6. Weitere Anforderungen an die Maschinen

Die Maschinen sind so beschaffen, dass ein sicheres Betreiben möglich ist. Damit ist u. a. gemeint, dass der Bottich ohne umfangreiche Hebe- und Tragetätigkeiten (in ergonomisch günstiger Weise) in die Bottichaufnahmevorrichtung eingesetzt und in Arbeitsstellung gebracht werden kann. Für Maschinen, bei denen der gefüllte abnehmbare Bottich schwerer als 25 kg werden kann, muss eine geeignete Handhabungseinrichtung vorhanden sein. Dies können Bottiche mit Rädern oder ein separater Transportwagen sein (siehe auch Abb. 5 und 6).

Maschinen bis Baujahr 2014 konnten mit der optionalen Funktion des "Anknetens" oder Vermengens der Zutaten schon während des "Einfahrens" in den Kessel ausgestattet sein.

Hier darf während des "Einfahrens" das Ingangsetzen des Werkzeugantriebes nur über eine Zweihandschaltung oder einen Taster mit selbsttätiger Rückstellung möglich sein. Mindestanforderung hierbei: Die Antriebsbewegung des Knetwerkzeuges muss nach Loslassen der Befehlseinrichtung sofort abschalten.