6. Unterweisung und Aushänge

Der Betrieb hat die Beschäftigten bei Tätigkeitsbeginn und danach regelmäßig mindestens jährlich zum Arbeitsschutz zu unterweisen. Folgende Fragen zum Thema Erste Hilfe sollten z. B. in der Unterweisung behandelt werden:

Anleitungen zur Ersten Hilfe müssen in jedem Betrieb an übersichtlicher Stelle ausgehängt oder den Beschäftigten ausgehändigt werden. Auf den Aushängen sind mindestens Angaben über Notrufeinrichtungen, Personal der Ersten Hilfe, Arzt und Krankenhaus einzutragen und auf dem aktuellen Stand zu halten.

Das Plakat "Erste Hilfe" (DGUV Information 204-001, für Mitgliedsbetriebe kostenfrei bei der BGN erhältlich) enthält neben Anweisungen für Notfälle auch Platz für die Eintragung wichtiger Adressen und Notrufnummern:

Abb. 1: Plakat "Erste Hilfe", DGUV Information 204-001

 

 

Autor: Hartmann
2022-05-17