- und Gesundheitsgefährdungen für die Beschäftigten ausgehen. Dabei hat er sich am Stand der Technik zu orientieren. Der Stand der Technik ist für Arbeitsstätten in den technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) beschrieben. So ist in der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A1.5 "Fußböden" das Errichten und Betreiben von Fußböden genauer beschrieben. Werden die Technischen Regeln für Arbeitsstätten befolgt, kann der Betrieb davon ausgehen, dass die Forderungen der Arbeitsstättenverordnung erfüllt werden.

Durch die diversen Anforderungen im Bereich verschiedener Gewerbegruppen der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe zeigt sich, dass es besonders wichtig ist, auf die Auswahl eines geeigneten Fußbodenbelages zu achten. Wenn sich bspw. die geforderte Rutschhemmung eines falsch gewählten Belags durch die speziellen vorherrschenden Belastungen signifikant verschlechtert, muss dieser unter Umständen bereits nach kurzer Zeit ersetzt bzw. saniert werden. Das ist ärgerlich und teuer.


Ein falsch gewählter Fußboden kann teuer werden!

 

Autor: Hartmann
2017-8-30