9. Überprüfung der Wirksamkeit

Die Gefährdungsbeurteilung ist nicht als einmalige "Aktion" zu verstehen, mit der notgedrungen eine gesetzliche Forderung erfüllt wird. Vielmehr ist die Gefährdungsbeurteilung ein Prozess, der in das betriebliche Arbeitsschutzhandeln integriert werden muss. Dabei sind die Ergebnisse der Beurteilung kontinuierlich zu überprüfen und den sich ändernden Gegebenheiten anzupassen.

Eine Überprüfung der Wirksamkeit beinhaltet demnach die Prüfung,

Die Wirksamkeitsüberprüfung sollte stichprobenartig durch Begehungen und Beobachtungen sowie durch Befragung der Beschäftigten bzw. der Vorgesetzten erfolgen. Nach Unfällen, Sachschadensfällen oder dem Auftreten arbeitsbedingter Erkrankungen ist die Überprüfung der Gefährdungsbeurteilung angezeigt. Ebenso ist dies nach Änderungen wie z. B. neue Maschinen, neue Arbeitsstoffe, geänderte Ablauforganisation, Umbauten erforderlich.

Arbeiten an Bodengitter

 

Autor: Hartmann
2020-7-16