11. Weitere Maßnahmen

Arbeitsabläufe, Transportvorgänge, Einfüll-, Abfüll- und Umfüllarbeiten sind so durchzuführen, dass Rutsch- und Sturzunfälle vermieden werden. Produktreste und Abfälle sollten nicht auf den Fußboden gelangen können, ansonsten sind diese zeitnah zu entfernen und in Entsorgungseinrichtungen zu sammeln.

Ungeeignetes Schuhwerk fördert das Risiko von Sturzunfällen. Ungeeignet sind bspw. Sohlen ohne Profil, Schuhe mit zu hohen Absätzen oder Absätzen, die eine zu kleine Aufsetzfläche haben.

Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung soll für den jeweiligen Arbeitsbereich der geeignete Schuh ausgewählt werden. Hierzu gehört auch, dass die Sohle des Schuhs zum jeweiligen Fußboden passt. Durch Trageversuche kann dies ermittelt werden.

Abb. 16: Geeignetes Schuhwerk auf rutschhemmendem Fußboden mit Verdrängungsraum

Abb. 16: Geeignetes Schuhwerk auf rutschhemmendem Fußboden mit Verdrängungsraum

Der Fußboden ist regelmäßig auf erkennbare Schäden zu prüfen. Verschlissene Schmutz- und Feuchtigkeitsaufnehmer und defekte Abdeckungen von Wasserläufen, Rinnen usw. sind umgehend zu ersetzen.


Die Arbeitsplätze sollten so gestaltet und angeordnet werden, dass möglichst wenig gleitfördernde Stoffe auf den Fußboden gelangen können.

 

Autor: Hartmann
2021-8-30