8. Unterweisung

Die Erfahrung zeigt, dass man bei einer Unterweisung von den zu Unterweisenden bezüglich der Elektrosicherheit nicht allzu viel voraussetzen sollte. Bei einer Unterweisung zu Elektrosicherheit ist es ratsam, auch scheinbar Alltägliches anzusprechen. Erfahrungsgemäß haben viele fachfremde Beschäftigte wenig Wissen und sind meist froh, wenn sie Kenntnisse auf dem Gebiet vermittelt bekommen.

Hier eine nicht abschließende Liste von Themen, die unterwiesen werden müssen:

  • Nur elektrische Geräte und Anlagen verwenden, die vom Betrieb bereitgestellt wurden.
  • Wer private Geräte wie eine Kaffeemaschine, Wasserkocher oder Radio mitbringen möchte, muss das mit dem Betrieb abklären. Falls die Erlaubnis erteilt wird, müssen mitgebrachte elektrische Geräte zuvor und danach regelmäßig geprüft werden.
  • Elektrische Geräte und Installationen sind vor der Benutzung auf sichtbare Schäden zu prüfen. Sind Kabel geknickt, Isolierungen schadhaft, untypischer Geruch auszumachen, Schalter oder Dosen defekt etc. dürfen sie nicht benutzt werden. Sie müssen sicher der Benutzung entzogen werden, z. B. Stecker ziehen und als "Defekt – Nicht mehr benutzen!" kennzeichnen. Der Schaden muss dem Verantwortlichen (z. B. der vorgesetzten Person) gemeldet werden.
  • Elektrogeräte nur so benutzen, wie es in der Bedienungsanleitung (bestimmungsgemäße Verwendung) bzw. Betriebsanweisung angegeben ist und es seinem Zweck entspricht.
  • Vor dem Benutzen von Kabeltrommeln muss (zum Schutz vor Überhitzung) zuvor das gesamte Kabel abgerollt werden! Das gilt insbesondere dann, wenn Verbraucher mit höher Leistung daran angeschlossen werden.
  • Bevor Mehrfachsteckdosen oder Verlängerungskabel verwendet werden, ist zu überprüfen, ob deren angegebene Leistung für die anzuschließenden Verbraucher ausreicht.
  • Nie Mehrfachsteckdosen hintereinanderschalten!
  • Elektrogeräte nie am Kabel aus der Steckdose ziehen. Sie sind am Stecker aus der Steckdose zu ziehen.
  • Elektrogeräte nie am Kabel aufhängen oder anheben.
  • Leitungen und Kabel nie einklemmen oder abknicken (z. B. in Fenstern oder Türen).
  • Möglichst keine Elektrokabel über Laufwege legen. Abgesehen von der Sturzgefahr können die Kabel beschädigt werden.
  • Leitungen und Stecker vor schädigenden Einflüssen schützen. Leitungen nie überfahren und nie Lasten darauf absetzen.
  • Schutzabdeckungen von Maschinen, Anlagen und Geräte nie öffnen. Das ist Aufgabe einer Elektrofachkraft.
  • Elektrische Maschinen, Anlagen und Geräte nie selbst reparieren. Das ist ebenfalls Aufgabe einer Elektrofachkraft.
  • Elektrogeräte nicht mit nassen Händen anfassen. Es sei denn die Geräte sind dafür geeignet.
  • Vor dem Reinigen elektrischer Geräte ist der Netzstecker zu ziehen. Danach ist das Gerät laut Herstellerangaben zu reinigen.
  • Elektrogeräte wie bspw. Kaffeemaschinen, Wasserkocher o. ä. zur Reinigung nie in Wasser tauchen.
  • Der Zugang zu Sicherungs- und Verteilerschränken ist jederzeit frei zu halten.
  • Verteilerdosen und Schaltschränke sind stets geschlossen zu halten.
  • Freiliegende (auch nur möglicherweise) stromführende Teile sind unverzüglich der vorgesetzten Person zu melden. Das können offene Sammelschienen, herausragende Kabel o. ä. sein.
  • Niemals Einstellungen an Sicherheitseinrichtungen verändern!

 

 

Autor: Hartmann
2015-2-24