5. Prüfungen

Das Bedienungspersonal muss an den Geräten regelmäßig (Empfehlung ist arbeitstäglich) eine Sichtprüfung auf Beschädigungen des Temperaturreglers und des STBs mit Kapillarrohrsystemen einschließlich deren ordnungsgemäßer Befestigung in der vom Hersteller vorgesehenen Lage (z. B. in den Halterungen) durchführen. Festgestellte Mängel sind der vorgesetzten Person sofort mitzuteilen. Sie sind umgehend zu beheben. Bei gravierenden Sicherheitsmängeln, wie z. B. Ausfall eines Thermostaten, ist das Gerät umgehend stillzusetzten.

Beim Einsatz von Gasbrennern sind die vorgeschriebenen gerätespezifischen Prüfungen gemäß den einschlägigen Regelwerken durchführen zu lassen. Das Ergebnis der Prüfung ist zu dokumentieren.

Gleiches gilt für elektrische Komponenten. Die Differenz der Soll- und Ist-Temperatur des Fettbades ist regelmäßig zu überprüfen.

Prüfungen bezüglich Küchenlüftungshauben, Aerosolabscheider, Küchenlüftungsdecken und Einrichtungen von Abluftanlagen (siehe Ziffer 3.4.4) sind durchzuführen.

 

 

Autor: Hartmann
2022-6-14